Lieferbereitschaft Musterklauseln

Lieferbereitschaft. Wird zwischen uns und dem Kunden die Vorhaltung einer bestimmten Sicherheitsmenge schriftlich vereinbart, die eine jederzeitige Lieferbereitschaft garantieren soll, so wird diese Menge mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung bei uns für den Kunden gelagert. Die Übernahme der Kosten für diese Lagerung wird im Einzelfall verhandelt. Im Falle der Beendigung des Liefervertrages wird diese Sicherheitsmenge automatisch an den Kunden fakturiert. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung hinsichtlich der Warenübernahme mit uns in Verbindung zu setzen. Die Warenübernahme muss in diesem Fall innerhalb weiterer 2 Wochen, gerechnet ab Rechnungsdatum, erfolgen. Äußert sich der Kunden nicht, so sind wir berechtigt, ihm zur Übernahme der Ware eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen, verbunden mit der Androhung, nach fruchtlosem Ablauf die noch vorhandenen Sicherheitsmengen der Vernichtung zuzuführen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Lieferbereitschaft. Die AN wird alles ihm Mögliche daran setzen, die schlüssig vereinbarten Rahmenbedingungen einzuhalten. 17.3 Sicherheitsbestand: Der AN wird sich für regelmäßige, wiederkehrende, längerfristige Intervalle bei Serienmaterial und Serienbauteilen, auf Wunsch des AG, einen einwöchigen Sicherheitsbestand auf Lager halten. Ergänzend für diesen Service sind die Abnahmebedingungen aus Absatz I. 17.4 Liefersicherheit: Der AG verpflichtet sich in jedem Falle zur zeitgerechten Bereitstellung vom Informationen für den AN, wenn sich Materialien oder Bauteile ändern oder aufgekündigt werden. Die Vorlaufzeit beträgt hiermit mindestens 1 Jahr. Der Informationserhalt muss durch den AN schriftlich anerkannt werden. foreseeable damage, and keep the opposite party continuously informed about this. Otherwise they shall be liable to pay damages to the opposite party. Deadlines or periods of time that cannot be met due to the impact of force majeure shall be extended as a maximum by the duration of the effects of such force majeure, or as applicable by a period of time to be set by mutual agreement. If a circumstance of force majeure lasts longer than four weeks, the CS and CN shall undertake negotiation to seek an arrangement for handling the technicalities of the effects. If no amicable solution should be achieved, the CN can withdraw fully or in part from the contract. 17 Series = For regularly recurring, longer-term intervals (standard material and components) 17.1 Conditions of acceptance: The orders concluded with the CN, framework orders and delivery schedules transmitted shall oblige the CS to accept or at least cover the costs of the entire quantity of the agreement demonstrably concluded by the CN with its contractor. Terms and conditions to the contrary shall have validity only after written acknowledgement by the authorized representative of the CN. Over- and under-deliveries in respect of the individual call-off shall be permitted after consultation when necessary and when possible. 17.2 Readiness for delivery: The CN shall do everything possible to comply with the conclusively agreed framework conditions. 17.3 Minimum inventory level: At the CS’s request, the CN shall keep a minimum level of one week’s inventory in stock for regular, recurring, longer term intervals for standard materials and standard components. The conditions of acceptance from paragraph 1 also apply for this service. 17.4 Reliability of supply: The CS undertakes in any event to provide timely inf...
Lieferbereitschaft. Der Verkäufer verpflichtet sich, eine zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Artikelmenge je Artikelposition (Lieferbereitschaftsmenge) für den Käufer an Lager zu reservieren und diese bei einem Abruf durch den Käufer sofort lieferbar zu haben.
Lieferbereitschaft. Die AN wird alles ihm Mögliche daran setzen, die schlüssig vereinbarten Rahmenbedingungen einzuhalten.
Lieferbereitschaft. Wird zwischen Mondi und dem Kunden die Vorhaltung einer bestimmten Sicherheitsmenge schriftlich vereinbart, die eine jederzeitige Lieferbereitschaft garantieren soll, so wird diese Menge mangels anders lautender schriftlicher Vereinbarung bei Mondi für den Kunden gelagert. Die Übernahme der Kosten für diese Lagerung wird mit der Vereinbarung über die Vorhaltung einer bestimmten Sicherheitsmenge schriftlich vereinbart. Während der Laufzeit des Vertrages ist eine ordentliche Kündigung durch den Kunden ausgeschlossen. Sollte der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen trotz schriftlicher Aufforderung von Mondi mit Fristsetzung zur Einhaltung seiner vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, so hat Mondi das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu kündigen. Im Falle der Beendigung des Liefervertrages wird die bis dahin aufgelaufene Sicherheitsmenge automatisch an den Kunden weiterbelastet. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung hinsichtlich der Warenübernahme mit Mondi in Verbindung zu setzen. Die Warenübernahme muss in diesem Fall innerhalb weiterer 2 Wochen, gerechnet ab Rechnungsdatum, erfolgen. Äußert sich der Kunde nicht, so ist Mondi berechtigt, ihm zur Übernahme der Ware eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen, verbunden mit der Androhung, nach fruchtlosem Ablauf die noch vorhandenen Sicherheitsmengen der Vernichtung zuzuführen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.