Lieferung des Leistungsgegenstands und Fertigstellung der Leistungen. 4.7.1 Die Lieferung des Leistungsgegenstands und der Übergang der Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung vom Auftragnehmer auf die Gesellschaft werden durch die in der Bestellung angegebene jüngste Version der Incoterms oder ähnliche Vorschriften geregelt. 4.7.2 Umfasst der Leistungsgegenstand Installationsarbeiten oder sonstige zu erbringende Dienstleistungen (die mit derselben oder einer anderen Bestellung in Auftrag gegeben wurden), so gelten die Lieferung und der Übergang der Gefahr des Verlusts und der Beschädigung vom Auftragnehmer auf die Gesellschaft zu dem Zeitpunkt als erfolgt, zu welchem die Montage und/oder Dienstleistung ordnungsgemäß fertiggestellt wurde. 4.7.3 Die Lieferung unterliegt in jedem Fall der Abnahme durch einen bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft und der Befolgung aller gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Abnahmeverfahren bzw. der Erfüllung aller gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Anforderungen. 4.7.4 Ort und Zeit der Lieferung sind in der Bestellung festgelegt. 4.7.5 Umfassen die Leistungen nicht die Lieferung des Leistungsgegenstands, so muss der Auftragnehmer der Gesellschaft eine Mitteilung machen, sobald die Leistungen bzw. der vereinbarte Teil davon nach seiner Auffassung fertiggestellt ist. Nach Erhalt der Mitteilung bestätigt die Gesellschaft schriftlich, ob die Leistungen als vollständig erbracht abgenommen werden. Fehlendes wird festgehalten. 4.7.6 Sofern nichts anderes spezifiziert ist, sind der Lieferung zwei Ablichtungen des betreffenden Lieferscheins, der Packliste sowie der Reinigungs- und Inspektionszertifikate gemäß den betreffenden Spezifikationen und alle sonstigen Dokumente, die entsprechend den spezifischen Leistungen benötigt werden, beizufügen. 4.7.7 In allen Versanddokumenten sind die Bestellnummer, das Brutto- und das Nettogewicht, die Anzahl der Packstücke und die Art der Verpackung (Einweg- /Mehrwegverpackung), das Datum der Fertigstellung und der Lieferort (Entladestelle) sowie der Empfänger anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen – Arbeitsort Beim Auftragnehmer, Allgemeine Geschäftsbedingungen – Arbeitsort Beim Auftragnehmer
Lieferung des Leistungsgegenstands und Fertigstellung der Leistungen. 4.7.1 Die Lieferung des Leistungsgegenstands und der Übergang der Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung vom Auftragnehmer auf die Gesellschaft werden durch die in der Bestellung angegebene jüngste Version der Incoterms oder ähnliche ähnlicher Vorschriften geregelt.
4.7.2 Umfasst der Leistungsgegenstand Installationsarbeiten oder sonstige onshore oder offshore zu erbringende Dienstleistungen (die mit derselben oder einer anderen Bestellung in Auftrag gegeben wurden), so gelten die Lieferung und der Übergang der Gefahr des Verlusts und der Beschädigung vom Auftragnehmer auf die Gesellschaft zu dem Zeitpunkt als erfolgt, zu welchem die Montage und/oder Dienstleistung alle dem Leistungsgegenstand zugehörigen Leistungen ordnungsgemäß fertiggestellt wurdewurden.
4.7.3 Die Lieferung unterliegt in jedem Fall der Abnahme durch einen bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft und der Befolgung aller gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Abnahmeverfahren bzw. der Erfüllung aller gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Anforderungen.
4.7.4 Ort und Zeit der Lieferung sind in der Bestellung festgelegt.
4.7.5 Umfassen die Leistungen nicht die Lieferung des Leistungsgegenstands, so muss der Auftragnehmer der Gesellschaft eine Mitteilung machen, sobald die Leistungen bzw. der vereinbarte Teil davon nach seiner Auffassung fertiggestellt ist. Nach Erhalt der Mitteilung bestätigt die Gesellschaft schriftlich, ob die Leistungen als vollständig erbracht und geliefert abgenommen werden. Fehlendes wird festgehalten.
4.7.6 Sofern nichts anderes spezifiziert ist, sind der Lieferung zwei Ablichtungen des betreffenden Lieferscheins, der Packliste sowie der Reinigungs- und Inspektionszertifikate gemäß den betreffenden Spezifikationen und alle sonstigen Dokumente, die entsprechend den spezifischen Leistungen benötigt werden, beizufügen.
4.7.7 In allen Versanddokumenten sind die Bestellnummer, das Brutto- und das Nettogewicht, die Anzahl der Packstücke und die Art der Verpackung (Einweg- /Mehrwegverpackung), das Datum der Fertigstellung und der Lieferort (Entladestelle) sowie und der Empfänger anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferung des Leistungsgegenstands und Fertigstellung der Leistungen. 4.7.1 Die Lieferung des Leistungsgegenstands und der Übergang der Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung vom Auftragnehmer auf die Gesellschaft werden durch die in der Bestellung angegebene jüngste Version der Incoterms oder ähnliche Vorschriften geregelt.
4.7.2 Umfasst der Leistungsgegenstand Installationsarbeiten oder sonstige zu erbringende Dienstleistungen (die mit derselben oder einer anderen Bestellung in Auftrag gegeben wurden), so gelten die Lieferung und der Übergang der Gefahr des Verlusts und der Beschädigung vom Auftragnehmer auf die Gesellschaft zu dem Zeitpunkt als erfolgt, zu welchem die Montage und/oder Dienstleistung ordnungsgemäß fertiggestellt wurde.
4.7.3 Die Lieferung unterliegt in jedem Fall der Abnahme durch einen bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft und der Befolgung aller gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Abnahmeverfahren bzw. der Erfüllung aller gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Anforderungen.
4.7.4 Ort und Zeit der Lieferung sind in der Bestellung festgelegt.
4.7.5 Umfassen die Leistungen nicht die Lieferung des Leistungsgegenstands, so muss der Auftragnehmer der Gesellschaft eine Mitteilung machen, sobald die Leistungen bzw. der vereinbarte Teil davon nach seiner Auffassung fertiggestellt ist. Nach Erhalt der Mitteilung bestätigt die Gesellschaft schriftlich, ob die Leistungen als vollständig erbracht abgenommen werden. Fehlendes wird festgehalten.
4.7.6 Sofern nichts anderes spezifiziert ist, sind der Lieferung zwei Ablichtungen des betreffenden Lieferscheins, der Packliste sowie der Reinigungs- und Inspektionszertifikate gemäß den betreffenden Spezifikationen und alle sonstigen Dokumente, die entsprechend den spezifischen Leistungen benötigt werden, beizufügen.
4.7.7 In allen Versanddokumenten sind die Bestellnummer, das Brutto- und das Nettogewicht, die Anzahl der Packstücke und die Art der Verpackung (Einweg- /Mehrwegverpackung), das Datum der Fertigstellung und der Lieferort (Entladestelle) sowie der Empfänger anzugeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen – Arbeitsort Beim Auftragnehmer