Leitungen Musterklauseln

Leitungen. 1 In Hohlräumen von Decken, Wänden und Boden verlaufende oder neu zu erstellende Leitungen, Kanäle, Röhren usw. sind entschädigungslos zu dulden.
Leitungen. Objekt Zu Lasten des Vermieters Zu Lasten des Mieters
Leitungen. Die Verkabelung der Module untereinander wird unter den Modultafeln befestigt und endet in einem Generatoranschlusskasten. Von dort gelangt der erzeugte Strom über Erdkabel zu den Wechselrichtern, die den Gleichstrom in Wechselstrom wandeln. In den Trafos wird der erzeugte Wechselstrom auf die erforderliche Spannungsebene transformiert und über die Übergabestati- on in das Stromversorgungsnetz eingespeist. Der Standort der Übergabestation wurde vom regionalen Energieversorger bestimmt. Er befin- det sich unmittelbar an der Plangebietszufahrt innerhalb des Plangebietes des VBP (Versor- gungsfläche).
Leitungen. Als Leitungen gelten die durch eine Parzelle des Kunden führen- den Versorgungsleitungen.
Leitungen. Im Plangebiet befinden sich Telekommunikationsanlagen, deren Ausbau bzw. Umlegung im Rahmen der Bebauung erforderlich wird. Zudem existieren noch Gas-, Wasser- und Stromhausanschlussleitungen der noch bestehenden Gebäude.
Leitungen. Besonders wird auf das Vorhandensein von Ver- und Entsorgungsleitungen hingewiesen, welche unter keinen Umständen beschädigt werden dürfen. Erforderliche Sicherungsmaß- nahmen, welche auch das Suchen der Leitungen (Querschläge o.ä.) beinhalten, sind nach den Auflagen und Vorschriften der Versorgungsunternehmen durchzuführen. Hierzu hat sich der AN vorab mit den Versorgungsunternehmen in Verbindung zu setzen. Der AG kann lediglich vermittelnd hinzugezogen werden. Wenn keine gesonderten Positionen für die Leistungen vorhanden sind, sind die Kosten in die entsprechenden Einheitspreise der Posi- tionen des Leistungsverzeichnisses einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt dann nicht. Im Bereich vorhandener Leitungen ist mit größter Sorgfalt zu arbeiten. Der erhöhte Aufwand für Arbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen ist in die entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses einzukalkulieren. Auf sinngemäße Beachtung und Einhaltung von Kabelmerkblättern wird verwiesen. Rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten sind Abstimmungen und ggf. Einweisungstermine mit den Leitungsunternehmen durchzuführen. Eine Leitungsabfrage für den Baubereich erfolgte im Vorfeld der Baumaßnahme durch den AG. Die Ergebnisse dieser Abfrage sind den An- lagen der Baubeschreibung zu entnehmen (vgl. Abschnitt 4.1). Durch geeignete Verfahren sind Beeinträchtigungen von Versorgungsleitungen zu vermei- den. Versorgungsleitungen sind, soweit sie innerhalb des Baufeldes liegen, während der Bauzeit in Absprache mit den Leitungseigentümern in Betrieb zu halten und gemäß deren Vorschriften zu sichern. Entsprechendes gilt für Änderungen und Neuverlegungen von Ver- sorgungsleitungen. Für alle Ansprüche von Dritten bei der Beschädigung von Ver- und Entsorgungsleitungen, die auf ein Verschulden des AN oder seiner Beauftragten zurückzu- führen sind, haftet der AN. Der AN hat das zuständige Versorgungsunternehmen und den AG von jeder Beschädigung vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen oder sonstigen Anlagen unverzüglich zu ver- ständigen. Der AN hat sich über die Lage der Leitungen vor Beginn der Arbeiten zu infor- mieren und die entsprechenden Versorgungsunternehmen zu informieren. Die Vorschriften der Versorgungsunternehmen sind zu beachten. Die hierfür erforderlichen Kosten sind in die dafür vorgesehene Position der Leitungssicherung im Leistungsverzeichnis einzukalku- lieren. Es führen mehrere Leitungen über die Leinebrücke oder liegen im Baufeld. Diese müssen (zu Beginn der Abbruchmaß...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.