Lieferscheine. 9.1 Der Auftragnehmer fertigt die Lieferscheine an. 9.2 Die Erstellung eines Lieferscheines hat in 2-facher Ausfertigung zu erfolgen. 9.3 Im Lieferschein müssen zwingend enthalten sein: • Nummer und Datum des Lieferscheins • Adresse und Kundennummer der Lieferstelle • Artikelbezeichnung • Liefermengen mit Mengeneinheiten entsprechend der Bestellung • Auftragsnummer des Studentenwerks 9.4 Lieferscheine und/oder Abnahmebelege ohne Unterschrift eines zeichnungsberechtigen Mitarbeiters des Studentenwerks werden grundsätzlich nicht anerkannt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Lieferscheine. 9.1 10.1 Der Auftragnehmer fertigt die Lieferscheine an.
9.2 10.2 Die Erstellung eines Lieferscheines hat in 2-facher Ausfertigung zu erfolgen.
9.3 10.3 Im Lieferschein müssen zwingend enthalten sein: • Nummer und Datum des Lieferscheins • Adresse und Kundennummer der Lieferstelle • Artikelbezeichnung • Liefermengen mit Mengeneinheiten entsprechend der Bestellung • Auftragsnummer des Studentenwerks
9.4 10.4 Lieferscheine und/oder Abnahmebelege ohne Unterschrift eines zeichnungsberechtigen Mitarbeiters des Studentenwerks werden grundsätzlich nicht anerkannt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Lieferscheine. 9.1 10.1 Der Auftragnehmer fertigt die Lieferscheine an.
9.2 10.2 Die Erstellung eines Lieferscheines hat in 2-facher zweifacher Ausfertigung zu erfolgen. Einer verbleibt bei der Lieferstelle, einer ist für den Auftragnehmer.
9.3 10.3 Im Lieferschein müssen zwingend enthalten sein: • Nummer und Datum des Lieferscheins • Adresse und Kundennummer der Lieferstelle • Artikelbezeichnung • Liefermengen mit Mengeneinheiten entsprechend der Bestellung • Auftragsnummer sowie bei Rücknahme von Leergut die Menge des Studentenwerksabgeholten Leerguts.
9.4 10.4 Lieferscheine und/oder Abnahmebelege ohne Unterschrift eines zeichnungsberechtigen Mitarbeiters des Studentenwerks werden grundsätzlich nicht anerkannt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Lieferscheine. 9.1 6.1 Der Auftragnehmer fertigt die Lieferscheine an.
9.2 6.2 Die Erstellung eines Lieferscheines hat in 2-facher Ausfertigung zu erfolgen.
9.3 6.3 Im Lieferschein müssen zwingend enthalten sein: • ● Nummer und Datum des Lieferscheins • ● Adresse und Kundennummer der Lieferstelle • ● Artikelbezeichnung • ● Liefermengen mit Mengeneinheiten entsprechend der Bestellung • ● Auftragsnummer des Studentenwerks
9.4 6.4 Lieferscheine und/oder Abnahmebelege ohne Unterschrift eines zeichnungsberechtigen Mitarbeiters des Studentenwerks werden grundsätzlich nicht anerkannt.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen