Herausgabepflicht Musterklauseln

Herausgabepflicht. Nach Beendigung einer Arbeit oder des Arbeitsverhältnisses gibt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Arbeitsunterlagen sofort zurück.
Herausgabepflicht. 13.1. Der Rechtsanwalt hat nach Beendigung des Auftragsverhältnisses auf Verlangen dem Mandanten Urkunden im Original zurückzustellen. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, Kopien dieser Urkunden zu behalten.
Herausgabepflicht. Bei Beendigung, spätestens am letzten Arbeitstag des Arbeitsverhältnisses, hat der Arbeitnehmende dem Arbeitgebenden sämtliche Unterlagen, die er in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit erstellt oder verwendet hat, sowie sämtliche Arbeitswerkzeuge herauszugeben.
Herausgabepflicht. Kommt der Besteller mit dem Ausgleich unserer Forderungen ganz oder teilweise in Verzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit herauszuverlangen und anderweitig darüber zu verfügen, sowie noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten, auch wenn wir nicht vom Kauf zurückgetreten sind. Eine weitere Mahnung oder Fristsetzung ist hierfür nicht erforderlich. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Herausgabepflicht. Für den Fall, dass wir uns mit dem Ausgleich unserer Verbindlichkeiten in Verzug befinden, ist der Lieferer im Falle der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes berechtigt, die nicht bezahlte Vorbehaltsware herauszuverlangen. Voraussetzung hierfür ist eine weitere schriftliche Mahnung mit einer weiteren Fristsetzung von mindestens 2 Wochen. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten durch den Lieferer gilt gleichzeitig als Rücktritt vom Vertrag.
Herausgabepflicht. Kommt der Besteller mit dem Ausgleich unse- rer Forderungen ganz oder teilweise in Ver- zug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit heraus zu verlangen und anderwei- tig darüber zu verfügen, sowie noch ausste- hende Lieferungen zurückzuhalten, auch wenn wir nicht vom Kauf zurückgetreten sind. Eine weitere Mahnung oder Fristsetzung ist hierfür nicht erforderlich. Die Geltendma- chung von Eigentumsvorbehaltsrechten durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. from a resale of the retained goods by way of se- curity for all our claims that arise from the busi- ness relationship. We hereby accept this assign- ment. If the retained goods are sold by the pur- chasing party together with other goods we do not own or goods we do not have co-ownership rights for, the claim from the resale shall only be assigned to us to the value of our retained goods. The value of the goods subject to reten- tion of title shall be determined by the value in our invoices in each case. The purchasing party is entitled to collect claims assigned to us from the resale until they are revoked by us at any time. When a retention of title is effective, the purchas- ing party is prohibited from pledging goods or as- signing them by way of security. In the event of garnishments, seizures or other dispositions or interventions by third parties, in particular by way of enforcement of a judgement, the purchasing party must notify us immediately in writing. If the purchasing party defaults in whole or in part when settling our claims, we shall be entitled to demand the return of the reserved goods at any time and to make other use of them, as well as to withhold outstanding deliveries, including in cases where we have not withdrawn from the purchase. Further notice or a further deadline is not required for this purpose. If we assert our rights to retention of title, this shall not be deemed a withdrawal from the agreement.
Herausgabepflicht. Nach Beendigung eines Auftrages gibt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Pläne, Baubeschriebe, Werkzeug, Material und Fahrzeuge, die dem Unternehmen gehören, zurück.
Herausgabepflicht. 1 Nach Beendigung einer Arbeit geben Arbeitnehmende dem Arbeitgeber alle ausgehändigten Ar- beitsunterlagen und die vom Betrieb zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien und -gerätschaften inkl. firmeneigenes Fahrzeug unverzüglich zurück.
Herausgabepflicht. PA hat nach Beendigung des Mandats auf Verlangen des Mandanten diesem alle von ihm über- gebenen Urkunden im Original zurückzustellen. PA ist berechtigt, Kopien dieser Urkunden zu behalten.
Herausgabepflicht. Nach Beendigung einer Arbeit gibt der Arbeitnehmer dem Ar- beitgeber alle Arbeitsunterlagen sofort zurück. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber, spätestens am letzten Arbeitstag, sämtliche Unterlagen die er in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit erstellt oder verwendet hat, herauszugeben.