Liefermenge. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu zehn Prozent der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.
Liefermenge. Der Lieferant ist bestrebt, die vereinbart e Bestellmenge vertragskonform zu liefern. Teillieferungen sind zulässig. Der Besteller verpflic htet sich allerdings und steht dafür ein, ein fertigungsbedingtes Mehr- oder Minderergebnis bis zu 10 % der bestellten Menge oder des Fert igungsloses anzunehmen. Hierdurch verletzt der Lieferant keine wie auch immer geartete Vertragspflicht. Der aus der Liefermenge resultierende Zahlungsanspruch mindert oder erhöht sic h entsprechend. Bei Sukzessivlieferungen erfolgen die jeweiligen Abrufe von der Bestellmenge in Höhe der effekt iven Liefermenge. Wird über die Bestellmenge hinaus abgerufen, sind wir berechtigt, einen neuen Vertragsabschluss zu begehren oder die den Vertragsumfang übersteigende Menge zum Tagespreis zu berechnen.
Liefermenge. Um den produktionstechnischen Besonderheiten bei der Fertigung durch NEUMAN Rechnung zu tragen, sind bei der Lieferung Abweichungen von Gewicht und Stückzahl bis zu +/- 10% gegenüber der Auftragsbestätigung zulässig, ohne dass der Kunde berechtigt wäre, die Annahme oder Bezahlung der Lieferung zu verweigern. NEUMAN ist berechtigt, Teil- oder Vorauslieferungen vorzunehmen. In Rahmenlieferverträgen verbindlich vereinbarte Liefermengen sind vom Kunden zur Gänze abzunehmen, widrigenfalls der Kunde verpflichtet ist, für nicht abgenommene Mengen an NEUMAN den vereinbarten Preis in voller Höhe zuzüglich allfälliger NEUMAN aus der Minderabnahme erwachsener Mehrkosten zu ersetzen.
Liefermenge. Der Lieferant beliefert den Netzbetreiber während des Lieferzeitraums 2022 mit den Stromliefermengen, für die der Lieferant in der Ausschreibung für 2022 vom Netzbetrei- ber den Zuschlag erhalten hat. Die Lieferungen haben gemäß ausgeschriebenem Jah- resprofil zu erfolgen. Als Vertragsmenge wird folgende Summe vereinbart:
Liefermenge. Wir liefern ausschließlich in von uns festgelegten Verpackungseinheiten. Bei kundenspezifischen Produkten behalten wir uns aus fertigungs- technischen Gründen Über- bzw. Unterlieferungen bis zu 10% der bestellten bzw. bestätigten Liefermenge vor. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig. Teilabrufe mit einem Warenwert unter EUR 500,– erfolgen pro Position zu dem der jeweiligen Liefermenge entsprechenden Staffelpreis. Aufträge bis zu einem Warenwert von EUR 500,– werden aus Kostengründen sofort ab Lager geliefert, sofern die Ware vorrätig ist.
Liefermenge. Unter- oder Überlieferungen sind nur nach Vereinbarung zulässig. Eine Bestellung gilt erst als erfüllt, wenn die bestellte Men- ge zu 100 % geliefert worden ist.
Liefermenge. Die in Auftrag gegebenen Mengen sind genau ein- zuhalten. Überlieferungen übernehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung.
Liefermenge. 3.1. Die Liefermenge wird im VERTRAG vereinbart. Sie bezieht sich auf die Fixpreisperiode, idR ein Jahr. Beträgt diese zwei Jahre oder mehr, bezieht sie sich jeweils auf ein Jahr. Wird dessen ungeachtet keine bestimmte Menge im VERTRAG festgelegt, wird die Liefermenge von GEN-I auf Basis der vom VNB zur Verfügung gestellten Messdaten aller zu beliefernden Zählpunkte der vergangenen 12 Monate festgesetzt.
3.2. Für Verträge mit einer jährlichen Mindestlieferung von 1 GWh gilt: Wird die jährliche Liefermenge (in einem Betrachtungszeitraum von 12 zusammenhängenden Belieferungsmonaten (Jahresstromverbrauch)) unter Berück- sichtigung des 10%igen Toleranzbandes überschritten, wird der Mehrverbrauch mit 15% Aufschlag auf den vertraglich vereinbarten Preis verrechnet.
Liefermenge. Jahr Liefer-/Abnahmemenge Basispreis Min. Max. Bezugseinheit: Tonnen AMM (Atro-Tonnen, mit Rinde geliefert) Tabelle 1: Lieferbedingungen während der gesamten Vertragsdauer. Der Verkäufer hat die Mindestmenge bereitzustellen, der Käufer hat die Maximalmenge abzunehmen. Der Verkäufer hat hinsichtlich der Maximalmenge ein Andienungsrecht zum Basispreis. Der Käufer hat die Maximalmenge, sofern sie vom Verkäufer angedient wird zum Basispreis abzunehmen. Der Käufer hat einen Anspruch auf Erwerb der Mindestmenge. Im Falle unvorhersehbarer und durch den Verkäufer unabwendbarer und unverschuldeter biotischer oder abiotischer Einwirkungen (Wurf, Eis, extreme Wetterbedingungen, Krankheiten, gegen die keine Pestizide zugelassen sind etc.) ist der Verkäufer für die von der Einwirkung betroffene Holzmenge von der angegebenen Lieferverpflichtung entbunden.
Liefermenge. Vereinbarte Anzahl an Portionen pro Woche und Einrichtung: