Common use of Liefer- und Versandbedingungen Clause in Contracts

Liefer- und Versandbedingungen. 7.1. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. 7.2. Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist, Teillieferungen anzunehmen. 7.3. Die vom Institut angegebene Lieferzeiten stellen nur Annäherungstermine dar. 7.4. Wird ein vereinbarter Liefertermin vom Institut um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf dieser Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. 7.5. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an das Institut zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde ein berechtigtes Rücktrittsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder, wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass das Institut ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. 7.6. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Xxxx auf den Kunden über, sobald das Institut die Sache der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Institut vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt der Verbraucher zugleich mit dem Gefahrenübergang das Eigentum an der Ware. 7.7. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien den Lieferanten und den Kunden für die Dauer der Störung und jeweils im Umfang ihrer Wirkung von seiner Leistungspflicht. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der Betroffene in Verzug befindet. Die Vertragsparteien verpflichten sich im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. 7.8. Führt der in Punkt 5.7. genannte Zustand zu einer Hemmung der Vertragserfüllung (zB bei Verzug eines Zulieferanten, etc) von über einem Monat, so ist das Institut berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bzw den Vertrag aufzuheben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Liefer- und Versandbedingungen. 7.1. 5.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei einer Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers ist die im Online-Bestellformular angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Abweichend hiervon ist bei Auswahl der Zahlungsart PayPal die vom Kunden zum Zeitpunkt der Bezahlung bei PayPal hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich. 7.2. Der Kunde ist verpflichtet5.2 Bei Waren, soweit dies zumutbar die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung "frei Bordsteinkante", also bis zu der der Lieferadresse nächst gelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern sich aus den Versandinformationen im Online-Shop des Verkäufers nichts anderes ergibt und sofern nichts anderes vereinbart ist, Teillieferungen anzunehmen. 7.3. Die vom Institut angegebene Lieferzeiten stellen nur Annäherungstermine dar. 7.4. Wird ein vereinbarter Liefertermin vom Institut um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf dieser Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. 7.5. 5.3 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an das Institut den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde ein berechtigtes Rücktrittsrecht sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder, oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass das Institut der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. 7.6. 5.4 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Xxxx auf den Kunden über, sobald das Institut der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Institut vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung Übergabe der Ware an den Beförderer Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verbraucher zugleich zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Gefahrenübergang das Eigentum an der WareKunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat. 7.7. Höhere Gewalt5.5 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien den Lieferanten und den Kunden für die Dauer der Störung und jeweils im Umfang ihrer Wirkung von seiner LeistungspflichtFalle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auchnur für den Fall, wenn diese Ereignisse dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu einem Zeitpunkt eintretenvertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, in dem sich um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Betroffene in Verzug befindet. Die Vertragsparteien verpflichten sich im Rahmen des Zumutbaren Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu informiert und Glauben anzupassendie Gegenleistung unverzüglich erstattet. 7.8. Führt der in Punkt 5.7. genannte Zustand zu einer Hemmung der Vertragserfüllung (zB bei Verzug eines Zulieferanten, etc) von über einem Monat, so 5.6 Selbstabholung ist das Institut berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bzw den Vertrag aufzuhebenaus logistischen Gründen nicht möglich. 5.7 Gutscheine werden dem Kunden wie folgt überlassen: - per E-Mail

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Versandbedingungen. 7.1Sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart und mit angemessenem Aufwand realisierbar, ist der VERKÄUFER zu Teillieferungen berechtigt. Die Entscheidet sich der VERKÄUFER für eine Teillieferung, so trägt der VERKÄUFER die damit verbundenen Kosten. Liefertermine sind grundsätzlich geschätzte Termine. Liefertermine für PRODUKTE verstehen sich CIP (Incoterms 2010) ab dem angegebenen Standort des VERKÄUFERS, wobei der VERKÄUFER eine eventuell erforderliche Exportlizenz einzuholen hat. Das Verlust- und Schadensrisiko geht bei Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. 7.2den VERKÄUFER über. Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist, Teillieferungen anzunehmen. 7.3. Die vom Institut angegebene Lieferzeiten stellen nur Annäherungstermine dar. 7.4. Wird ein vereinbarter Liefertermin vom Institut um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf dieser Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. 7.5. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an das Institut zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde ein berechtigtes Rücktrittsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder, wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass das Institut ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. 7.6. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Xxxx auf den Kunden über, sobald das Institut die Sache der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Institut vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt der Verbraucher zugleich mit VERKÄUFER wird dem Gefahrenübergang das Eigentum an der Ware. 7.7. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien den Lieferanten und den Kunden für die Dauer der Störung und jeweils im Umfang ihrer Wirkung von seiner Leistungspflicht. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der Betroffene in Verzug befindet. Die Vertragsparteien verpflichten sich KÄUFER sämtliche im Rahmen der Zustellung der PRODUKTE an den KÄUFER anfallenden Kosten für Lieferung, Bearbeitung, Zoll, Versicherung etc. in Rechnung stellen, und der KÄUFER wird die betreffenden Beträge nach Maßgabe der vereinbarten Zahlungskonditionen bezahlen, sofern und soweit dies zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde. Der VERKÄUFER behält sich außerdem vor, PRODUKTE unfrei (freight collect) an den KÄUFER zu verschicken. Der KÄUFER haftet für sämtliche durch seine Handlungen oder Unterlassungen direkt oder indirekt verursachten Verzögerungen oder zusätzlichen Kosten auf Seiten des Zumutbaren unverzüglich ihre Verpflichtungen VERKÄUFERS. Der Eigentumsübergang an den veränderten Verhältnissen nach Treu KÄUFER erfolgt mit der vollständigen Bezahlung. Der VERKÄUFER wird bei Bestellungen seine üblichen Bearbeitungszeiten zugrunde legen (sofern diese mit wirtschaftlich zumutbarem Aufwand zu realisieren sind), ausgenommen wo der KÄUFER in seiner Bestellung einen späteren Liefertermin angegeben hat oder der VERKÄUFER einen früheren Liefertermin schriftlich bestätigt hat. Der VERKÄUFER behält sich vor, Bestellungen vor dem vereinbarten Liefertermin zu verschicken. Für vorzeitige Lieferungen gelten die in der Bestellbestätigung angegebenen Bearbeitungs- und Glauben anzupassenLieferkonditionen. 7.8. Führt der in Punkt 5.7. genannte Zustand zu einer Hemmung der Vertragserfüllung (zB bei Verzug eines Zulieferanten, etc) von über einem Monat, so ist das Institut berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bzw den Vertrag aufzuheben.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Liefer- und Versandbedingungen. 7.14.1. Die Lieferung von Waren erfolgt AWS ist zu Teillieferungen berechtigt. Bei Teillieferungen ist AWS berechtigt, diese mit entsprechenden Rechnungen bezogen auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. 7.2. Der bereits gelieferten Teile abzurechnen; der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist, auf entsprechende Rechnungsstellung hin auch Teillieferungen anzunehmenzu vergüten. 7.34.2. Die vom Institut angegebene Lieferzeiten stellen nur Annäherungstermine dar. 7.4Liefertermine und Lieferfristen, die beim Produkt angeführt sind, sind unverbindlich. Wird ein vereinbarter Liefertermin vom Institut um mehr als zwei Wochen überschrittenWenn wir diesen überschreiten, so hat kann der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf dieser Frist schriftlich zumindest der Dauer der ursprünglich angegebenen Lieferfrist setzen und bei deren Überschreitung vom Vertrag zurücktreten. 7.54.3. Der Eintritt von Ereignissen, die nicht von AWS zu vertreten sind, wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen aufgrund Epidemien, Pandemien oÄ, Produktionsausfall bei den Zulieferanten oder dergleichen, hemmt den Ablauf von Lieferfristen um die Dauer dieses Ereignisses. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung für AWS unmöglich oder unzumutbar, so wird AWS im Sinne einer einvernehmlichen Vertragsauflösung von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund immer, gegenüber AWS ableiten kann. AWS wird den Kunden hiervon unverzüglich benachrichtigen. Hingegen befreit dieses Ereignis den Kunden nicht von seiner Annahmeverpflichtung. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf allfällige Ansprüche aus dem Wegfall der Geschäftsgrundlage, jedenfalls aber hat der Kunde der AWS den durch die Nichtannahme verursachten Schaden zu ersetzen. Dauert die Lieferverzögerung/das Ereignis länger als 6 Monate, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall stehen dem Kunden, keine Schadenersatzansprüche oder sonstige Ansprüche zu. 4.4. Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk bzw. ab Lager. Versandbereit gemeldete Xxxx ist sofort abzurufen. Ab Bereitstellung der Ware im Werk oder Lager trägt der Kunde Gefahr und Kosten. Xxxx wird in der Regel unverpackt geliefert. Für Transport bzw. Zustellung werden die aufgewendeten Kosten samt angemessenem Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart verrechnet. Abweichende Regelungen sind anhand der INCOTERMS idgF zu vereinbaren. Versandweg, Beförderungs- und Schutzmittel, gedeckte Wagen und Kranwagen, die besonders berechnet werden, sind unter Ausschluss jeder Haftung unserer Xxxx überlassen. Wir haften weder für rechtzeitige Beförderung, noch für Verdrehen oder Verbiegen, für Flugrost oder andere Witterungseinflüsse auf gelieferte Waren. Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, den Warenwert in Rechnung zu stellen und die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden - 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag - bei uns oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem hierzu befugten Gewerbsmann einzulagern. Bei Annahmeverzug haften wir nur bei grobem Verschulden für Untergang oder Verschlechterung des Kaufgegenstandes. 4.5. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an das Institut AWS zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde ein berechtigtes Rücktrittsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder, wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass das Institut ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. 7.6. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Xxxx auf den Kunden über, sobald das Institut die Sache der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Institut vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt der Verbraucher zugleich mit dem Gefahrenübergang das Eigentum an der Ware. 7.7. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien den Lieferanten und den Kunden für die Dauer der Störung und jeweils im Umfang ihrer Wirkung von seiner Leistungspflicht. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der Betroffene in Verzug befindet. Die Vertragsparteien verpflichten sich im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. 7.8. Führt der in Punkt 5.7. genannte Zustand zu einer Hemmung der Vertragserfüllung (zB bei Verzug eines Zulieferanten, etc) von über einem Monat, so ist das Institut berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bzw den Vertrag aufzuheben.

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Samples: General Terms and Conditions

Liefer- und Versandbedingungen. 7.19.1. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Lieferanten angegebene Lieferanschrift maßgeblich. 7.2. Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist, Teillieferungen anzunehmen. 7.3. Die vom Institut angegebene Lieferzeiten stellen nur Annäherungstermine dar. 7.4. Wird ein vereinbarter Liefertermin vom Institut um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf dieser Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. 7.59.2. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an das Institut den Lieferanten zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde ein berechtigtes sein Rücktrittsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder, oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass das Institut der Lieferant ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. 7.69.3. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Xxxx Ware auf den Kunden über, sobald das Institut der Lieferant die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Institut vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung Übergabe der Ware an den Beförderer Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verbraucher zugleich zufälligen Verschlechterung der verkauften Xxxx auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Lieferant die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Lieferant dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat. 9.4. Bei Selbstabholung informiert der Lieferant den Kunden zunächst per E-Mail oder Telefon darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser Mitteilung kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Gefahrenübergang das Eigentum an der WareLieferant am Sitz des Lieferanten abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet. 7.79.5. Höhere GewaltAngekündigte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, Arbeitskämpfesind jedoch unverbindlich und setzen eine ordnungsgemäße Bestellung und Klärung aller technischen Belange voraus. Schadenersatzansprüche aus einer allfälligen von uns nicht vertretbaren Nichteinhaltung von Lieferfristen stehen unserem Vertragspartner nicht zu. Wir sind berechtigt, UnruhenTeil- oder Vorlieferungen durchzuführen und auch zu berechnen. Fälle höherer Gewalt oder sonstige von uns bzw. von unseren Zulieferanten nicht verschuldete Umstände, behördliche Maßnahmen insbesondere Verkehrs- und sonstige unvorhersehbareBetriebsstörungen, unabwendbare Transport- und schwerwiegende Ereignisse befreien Verzollungsverzug, Transportschäden, Mangel an Materialien, Ausfälle von Arbeitskräften, Feuerschäden, Arbeiter- oder Rohstoffmangel, Streiks oder Aussperrungen, Verfügungen von hoher Hand und alle Umstände, welche die Erzeugung oder den Lieferanten Versand verhindern oder verringern und dergleichen mehr, berechtigen uns, die Lieferungen in einem zumutbaren Ausmaß hinauszuschieben. 9.6. Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne unser Verschulden nicht möglich ist, oder befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers nach eigenem Ermessen zu lagern, wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Es werden Lagergebühren verrechnet, dessen Höhe richtet sich nach den Kunden für die Dauer zum Zeitpunkt der Störung und jeweils im Umfang ihrer Wirkung von seiner Leistungspflicht. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der Betroffene in Verzug befindetEinlagerung handelsüblichen Lagergebühren. Die Vertragsparteien verpflichten sich im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassenvereinbarten Zahlungsbedingungenen erfahren dadurch keine Änderung. 7.8. Führt der in Punkt 5.7. genannte Zustand zu einer Hemmung der Vertragserfüllung (zB bei Verzug eines Zulieferanten, etc) von über einem Monat, so ist das Institut berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bzw den Vertrag aufzuheben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Versandbedingungen. 7.1. Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich. 7.2. Der Kunde Die Lieferung von Gutscheinen erfolgt – je nach Auswahl des Kunden – in physischer Form auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift oder in digitaler Form per E-Mail an die vom Kunden angegebene E- Mail-Adresse. Bei der Abwicklung der Transaktion ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist, Teillieferungen anzunehmendie in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift bzw. E-Mail-Adresse maßgeblich. 7.3. Die vom Institut angegebene Lieferzeiten stellen nur Annäherungstermine dar. 7.4. Wird ein vereinbarter Liefertermin vom Institut um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf dieser Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. 7.5. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an das Institut den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde ein berechtigtes Rücktrittsrecht sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder, oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass das Institut der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. 7.67.4. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Xxxx auf den Kunden über, sobald das Institut der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Institut vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung Übergabe der Ware an den Beförderer Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verbraucher zugleich zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Gefahrenübergang das Eigentum an der WareKunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat. 7.77.5. Höhere GewaltDer Verkäufer behält sich das Recht vor, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien den Lieferanten und den Kunden für die Dauer der Störung und jeweils im Umfang ihrer Wirkung von seiner LeistungspflichtFalle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auchnur für den Fall, wenn diese Ereignisse dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu einem Zeitpunkt eintretenvertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, in dem sich um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Betroffene in Verzug befindet. Die Vertragsparteien verpflichten sich im Rahmen des Zumutbaren Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu informiert und Glauben anzupassendie Gegenleistung unverzüglich erstattet. 7.87.6. Führt der in Punkt 5.7. genannte Zustand zu einer Hemmung der Vertragserfüllung (zB bei Verzug eines Zulieferanten, etc) von über einem Monat, so Selbstabholung ist das Institut berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bzw den Vertrag aufzuhebenaus logistischen Gründen nicht möglich.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Versandbedingungen. 7.11. Die Lieferung von Waren Gutscheinen erfolgt auf via Download nach dem Versandweg an die vom Kunden angegebene LieferanschriftBezahlvorgang, sofern nichts anderes Anderes schriftlich vereinbart ist. 7.2. Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist, Teillieferungen anzunehmen. 7.3wurde. Die vom Institut angegebene Lieferzeiten stellen nur Annäherungstermine dar.Lieferung der Dienstleistung erfolgt ausschließlich vor Ort am Geschäftssitz der Deutsche Eiche Gärtnerplatz GmbH. 7.42. Wird Falls ein vereinbarter Liefertermin vom Institut um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf dieser Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. 7.5. Sendet physischer Versand vereinbart wurde und das Transportunternehmen die versandte Ware an das Institut zurückden Verkäufer zurücksendet, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde ein berechtigtes Rücktrittsrecht sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder, wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass das Institut der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. 7.63. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Xxxx Ware auf den Kunden über, sobald das Institut der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Institut vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung Übergabe der Ware an den Beförderer Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verbraucher zugleich zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Gefahrenübergang das Eigentum an der WareKunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat. 7.74. Höhere GewaltDer Verkäufer behält sich das Recht vor, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien den Lieferanten und den Kunden für die Dauer der Störung und jeweils im Umfang ihrer Wirkung von seiner LeistungspflichtFalle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auchnur für den Fall, wenn diese Ereignisse dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu einem Zeitpunkt eintretenvertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, in dem sich um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Betroffene in Verzug befindet. Die Vertragsparteien verpflichten sich im Rahmen des Zumutbaren Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu informiert und Glauben anzupassendie Gegenleistung unverzüglich erstattet. 7.8. Führt der in Punkt 5.7. genannte Zustand zu einer Hemmung der Vertragserfüllung (zB bei Verzug eines Zulieferanten, etc) von über einem Monat, so ist das Institut berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bzw den Vertrag aufzuheben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Versandbedingungen. 7.11. Die Lieferung von Waren der Gutscheine erfolgt nach Xxxx des Kunden entweder durch Versand eines PDF-Dokumentes per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder in ausgedruckter Form auf dem Versandweg Versandwege an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. 7.2. Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist, Teillieferungen anzunehmen. 7.3. Die vom Institut angegebene Lieferzeiten stellen nur Annäherungstermine dar. 7.4. Wird ein vereinbarter Liefertermin vom Institut um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf dieser Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. 7.52. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware versandten Gutscheine an das Institut den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde ein berechtigtes Rücktrittsrecht sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder, oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass das Institut der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. 7.63. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Xxxx Gutscheine auf den Kunden über, sobald das Institut der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr für des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Gutscheine grundsätzlich erst mit Übergabe der Gutscheine an den Verlust Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Beschädigung Gefahr des zufälligen Untergangs und der Ware erst zufälligen Verschlechterung der verkauften Xxxxxxxxxx auch bei Verbrauchern bereits auf den Verbraucher Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware an Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Verbraucher Spediteur, den Frachtführer oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber die sonst zur Ausführung der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Institut vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Aushändigung Ausführung beauftragt und der Ware an den Beförderer über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt der Verbraucher zugleich mit Verkäufer dem Gefahrenübergang das Eigentum an der WareKunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat. 7.74. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien den Lieferanten und den Kunden für die Dauer der Störung und jeweils im Umfang ihrer Wirkung von seiner Leistungspflicht. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der Betroffene in Verzug befindet. Die Vertragsparteien verpflichten sich im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassenSelbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich. 7.8. Führt der in Punkt 5.7. genannte Zustand zu einer Hemmung der Vertragserfüllung (zB bei Verzug eines Zulieferanten, etc) von über einem Monat, so ist das Institut berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bzw den Vertrag aufzuheben.

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Samples: General Terms and Conditions

Liefer- und Versandbedingungen. 7.1. Die 5.1 Bietet der Verkäufer den Versand der Ware an, so erfolgt die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg innerhalb des vom Verkäufer angegebenen Liefergebietes an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich. 7.2. Der Kunde ist verpflichtet5.2 Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, soweit dies zumutbar ist, Teillieferungen anzunehmen. 7.3. Die vom Institut angegebene Lieferzeiten stellen nur Annäherungstermine dar. 7.4. Wird ein vereinbarter Liefertermin vom Institut um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat die der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf dieser Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. 7.5. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an das Institut zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich warvertreten hat, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versanddem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde ein berechtigtes Rücktrittsrecht sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er . Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Umstand, Kunden die in der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder, wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass das Institut ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatteWiderrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung. 7.6. 5.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Xxxx Ware auf den Kunden über, sobald das Institut der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Institut vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung Übergabe der Ware an den Beförderer Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verbraucher zugleich zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Gefahrenübergang das Eigentum an der WareKunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat. 7.7. Höhere Gewalt5.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien den Lieferanten und den Kunden für die Dauer der Störung und jeweils im Umfang ihrer Wirkung von seiner LeistungspflichtFalle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auchnur für den Fall, wenn diese Ereignisse dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu einem Zeitpunkt eintretenvertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, in dem sich um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Betroffene in Verzug befindet. Die Vertragsparteien verpflichten sich im Rahmen des Zumutbaren Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu informiert und Glauben anzupassendie Gegenleistung unverzüglich erstattet. 7.85.5 Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich. 5.6 Wir liefern in sämtliche Länder, die in unsere Lieferbedingungen aufgeführt sind. Führt der Neodym-Magnete sind nicht für den Vertrieb/Export in Punkt 5.7die USA, nach Kanada und Japan bestimmt. genannte Zustand Es ist Ihnen deshalb ausdrücklich untersagt, die von uns gelieferten Neodym-Magnete oder Ihre aus diesen Magneten hergestellten Endprodukte direkt oder indirekt in die oben genannten Länder zu einer Hemmung der Vertragserfüllung (zB bei Verzug eines Zulieferanten, etc) von über einem Monat, so ist das Institut berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bzw den Vertrag aufzuheben.exportieren. Ferrit-Magnete und Ferrit-Produkte dürfen Sie hingegen uneingeschränkt weltweit exportieren

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen