Lieferbereitschaft Musterklauseln

Lieferbereitschaft. Die AN wird alles ihm Mögliche daran setzen, die schlüssig vereinbarten Rahmenbedingungen einzuhalten.
Lieferbereitschaft. Wird zwischen uns und dem Kunden die Vorhaltung einer bestimmten Sicherheitsmenge schriftlich vereinbart, die eine jederzeitige Lieferbereitschaft garantieren soll, so wird diese Menge mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung bei uns für den Kunden gelagert. Die Übernahme der Kosten für diese Lagerung wird im Einzelfall verhandelt. Im Falle der Beendigung des Liefervertrages wird diese Sicherheitsmenge automatisch an den Kunden fakturiert. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung hinsichtlich der Warenübernahme mit uns in Verbindung zu setzen. Die Warenübernahme muss in diesem Fall innerhalb weiterer 2 Wochen, gerechnet ab Rechnungsdatum, erfolgen. Äußert sich der Kunden nicht, so sind wir berechtigt, ihm zur Übernahme der Ware eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen, verbunden mit der Androhung, nach fruchtlosem Ablauf die noch vorhandenen Sicherheitsmengen der Vernichtung zuzuführen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Lieferbereitschaft. Der Verkäufer verpflichtet sich eine zwi- schen den Vertragsparteien vereinbarte Artikelmenge je Artikelposition (Lieferbe- reitschaftsmenge) für den Käufer auf La- ger zu reservieren und diese bei einem Ab- ruf durch den Käufer sofort lieferbar zu ha- ben.
Lieferbereitschaft. Wird zwischen Mondi und dem Kunden die Vorhaltung einer bestimmten Sicherheitsmenge schriftlich vereinbart, die eine jederzeitige Lieferbereitschaft garantieren soll, so wird diese Menge mangels anders lautender schriftlicher Vereinbarung bei Mondi für den Kunden gelagert. Die Übernahme der Kosten für diese Lagerung wird mit der Vereinbarung über die Vorhaltung einer bestimmten Sicherheitsmenge schriftlich vereinbart. Während der Laufzeit des Vertrages ist eine ordentliche Kündigung durch den Kunden ausgeschlossen. Sollte der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen trotz schriftlicher Aufforderung von Mondi mit Fristsetzung zur Einhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, so hat Mondi das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu kündigen. Im Falle der Beendigung des Liefervertrages wird die bis dahin aufgelaufene Sicherheitsmenge automatisch an den Kunden weiterbelastet. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung hinsichtlich der Warenübernahme mit Mondi in Verbindung zu setzen. Die Warenübernahme muss in diesem Fall innerhalb weiterer 2 Wochen, gerechnet ab Rechnungsdatum, erfolgen. Äußert sich der Kunde nicht, so ist Mondi berechtigt, ihm zur Übernahme der Ware eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen, verbunden mit der Androhung, nach fruchtlosem Ablauf die noch vorhandenen Sicherheitsmengen der Vernichtung zuzuführen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

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  • Verwaltungsgesellschaft CARMIGNAC GESTION, Société anonyme, 24, place Vendôme, 75001 PARIS, zugelassen von der COB am 13. Xxxx 1997 unter der Nummer XX 00-00.