Common use of Lieferung, Lieferzeit Clause in Contracts

Lieferung, Lieferzeit. Sofern nichts anderes vereinbart ist, organisiert der Auftragnehmer den Versand für den Auftrag-geber mit der gebotenen Sorgfalt für Verpackung und Transportart. Die Lieferbedingung ist EXW gemäß Incoterms. Dabei haftet er jedoch nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Wir erwarten Ihre Grafikdaten als Vektorgrafiken (CDR, EPS, Fh9; Schriften in Objekte ändern oder „Schriftfont“ mitliefern) oder Pixelgrafiken (TIFF, JPG, PSD, PDF). Außerdem sollten die Dateien eine Mindestauflösung von 300dpi beinhalten, um hier unnötig anfallende Retuschier-kosten zu vermeiden. Sollten Ihre Daten in einem nicht in verwertbarem Format bereitgestellt werden können, werden unsere Grafiker Ihre Designs entsprechend Ihren Vorgaben optimieren. Damit wird gewährleistet, dass nur Filme, Schablonen, Walzen, Vorrichtungen und andere Werkzeuge zur Bearbeitung verwendet werden, die dem Stand der Technik entsprechen und ein optimales Ergebnis an der Ware durch unsere Dienstleistungen garantiert sind. Verrechnungssatz nach derzeitigem gültigen Preisblatt bzw. auf Anfrage. Sie erhalten vor der Bearbeitung ein Angebot mit den voraussichtlichen Aufwendungen. Liefertermine oder Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Vor Ablauf der Lieferfrist sind insbesondere bei großen Mengen oder Abrufaufträgen Teillieferungen zulässig. Ohne besondere Vereinbarung gelten für Lohnveredelungsaufträge Lieferzeiten bis 3 Wochen ab Eingang der Vorlagen und Waren. Für Endprodukte gilt eine Regellieferzeit von vier bis sechs Wochen nach Freigabe der Vorlagen und Farben sowie Eingang der Zahlung gemäß Auftragsbestätigung als vereinbart. Die Lieferfrist beginnt nach Eingang der schriftlichen Freigabe für das Design oder die Farbmuster durch den Auftraggeber. Gerät der Auftraggeber mit seinen Pflichten z. Bsp. Anlieferung der Rohware, Freigabe der Muster für die Serienfertigung o.ä. in Verzug, so wird ihm zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche aus Lieferverzögerungen oder Nichtbelieferung sind ausgeschlossen. Alle Lieferungen erfolgen unter ausdrücklichem und verlängertem Eigentumsvorbehalt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer alle künftigen Forderungen aus dem Weiterverkauf an den Verkäufer ab (Vorausabtretung, Sicherungsabtretung). Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur voll-ständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus der laufenden Geschäftsbedingung im Eigentum des Veredlers. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Auftraggeber ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtet, solange der Auftragnehmer diese Ermächtigung nicht wiederruft. Die Einzugsermächtigung des Auftragnehmers erlischt ohne die ausdrückliche Erklärung, alsbald der Auftrag-geber seine Zahlungen einstellt. Auftragnehmer wird von seiner Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

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Samples: www.textildruckerei-mayer.de

Lieferung, Lieferzeit. Sofern nichts anderes vereinbart Lieferfristen und Xxxxxxxxxxxxx gelten stets nur annähernd. Sie beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung und sind mit Meldung der Versandbereitschaft eingehalten. Lieferfristen beginnen erst, wenn über alle Einzelheiten der Bestellung einschließlich der technischen Ausführungen des Liefergegenstandes Übereinstimmungen erzielt sind. Verlangt der Abnehmer nach der Auftragsbestätigung eine Änderung und wird dieses Verlangen von uns akzeptiert, so beginnt die Lieferfrist erst mit der Bestätigung der Änderung. Ist eine Anzahlung vereinbart, so beginnt die Lieferfrist erst mit der Leistung der Anzahlung. Fälle höherer Gewalt und sonstiger Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben und die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Schwierigkeiten der Rohstoff- oder Energiebeschaffung, Arbeitskämpfe behördliche Maßnahmen, Verzögerungen auf oder im Zusammenhang mit dem Transport, sowie die Nichtlieferung, die nicht richtige oder die verspätete Lieferung durch unsere Lieferanten, gleich aus welchem Grunde, entbinden uns von unseren Pflichten aus dem Liefervertrag. Hindernisse vorübergehender Dauer allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Abnehmer infolge der Verzögerung die Abnahme von Lieferungen nicht zuzumuten ist, organisiert der Auftragnehmer kann er durch unverzügliche Erklärung uns gegenüber von dem Liefervertrag zurücktrete. Geraten wir in Lieferverzug oder wird uns die Lieferung, gleich aus welchem Grunde unmöglich, so stehen dem Abnehmer Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, nicht zu, es sei den, wir hätten den Versand für den AuftragVerzug oder die Unmöglichkeit etwa durch grobes Verschulden (also zumindest grob-geber mit der gebotenen Sorgfalt für Verpackung und Transportartfahrlässig) herbeigeführt. Die Lieferbedingung ist EXW gemäß Incoterms. Dabei haftet er jedoch nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Wir erwarten Ihre Grafikdaten als Vektorgrafiken (CDR, EPS, Fh9; Schriften in Objekte ändern oder „Schriftfont“ mitliefern) oder Pixelgrafiken (TIFF, JPG, PSD, PDF). Außerdem sollten die Dateien eine Mindestauflösung von 300dpi beinhalten, um hier unnötig anfallende Retuschier-kosten zu vermeiden. Sollten Ihre Daten in einem nicht in verwertbarem Format bereitgestellt werden können, werden unsere Grafiker Ihre Designs entsprechend Ihren Vorgaben optimieren. Damit wird gewährleistet, dass nur Filme, Schablonen, Walzen, Vorrichtungen und andere Werkzeuge zur Bearbeitung verwendet werden, die dem Stand der Technik entsprechen und ein optimales Ergebnis an der Ware durch unsere Dienstleistungen garantiert sind. Verrechnungssatz nach derzeitigem gültigen Preisblatt bzw. auf Anfrage. Sie erhalten vor der Bearbeitung ein Angebot mit den voraussichtlichen Aufwendungen. Liefertermine oder Lieferfristen Teillieferungen sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Vor Ablauf der Lieferfrist sind insbesondere bei großen Mengen oder Abrufaufträgen Teillieferungen zulässig. Ohne besondere Vereinbarung gelten für Lohnveredelungsaufträge Lieferzeiten bis 3 Wochen ab Eingang der Vorlagen und Waren. Für Endprodukte Jede Lieferung gilt eine Regellieferzeit von vier bis sechs Wochen nach Freigabe der Vorlagen und Farben sowie Eingang der Zahlung gemäß Auftragsbestätigung als vereinbart. Die Lieferfrist beginnt nach Eingang der schriftlichen Freigabe für das Design oder die Farbmuster durch den Auftraggeber. Gerät der Auftraggeber mit seinen Pflichten z. Bsp. Anlieferung der Rohware, Freigabe der Muster für die Serienfertigung o.ä. in Verzug, so wird ihm zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche aus Lieferverzögerungen oder Nichtbelieferung sind ausgeschlossen. Alle Lieferungen erfolgen unter ausdrücklichem und verlängertem Eigentumsvorbehalt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer alle künftigen Forderungen aus dem Weiterverkauf an den Verkäufer ab (Vorausabtretung, Sicherungsabtretung). Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur voll-ständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus der laufenden Geschäftsbedingung im Eigentum des Veredlers. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Auftraggeber ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtet, solange der Auftragnehmer diese Ermächtigung nicht wiederruft. Die Einzugsermächtigung des Auftragnehmers erlischt ohne die ausdrückliche Erklärung, alsbald der Auftrag-geber seine Zahlungen einstellt. Auftragnehmer wird von seiner Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommtselbständiges Geschäft.

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Samples: technotron-gmbh.de

Lieferung, Lieferzeit. Für Art und Umfang der Lieferung ist eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung seitens NM maßgebend. Sofern nichts anderes vereinbart istnicht anders vereinbart, organisiert der Auftragnehmer den Versand sind die genannten Liefertermine unverbindlich. NM ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Auftrag-geber mit Kunden zumutbar ist. Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der gebotenen Sorgfalt für Verpackung und Transportart. Die Lieferbedingung ist EXW gemäß Incoterms. Dabei haftet er jedoch nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Wir erwarten Ihre Grafikdaten als Vektorgrafiken (CDR, EPS, Fh9; Schriften in Objekte ändern oder „Schriftfont“ mitliefern) oder Pixelgrafiken (TIFF, JPG, PSD, PDF). Außerdem sollten die Dateien eine Mindestauflösung von 300dpi beinhalten, um hier unnötig anfallende Retuschier-kosten zu vermeiden. Sollten Ihre Daten in einem nicht in verwertbarem Format bereitgestellt werden können, werden unsere Grafiker Ihre Designs entsprechend Ihren Vorgaben optimieren. Damit wird gewährleistet, dass nur Filme, Schablonen, Walzen, Vorrichtungen und andere Werkzeuge zur Bearbeitung verwendet werden, die dem Stand der Technik entsprechen und ein optimales Ergebnis an der Ware durch unsere Dienstleistungen garantiert sind. Verrechnungssatz nach derzeitigem gültigen Preisblatt bzw. auf Anfrage. Sie erhalten vor der Bearbeitung ein Angebot mit den voraussichtlichen Aufwendungen. Liefertermine oder Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Vor Ablauf der Lieferfrist sind insbesondere bei großen Mengen oder Abrufaufträgen Teillieferungen abgeschlossenen Menge zulässig. Ohne besondere Vereinbarung gelten für Lohnveredelungsaufträge Lieferzeiten bis 3 Wochen ab Eingang der Vorlagen und Waren. Für Endprodukte gilt eine Regellieferzeit von vier bis sechs Wochen nach Freigabe der Vorlagen und Farben sowie Eingang der Zahlung gemäß Auftragsbestätigung als vereinbart. Die Lieferfrist beginnt nach Eingang mit dem Eingangsdatum der schriftlichen Freigabe für das Design oder die Farbmuster durch den Auftraggeber. Gerät der Auftraggeber mit seinen Pflichten z. Bsp. Anlieferung der RohwareBestellung, Freigabe der Muster jedoch nicht vor Klärung aller für die Serienfertigung o.äDurchführung der Belieferung relevanten Fragen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Wenn NM an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und von NM nicht zu vertretende Umstände gehindert ist - wie z.B. Arbeitskampfmaßnahmen, Transportstörungen oder behördliche Maßnahmen, verlängern sich Lieferfristen entsprechend der Dauer dieser Maßnahmen und Hindernisse. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung endgültig unmöglich oder unzumutbar, wird NM von der Lieferverpflichtung befreit. Sofern die Lieferverzögerung länger als 8 Wochen dauert, sind beide Teile berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann hieraus keine Schadensersatzansprüche ableiten. Auf die genannten Umstände kann NM sich nur berufen, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt wurde. Kommt der Kunde in VerzugAnnahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so wird ihm zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche aus Lieferverzögerungen oder Nichtbelieferung sind ausgeschlossen. Alle Lieferungen erfolgen unter ausdrücklichem und verlängertem Eigentumsvorbehalt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer alle künftigen Forderungen aus dem Weiterverkauf an den Verkäufer ab (Vorausabtretung, Sicherungsabtretung). Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur voll-ständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus der laufenden Geschäftsbedingung im Eigentum des Veredlers. Der Auftraggeber ist NM berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von NM zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Auftraggeber ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtetSchadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, solange der Auftragnehmer diese Ermächtigung nicht wiederruft. Die Einzugsermächtigung des Auftragnehmers erlischt ohne die ausdrückliche Erklärung, alsbald der Auftrag-geber seine Zahlungen einstellt. Auftragnehmer wird von seiner Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommttypischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

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Samples: www.neuromedex.com

Lieferung, Lieferzeit. Sofern nichts anderes vereinbart istWir werden den Kunden von der Lieferbereitschaft informieren. Der Kunde hat in diesem Fall unverzüglich dafür Sorge zu tragen, organisiert dass Fahrzeuge, die die Anlieferung vornehmen, ungehindert zur Baustelle gelangen können. Für sorgfältiges Abladen, den Transport bis zum Aufstellplatz und eine ordnungsgemäße Lagerung des Materials hat der Auftragnehmer den Versand Kunde Sorge zu tragen, ebenso dafür, dass die gelieferten Waren und gut und sicher verwahrt werden. Den Kunden trifft demnach die Haftung für den Auftrag-geber mit der gebotenen Sorgfalt für Verpackung und TransportartBeschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen des Materials beim Abladevorgang oder des gelagerten Material wie z.B. durch Feuer, Diebstahl udgl. Die Lieferbedingung angegebene Lieferzeit ist EXW gemäß Incotermsunverbindlich. Dabei haftet er jedoch Ist eine Lieferzeit (Lieferfrist) verbindlich zugesagt, kommen wir nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Wir erwarten Ihre Grafikdaten als Vektorgrafiken (CDR, EPS, Fh9; Schriften in Objekte ändern oder „Schriftfont“ mitliefern) oder Pixelgrafiken (TIFF, JPG, PSD, PDF). Außerdem sollten die Dateien eine Mindestauflösung von 300dpi beinhalten, um hier unnötig anfallende Retuschier-kosten zu vermeiden. Sollten Ihre Daten in einem nicht in verwertbarem Format bereitgestellt werden können, werden unsere Grafiker Ihre Designs entsprechend Ihren Vorgaben optimieren. Damit wird gewährleistet, dass nur Filme, Schablonen, Walzen, Vorrichtungen und andere Werkzeuge zur Bearbeitung verwendet werden, die dem Stand der Technik entsprechen und ein optimales Ergebnis an der Ware durch unsere Dienstleistungen garantiert sind. Verrechnungssatz nach derzeitigem gültigen Preisblatt bzw. auf Anfrage. Sie erhalten vor der Bearbeitung ein Angebot mit den voraussichtlichen Aufwendungen. Liefertermine oder Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Vor Ablauf der Lieferfrist sind insbesondere bei großen Mengen oder Abrufaufträgen Teillieferungen zulässig. Ohne besondere Vereinbarung gelten für Lohnveredelungsaufträge Lieferzeiten bis 3 Wochen ab Eingang der Vorlagen und Waren. Für Endprodukte gilt eine Regellieferzeit von vier bis sechs Wochen nach Freigabe der Vorlagen und Farben sowie Eingang der Zahlung gemäß Auftragsbestätigung als vereinbart. Die Lieferfrist beginnt nach Eingang der schriftlichen Freigabe für das Design oder die Farbmuster durch den Auftraggeber. Gerät der Auftraggeber mit seinen Pflichten z. Bsp. Anlieferung der Rohware, Freigabe der Muster für die Serienfertigung o.ä. in Verzug, so wird ihm zunächst wenn der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetztvon mindestens 8 Wochen gesetzt hat. Nach fruchtlosem Ablauf Ein Rücktrittsrecht bei Lieferverzug steht dem Kunden nur zu, wenn innerhalb der Nachfrist kann von uns keine verbindliche Lieferzusage gemacht werden kann. Aus Lieferverzögerungen können Schadenersatzansprüche nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit abgeleitet werden. Höhere Gewalt jeder Art, Mangel an Rohstoffen, unvorhergesehene Schwierigkeiten, auch solche, die durch die Eigenart des Fabrikationsprozesses bedingt sind, Lieferverzögerungen der Auftragnehmer Unterlieferanten, Betriebseinschränkung, behördliche Maßnahmen oder andere unvorhergesehene Hindernisse bei Herstellung oder Lieferung, wozu auch Streik oder Aussperrung bei uns oder den Vorlieferanten gehören, Krankheitsfälle in unserem Betrieb, mangelhafte oder nicht rechtzeitige Fertigstellung vom Kunden zu erbringender Vorleistungen bzw. Fundamentarbeiten, berechtigen uns zur Überschreitung von Lieferzeiten oder zum Rücktritt vom Vertrag, ganz oder teilweise, ohne daß der Kunde Anspruch auf Nachlieferung oder Schadenersatz hat. Ergeben sich bei Ausführung eines Projektes Verzögerungen, die nicht von uns zu vertreten sind, sind wir durch den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Liefertermine sind in diesem Fall neu zu vereinbaren, bisher vereinbarte Liefertermine sind hinfällig. Bei Annahmeverzug des Kunden steht uns das Recht zu, nach Erteilung einer Nachfrist von längstens 3o Tagen vom Vertrag zurücktretenzurückzutreten oder Schaden- ersatz zu verlangen. Schadensersatzansprüche Sollten vom Kunden für die Lieferung zu erfüllende Voraussetzungen nicht vertragsgemäß geschaffen werden, beginnen allfällige Lieferfristen nicht zu laufen und werden allfällige Vereinbarungen über Konventional- oder sonstige Vertragsstrafen hinfällig. Ergeben sich bei Ausführung eines Projektes oder des Auftrages Verzögerungen, die nicht von uns zu vertreten sind, sind wir durch den Kunden davon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Liefertermine sind in diesem Fall hinfällig. Kundenseitige nachträgliche Änderungswünsche können nach Auftrags- bestätigung nur dann berücksichtigt werden, wenn mit der Fertigung noch nicht begonnen wurde. Kann aus Lieferverzögerungen verfahrenstechnischen oder Nichtbelieferung sonstigen Gründen, die nicht bei uns liegen, der Auftrag nicht innerhalb absehbarer Zeit fertiggestellt werden, sind ausgeschlossen. Alle Lieferungen erfolgen unter ausdrücklichem und verlängertem Eigentumsvorbehalt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer alle künftigen Forderungen aus dem Weiterverkauf an den Verkäufer ab (Vorausabtretung, Sicherungsabtretung). Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur voll-ständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus der laufenden Geschäftsbedingung im Eigentum des Veredlers. Der Auftraggeber ist wir berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter bis dahin getätigten Aufwendungen gemäß dem Vertrag mit dem Kunden voll ersetzt zu veräußernverlangen. Der Auftraggeber ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtetWir sind darüber hinaus in diesem Fall berechtigt, solange der Auftragnehmer diese Ermächtigung Rücktritt vom Vertrag zu erklären, falls die aufgetretenen Probleme nicht wiederruft. Die Einzugsermächtigung des Auftragnehmers erlischt ohne die ausdrückliche Erklärung, alsbald der Auftrag-geber seine Zahlungen einstellt. Auftragnehmer wird von seiner Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommtinnerhalb angemessener Frist gelöst werden können.

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Samples: gurtner.at

Lieferung, Lieferzeit. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung durch uns ab Werk. Sofern der Versand durch uns übernommen wird, bestimmen wir die Art und Weise des Versands, wobei der Versand auf Gefahr und Kosten des Kunden erfolgt. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen. Bei Verzug oder Verletzung von Mitwirkungspflichten im Verantwortungsbereich des Kunden, trägt der Kunde die Gefahr ab Anzeige der Lieferbereitschaft. Wir sind bei Annahmeverzug unbeschadet unserer anderen Rechte berechtigt, Lager- oder sonstige uns entstandene Kosten zu verrechnen und die Waren nach eigenem Ermessen, nach fruchtlosem Verstreichen einer eingeräumten Nachfrist, zu verwerten. Ist die Lagerung von fertigen Waren des Kunden vereinbart istund versäumt der Kunde die Waren rechtzeitig abzurufen, organisiert der Auftragnehmer den Versand für den Auftrag-geber mit der gebotenen Sorgfalt für Verpackung sind wir berechtigt, die lagernden Waren unverzüglich in Rechnung zu stellen und Transportartauszuliefern. Die Lieferbedingung ist EXW gemäß Incotermsvon uns genannten Liefertermine und Fristen sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich von uns schriftlich als bindend festgelegt. Dabei haftet er jedoch nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Wir erwarten Ihre Grafikdaten als Vektorgrafiken (CDRWird ein etwaiger ausdrücklich bindender Termin durch uns schuldhaft überschritten, EPS, Fh9; Schriften in Objekte ändern oder „Schriftfont“ mitliefern) oder Pixelgrafiken (TIFF, JPG, PSD, PDF). Außerdem sollten die Dateien eine Mindestauflösung von 300dpi beinhalten, um hier unnötig anfallende Retuschier-kosten zu vermeiden. Sollten Ihre Daten in einem nicht in verwertbarem Format bereitgestellt werden können, werden unsere Grafiker Ihre Designs entsprechend Ihren Vorgaben optimieren. Damit wird gewährleistet, dass nur Filme, Schablonen, Walzen, Vorrichtungen und andere Werkzeuge zur Bearbeitung verwendet werden, die dem Stand der Technik entsprechen und ein optimales Ergebnis an der Ware durch unsere Dienstleistungen garantiert sind. Verrechnungssatz nach derzeitigem gültigen Preisblatt bzw. auf Anfrage. Sie erhalten vor der Bearbeitung ein Angebot mit den voraussichtlichen Aufwendungen. Liefertermine oder Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Vor Ablauf der Lieferfrist sind insbesondere bei großen Mengen oder Abrufaufträgen Teillieferungen zulässig. Ohne besondere Vereinbarung gelten für Lohnveredelungsaufträge Lieferzeiten bis 3 Wochen ab Eingang der Vorlagen und Waren. Für Endprodukte gilt eine Regellieferzeit von vier bis sechs Wochen nach Freigabe der Vorlagen und Farben sowie Eingang der Zahlung gemäß Auftragsbestätigung als vereinbart. Die Lieferfrist beginnt nach Eingang der schriftlichen Freigabe für das Design oder die Farbmuster durch den Auftraggeber. Gerät der Auftraggeber mit seinen Pflichten z. Bsp. Anlieferung der Rohware, Freigabe der Muster für die Serienfertigung o.ä. in Verzug, so wird ihm zunächst schriftlich Kunde uns eine angemessene Nachfrist gesetzt. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche aus Lieferverzögerungen oder Nichtbelieferung sind ausgeschlossen. Alle Lieferungen erfolgen unter ausdrücklichem und verlängertem Eigentumsvorbehalt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer alle künftigen Forderungen aus dem Weiterverkauf an den Verkäufer ab (Vorausabtretung, Sicherungsabtretung)setzen. Die gelieferte Xxxx bleibt Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden (auch aus früheren Lieferungen) voraus. Wir sind berechtigt Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % sind vom Kunden abzunehmen und werden entsprechend berechnet. Diese Mengenabweichungen stellen keinen Mangel dar und können nicht zum Anlass einer Beanstandung durch den Kunden gemacht werden. Wenn nicht anderweitig vertraglich vereinbart, verpflichtet sich der Kunde Einzelbestellungen unmittelbar nach Produktion in einer Einzellieferung abzunehmen. Unsere Mindestmengen bei Produktionsaufträgen betragen mindestens 2 Tonnen bei Extrusion und mindestens 10.000 Produktionsmeter bei Druckaufträgen. Sollten wir in angemessener Weise zur voll-ständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus der laufenden Geschäftsbedingung im Eigentum des VeredlersRealisierung von Lieferungen Vormaterial auf Vorrat lagern und dieses am Ende einer Vertragsbeziehung nicht mehr verarbeitet werden oder Gefahr laufen die Haltbarkeitsdauer zu überschreiten, werden wir uns bemühen dieses anderweitig einzusetzen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Auftraggeber ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtet, solange der Auftragnehmer diese Ermächtigung nicht wiederruft. Die Einzugsermächtigung des Auftragnehmers erlischt ohne die ausdrückliche Erklärung, alsbald der Auftrag-geber seine Zahlungen einstellt. Auftragnehmer wird von seiner Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommtAnsonsten werden wir dem Kunden das Vormaterial entsprechend in Rechnung stellen.

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Samples: www.coveris.com

Lieferung, Lieferzeit. Sofern nichts anderes vereinbart Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Liefertermine und Lieferfristen gelten nur annähernd. Ihre Einhaltung durch CUT Metall setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Vertragsdetails zwischen den Vertragsparteien abschließend geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, etwa besondere Mitwirkungshandlungen, Beistellungen oder Anzahlungen, erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Liefer-/Leistungszeit angemessen. Bei nachträglich erforderlich werdenden oder vom Kunden gewünschten Änderungen des Liefer-/Leistungsumfangs verlängert sich die Liefer-/Leistungszeit ebenfalls angemessen. Wird die Ware vereinbarungsgemäß vom Besteller abgeholt, ist die Lieferfrist eingehalten, wenn die Ware spätestens zum Liefertermin versandbereit ist. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an den Besteller versandt, organisiert ist die Lieferfrist eingehalten, wenn die Ware dem Spediteur spätestens bis zum Liefertermin übergeben wurde. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Bei Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder eine von uns nicht zu vertretende Betriebsstörung (auch bei unseren Zulieferern) verlängert sich die Leistungszeit mindestens um den Zeitraum bis zur Behebung der Auftragnehmer den Versand für den Auftrag-geber mit der gebotenen Sorgfalt für Verpackung Störung. Wir haben das Recht, in einem solchen Fall bei dauernden Leistungsverzögerungen unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche ganz oder teilweise vom Vertrage zurückzutreten. Wir teilen dem Besteller Beginn und TransportartEnde derartiger Hindernisse baldmöglichst mit. Die Lieferbedingung ist EXW gemäß Incoterms. Dabei haftet er jedoch nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Wir erwarten Ihre Grafikdaten als Vektorgrafiken (CDR, EPS, Fh9; Schriften in Objekte ändern oder „Schriftfont“ mitliefern) oder Pixelgrafiken (TIFF, JPG, PSD, PDF). Außerdem sollten die Dateien eine Mindestauflösung von 300dpi beinhalten, um hier unnötig anfallende Retuschier-kosten zu vermeiden. Sollten Ihre Daten in einem nicht in verwertbarem Format bereitgestellt werden können, werden unsere Grafiker Ihre Designs entsprechend Ihren Vorgaben optimieren. Damit wird gewährleistet, dass nur Filme, Schablonen, Walzen, Vorrichtungen und andere Werkzeuge zur Bearbeitung verwendet werden, die dem Stand der Technik entsprechen und ein optimales Ergebnis an der Ware durch unsere Dienstleistungen garantiert sind. Verrechnungssatz nach derzeitigem gültigen Preisblatt bzw. auf Anfrage. Sie erhalten vor der Bearbeitung ein Angebot mit den voraussichtlichen Aufwendungen. Liefertermine oder Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Vor Ablauf Einhaltung der Lieferfrist sind insbesondere bei großen Mengen oder Abrufaufträgen Teillieferungen zulässig. Ohne besondere Vereinbarung gelten für Lohnveredelungsaufträge Lieferzeiten bis 3 Wochen ab Eingang setzt die Erfüllung der Vorlagen und Waren. Für Endprodukte gilt eine Regellieferzeit von vier bis sechs Wochen nach Freigabe der Vorlagen und Farben sowie Eingang der Zahlung gemäß Auftragsbestätigung als vereinbart. Die Lieferfrist beginnt nach Eingang der schriftlichen Freigabe für das Design oder die Farbmuster durch den Auftraggeber. Gerät der Auftraggeber mit seinen Pflichten z. Bsp. Anlieferung der Rohware, Freigabe der Muster für die Serienfertigung o.ä. in Verzug, so wird ihm zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche aus Lieferverzögerungen oder Nichtbelieferung sind ausgeschlossen. Alle Lieferungen erfolgen unter ausdrücklichem und verlängertem EigentumsvorbehaltVertragspflichten des Bestellers voraus. Für den Fall Fall, dass die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert wird, die der Weiterveräußerung tritt der Käufer alle künftigen Forderungen aus dem Weiterverkauf an den Verkäufer ab (VorausabtretungBesteller zu vertreten hat, Sicherungsabtretung). Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur voll-ständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus der laufenden Geschäftsbedingung im Eigentum des Veredlers. Der Auftraggeber ist sind wir berechtigt, dem Besteller nach Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter durch die Verzögerung entstandenen Kosten zu veräußernberechnen. Der Auftraggeber ist zum Einzug Lagern wir den Liefergegenstand bei uns ein, sind wir berechtigt, angemessene Kosten für die Einlagerung zu berechnen und zwar mindestens Kosten in der Forderungen ermächtigt und verpflichtetHöhe, solange die entstehen würden, wenn der Auftragnehmer diese Ermächtigung nicht wiederruftLiefergegenstand bei einem Dritten eingelagert würde. Die Einzugsermächtigung des Auftragnehmers erlischt ohne die ausdrückliche Erklärung, alsbald der Auftrag-geber seine Zahlungen einstellt. Auftragnehmer wird von seiner Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommtWeitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

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Samples: cut-metall.de