Common use of Lieferung, Lieferzeit Clause in Contracts

Lieferung, Lieferzeit. 5.1. Lieferfristen (Liefertermine) sind nur verbindlich, soweit sie von Evident ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt sind. Im Übrigen handelt es sich um „circa“-Fristen. 5.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder, falls sich der Versand oder die Abholung aus Gründen verzögert, die Evident nicht zu vertreten hat, wenn die Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist. 5.3. Sofern verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Evident nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Evident den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Evident berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und wird eine bereits vom Besteller erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer von Evident, wenn weder Evident noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder Evident im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist. 5.4. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer von Evident gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt im Übrigen unberührt. 5.5. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungshandlungen, wird z.B. der Versand oder die Zustellung der Ware durch Umstände verzögert, die im Verantwortungsbereich des Bestellers liegen, ist Evident berechtigt, den Evident insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Bei einer Lagerung durch Evident betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Lieferung pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten. 5.6. Teillieferungen sind zulässig, sofern diese für den Besteller zumutbar sind. Sofern die Teillieferungen selbständig nutzungsfähig sind, gelten sie für die Zahlungsfälligkeit als selbständige Lieferung.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Lieferung, Lieferzeit. 5.1. Lieferfristen 4.1 Sofern wir keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, erfolgt die Lieferung „ex works“ (LiefertermineIncoterms 2010) sind nur verbindlichin unserem Angebot oder unserer Annahme benannter Ort, soweit sie von Evident ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt sind. Im Übrigen handelt es sich um oder, sofern in unserem Angebot/Annahme kein Bestimmungsort angegeben ist, circa“-Fristenex works“ Breidenbach. 5.24.2 Die Einhaltung des vereinbarten Zeitpunkts bzw. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder, falls sich der Versand oder die Abholung aus Gründen verzögert, die Evident nicht zu vertreten hat, wenn die Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt zur Leistung durch uns setzt die rechtzei- tige und ordnungsgemäße Beantwortung aller technischer Fragen, die der Käufer zu klären verpflichtet ist, voraus. 5.34.3 Die Einhaltung des vereinbarten Zeitpunkts bzw. Sofern verbindliche Lieferfristen aus Gründender vereinbarten Frist zur Leistung durch uns setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Käufers, insbesondere der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und die Evident Erfüllung der vereinbarten Mitwirkungspflichten, voraus. Die Einrede des nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Evident den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Evident berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und wird eine bereits vom Besteller erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer von Evident, wenn weder Evident noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder Evident im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet isterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 5.4. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer von Evident gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt im Übrigen unberührt. 5.5. 4.4 Kommt der Besteller Käufer in Annahmeverzug Verzug oder verletzt er schuldhaft sonstige MitwirkungshandlungenMitwirkungspflichten/-obliegenheiten, wird z.B. der Versand oder die Zustellung der Ware durch Umstände verzögert, die im Verantwortungsbereich des Bestellers liegen, ist Evident so sind wir berechtigt, den Evident uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Bei einer Lagerung durch Evident betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Lieferung pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung weitergehender Weitergehende Ansprüche bleibt bleiben vorbehalten. 5.64.5 Sofern die Voraussetzungen gemäß Ziff. 4.4 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. 4.6 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf ein Ereignis höherer Gewalt, d.h. auf ein unvorhergesehenes Ereignis, auf das wir keinen Einfluss und das wir nicht zu vertreten haben, (z.B. Behördliche Maßnahmen und Anordnungen (gleichgültig, ob diese gültig oder ungültig sind), Feuer, Überschwemmungen, Stürme, Explosionen oder sonstige Natur- katastrophen, Mobilmachungen, Kriege) zurückzuführen, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der die Verzögerung bedingenden Ereignisse, soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung von nicht nur unerheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände während eines Lieferverzugs oder bei einem unserer Vorlieferanten eintreten. 4.7 Wir werden von unserer Lieferverpflichtung befreit, wenn wir unverschuldet selbst nicht rechtzeitig mit der richtigen, zur Erfüllung des Vertrages bestellten Ware beliefert werden. 4.8 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. 4.9 Sofern wir keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, sofern diese und dies dem Käufer im jeweiligen Einzelfall zumutbar ist, sind wir zur mengenmäßigen Über- bzw. Unterschreitung der vereinbarten Liefermenge von +/- 10 % berechtigt. Der Käufer hat dann nur die tatsächlich gelieferte Menge zu vergüten. 4.10 Wir haften für Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der unter Ziffer 9 geregelten Beschränkungen mit folgender Maßgabe: Sofern der Lieferverzug lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos zwingend gehaftet wird, ist unsere Haftung für Verspätungsschäden in der Weise begrenzt, dass der Käufer für jede vollendete Woche des Verzugs je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Besteller zumutbar sindTeil der Lieferung verlangen kann, der wegen des Verzugs nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Sofern Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist hiermit nicht verbunden. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Käufers bleibt hiervon unberührt. 4.11 Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug, sind wir berechtigt, von dem Käufer die Teillieferungen selbständig nutzungsfähig durch die Lagerung der von dem Annahmeverzug betroffenen Waren entstehenden Kosten, mindestens aber für jede angefangene Woche 0,5 % des Preises der von dem Annahmeverzug betroffenen Waren, höchstens jedoch insgesamt 5 %, zu verlangen. Der Nachweis, dass höhere, niedrigere oder überhaupt keine Lagerkosten entstanden sind, gelten sie bleibt den Parteien gestattet. Die gesetzlichen Rechte, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen, bleiben unberührt. 4.12 Bei Falschbestellungen durch den Kunden oder Rücksendeanfrage von bestellten Artikel, erfolgt durch die AURA Frästechnik GmbH eine Rücknahmeprüfung. Für von uns anerkannte Rückgabe der Ware oder einzelner Artikel werden wir eine Gutschrift unter Abzug von 10% des Auftragswertes für Einlagerungskosten erteilen, jedoch mindestens €25,00 netto zuzüglich eventuell notwendiger Nacharbeitskosten einbehalten. Von diesem Abzug wird abgesehen, wenn dem Käufer falsche Ware zugesandt worden ist und dies durch uns zu vertreten ist. Dem Käufer bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass uns für die Zahlungsfälligkeit Wiedereinlagerung kein oder aber ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als selbständige Lieferungdie hier geregelten 10%. Im Falle dieses Nachweises hat der Käufer lediglich den von ihm nachgewiesenen, also Keinen oder aber einen wesentlich geringeren Schaden zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Lieferung, Lieferzeit. 5.1. Lieferfristen (Liefertermine) sind nur verbindlich, soweit sie von Evident Olympus ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt sind. Im Übrigen handelt es sich um „circa“-Fristen. 5.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder, falls sich der Versand oder die Abholung aus Gründen verzögert, die Evident Olympus nicht zu vertreten hat, wenn die Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist. 5.3. Sofern verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Evident Olympus nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Evident Olympus den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Evident Olympus berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und wird eine bereits vom Besteller erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer von EvidentOlympus, wenn weder Evident Olympus noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder Evident Olympus im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist. 5.4. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer von Evident Olympus gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt im Übrigen unberührt. 5.5. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungshandlungen, wird z.B. der Versand oder die Zustellung der Ware durch Umstände verzögert, die im Verantwortungsbereich des Bestellers liegen, ist Evident Olympus berechtigt, den Evident Olympus insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Bei einer Lagerung durch Evident Olympus betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Lieferung pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten. 5.6. Teillieferungen sind zulässig, sofern diese für den Besteller zumutbar sind. Sofern die Teillieferungen selbständig nutzungsfähig sind, gelten sie für die Zahlungsfälligkeit als selbständige Lieferung.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Lieferung, Lieferzeit. 5.11. Lieferfristen (Liefertermine) sind nur verbindlichDie Lieferung erfolgt, soweit sie von Evident ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt sindfalls nichts anderes vereinbart ist, ab Werk. Im Übrigen handelt es sich um „circa“-FristenDie Ware reist immer für Rechnung und auf Gefahr des Empfängers bzw. Abnehmers. 5.22. Lieferzeiten und Lieferfristen gelten als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Liefergegenstand Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder, falls sich der Versand oder die Abholung aus Gründen verzögerteines Lieferverzuges - angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die Evident wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht zu vertreten hatabwenden konnten, unabhängig ob in unserem Werk oder in einem Werk unserer Unterlieferanten eingetreten - z. B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversor- gungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, insbesondere Pulverlacke. Das gilt auch im Fall von Streik und Aussperrung. Wir sind gehalten, solche Hindernisse dem Abnehmer unverzüglich mitzuteilen. 3. Vorzeitige Lieferung durch uns ist stets möglich. Bei vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgeblich. 4. Wird durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Auch im Fall von Streik und Aussperrung verlängert sich, wenn uns die Mitteilung Lieferung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird die Lieferung oder Leistung unmöglich, werden wir von der Versandbereitschaft innerhalb Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich in oben genannten Fällen die Lieferzeit oder werden wir von der vereinbarten Frist erfolgt istLieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Abnehmers. Treten vorgenannte Umstände beim Abnehmer ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung. 5.35. Sofern verbindliche Lieferfristen aus GründenBei späteren Abänderungen des Vertrages, die Evident die Lieferfristen beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Evident den Besteller besondere Vereinbarungen hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Evident berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und wird eine bereits vom Besteller erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer von Evident, wenn weder Evident noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder Evident im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet istgetroffen werden. 5.4. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer von Evident gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt im Übrigen unberührt. 5.56. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungshandlungen, wird z.B. Abnehmer mit der Versand oder die Zustellung Abholung der Ware durch Umstände verzögertin Verzug, trägt er die im Verantwortungsbereich des Bestellers liegenverzugsbedingt entstandenen Kosten (insbesondere Lagerkosten, ist Evident berechtigt, den Evident insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Bei einer Lagerung durch Evident betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Lieferung pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehaltenetc. 5.6. Teillieferungen sind zulässig, sofern diese für den Besteller zumutbar sind. Sofern die Teillieferungen selbständig nutzungsfähig sind, gelten sie für die Zahlungsfälligkeit als selbständige Lieferung).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung, Lieferzeit. 5.1(1) Bei Zustellung erfolgt die Lieferung an die vom KUNDEN angegebene Lieferadresse. Lieferfristen (Liefertermine) sind nur verbindlich, soweit sie von Evident ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt sind. Im Übrigen handelt Dabei muss es sich ausschließlich um „circa“-Fristeneine Haus- bzw. Firmenadresse handeln, bei denen eine direkte Übergabe an eine Person möglich ist. Die Beschickung von Postfächern oder die Hinterlegung bei Packstationen sind ausgeschlossen. Ein exakter Lieferzeitpunkt wird aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vereinbart. 5.2(2) Aufträge, die zu verschiedenen Zeitpunkten eingegangen und angenommen wurden, werden jeweils als Einzelfälle bearbeitet und können nicht zusammengefasst werden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn Auslieferung der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder, falls sich der Versand oder die Abholung aus Gründen verzögert, die Evident nicht zu vertreten hat, wenn die Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist Waren erfolgt istseparat je Auftrag. Etwaige Logistikkosten fallen je Auftrag an. 5.3. Sofern verbindliche Lieferfristen aus Gründen(3) Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, die Evident weil Xxxx Xxxxxxxxx von seinem Lieferanten ohne ein Verschulden von Xxxxx Xxxxxxxxx trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Evident den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbarbeliefert wird, ist Evident berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und wird eine bereits vom Besteller erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer von Evident, wenn weder Evident noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder Evident im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist. 5.4. Das Recht des Bestellers Xxxx Xxxxxxxxx zum Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer von Evident gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt im Übrigen unberührtberechtigt. In diesem Fall wird der KUNDE unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist, und etwaige schon erbrachte Zahlungen unverzüglich erstattet oder gleichwertige Artikel zur Ersatzlieferung angeboten werden. 5.5. (4) Angegebene Lieferfristen stellen nur einen Richtwert dar und gelten daher nur als annähernd vereinbart (Circa- Fristen). (5) Kommt der Besteller KUNDE in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige MitwirkungshandlungenMitwirkungspflichten, so wird z.B. der Versand oder die Zustellung der Ware durch Umstände verzögert, die im Verantwortungsbereich Ersatz des Bestellers liegen, ist Evident berechtigt, den Evident insoweit entstehenden Schaden, Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangenverlangt. Bei Weitergehende Ansprüche oder Rechte behält sich Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx vor. (6) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (5) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Lagerung durch Evident betragen zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den KUNDEN über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. (7) Xxxx Xxxxxxxxx haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Xxxxx Xxxxxxxxx ist ihm zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von Xxxxx Xxxxxxxxx zu vertretenden grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Lagerkosten 0,25% Schadensersatzhaftung von Xxxxx Xxxxxxxxx auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt. (8) Xxxx Xxxxxxxxx haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihm zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt. (9) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Rechnungsbetrages der zu lagernden Lieferung pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt KUNDEN bleiben vorbehalten. 5.6. Teillieferungen sind zulässig, sofern diese für den Besteller zumutbar sind. Sofern die Teillieferungen selbständig nutzungsfähig sind, gelten sie für die Zahlungsfälligkeit als selbständige Lieferung(10) Die Auslieferung der Ware erfolgt grundsätzlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: General Terms and Conditions

Lieferung, Lieferzeit. 5.11. Lieferfristen (Liefertermine) sind nur verbindlich, soweit sie von Evident ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt sind. Im Übrigen handelt es sich um „circa“-FristenDie Lieferung erfolgt ab Werk. 5.22. Verbindliche Lieferfristen müssen von BBI schriftlich zugesagt sein. Die von BBI in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferung und Leistung gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. 3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder, falls sich der Versand bis zu ihrem Ablauf die Lieferung das Werk verlassen oder die Abholung aus Gründen verzögertVersandbereitschaft mitgeteilt wurde. 4. Bei Überschreiten der Lieferfrist hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die Evident drei Wochen nicht unterschreiten darf. 5. Wird die Lieferfrist einschließlich der angemessenen Nachfrist nicht eingehalten haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertreten vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen haften wir im Falle des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede volle Woche der Verspätung, höchstens 5 % vom Wert des Teils der Lieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig genutzt werden kann. Eine weitergehende Verzugshaftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. 6. BBI ist bei Verzug der Abnahme durch den Kunden berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosen Verlauf über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und den Besteller in angemessener, verlängerter Frist neu zu beliefern. 7. Xxxxxxx der Besteller seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat, wenn die Mitteilung gerät BBI nicht in Verzug. In diesem Fall kann BBI vom Besteller eine Verlängerung der Versandbereitschaft innerhalb Liefer- und Leistungsfrist, oder eine Verschiebung der vereinbarten Frist erfolgt Liefer- und Leistungstermine für den Zeitraum verlangen, in dem der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber BBI nicht nachgekommen ist. 5.38. Sofern verbindliche Lieferfristen aus GründenHöhere Gewalt, die Evident Betriebsstörungen und ähnliche unvorhersehbare und von BBI nicht zu vertreten hat, vertretende Umstände entbinden BBI von der Einhaltung der Lieferfrist für die Dauer der Betriebsstörung. In diesen Fällen ist der Besteller insbesondere nicht eingehalten werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Evident den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Evident berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und wird eine bereits vom Besteller erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer von Evident, wenn weder Evident noch den Zulieferer ein Verschulden trifft und/oder Evident im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet istSchadenersatzanspruch geltend zu machen. 5.4. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer von Evident gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt im Übrigen unberührt. 5.5. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungshandlungen, wird z.B. der Versand oder die Zustellung der Ware durch Umstände verzögert, die im Verantwortungsbereich des Bestellers liegen, ist Evident berechtigt, den Evident insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Bei einer Lagerung durch Evident betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Lieferung pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten. 5.6. Teillieferungen sind zulässig, sofern diese für den Besteller zumutbar sind. Sofern die Teillieferungen selbständig nutzungsfähig sind, gelten sie für die Zahlungsfälligkeit als selbständige Lieferung.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Verkaufsbedingungen

Lieferung, Lieferzeit. 5.1. Lieferfristen (Liefertermine) sind nur verbindlich, soweit sie Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung erfolgen die von Evident ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt sind. Im Übrigen handelt es sich um „circa“-Fristenuns bestellten Lieferungen und Leistungen frei dem von uns angegebenen Bestimmungsort. 5.2. Die Lieferfrist ist eingehaltenin der Bestellung angegebenen Termine und Fristen zur Lieferung, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist Abnahme, Inbetriebnahme etc. sind bindend. 5.3. Die bestellten Lieferungen müssen zum Versand gebracht vereinbarten Liefertermin am Bestimmungsort eingegangen bzw. zum vereinbarten Inbetriebnahme- oder abgeholt worden ist oder, falls sich der Versand Abnahmetermin bereit zur Inbetriebnahme oder die Abholung aus Gründen verzögertAbnahme am Bestimmungsort zur Verfügung stehen; Leistungen müssen zum vereinbarten Leistungstermin erbracht sein. 5.4. Liefer- und Leistungsfristen oder -termine, die Evident im Einzelfall nicht als verbindlich sondern "voraussichtlich, ungefähr, zirka" oder dergleichen vereinbart wurden, werden mit Ablauf von vier Wochen nach dem genannten Termin verbindlich. 5.5. Wenn Umstände eintreten oder für den Vertragspartner erkennbar werden, die den Vertragspartner an der termingemäßen Vertragserfüllung in der vorgeschriebenen Qualität hindern, so hat er uns unverzüglich schriftlich unter Darlegung der Hinderungsgründe zu benachrichtigen. Schäden, die aufgrund verzögerter, unterbliebener oder unvollständiger Benachrichtigung entstehen, sind uns vom Vertragspartner zu ersetzen. 5.6. Für die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Liefer- bzw. Leistungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Verlangen wir Schadensersatz, steht dem Vertragspartner das Recht zu, auch nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, wenn die Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist. 5.3. Sofern verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Evident nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Evident den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen5.7. Ist die eine Lieferung oder Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist seitens des Vertragspartners nicht verfügbarrechtzeitig erfolgt, ist Evident so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und wird eine bereits vom Besteller erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer von Evident, wenn weder Evident noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder Evident im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist. 5.4. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist von Evident gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt im Übrigen unberührtdem Vertrag zurückzutreten, auch wenn ein Verschulden oder ein Vertretenmüssen seitens des Vertragspartners nicht vorliegt. Es gilt § 323 BGB. 5.55.8. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungshandlungen, wird z.B. der Versand oder die Zustellung der Ware durch Umstände verzögert, die im Verantwortungsbereich des Bestellers liegen, ist Evident Wir sind berechtigt, den Evident insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Bei einer Lagerung durch Evident betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages Anspruch auf Schadensersatz statt der zu lagernden Lieferung pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten. Leistung entsprechend vorstehend Ziffer 5.6. Teillieferungen sind zulässig, sofern diese für den Besteller zumutbar sindneben dem Rücktrittsrecht entsprechend vorstehend Ziffer 5.7. Sofern die Teillieferungen selbständig nutzungsfähig sind, gelten sie für die Zahlungsfälligkeit als selbständige Lieferunggeltend zu machen.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Lieferung, Lieferzeit. 5.1. Lieferfristen (Liefertermine) sind nur verbindlich, soweit sie von Evident Olympus ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt sind. Im Übrigen handelt es sich um „circa“-Fristen. 5.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder, falls sich der Versand oder die Abholung aus Gründen verzögert, die Evident Olympus nicht zu vertreten hat, wenn die Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist. 5.3. Sofern verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Evident Olympus nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Evident Olympus den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Evident Olympus berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und wird eine bereits vom Besteller erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer von EvidentOlympus, wenn weder Evident Olympus noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder Evident Olympus im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist. 5.4. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer von Evident Olympus gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt im Übrigen unberührt. 5.5. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungshandlungen, wird z.B. der Versand oder die Zustellung der Ware durch Umstände verzögert, die im Verantwortungsbereich des Bestellers liegen, ist Evident Olympus berechtigt, den Evident Olympus insoweit entstehenden Schaden, einschließlich einschliesslich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Bei einer Lagerung durch Evident Olympus betragen die Lagerkosten 0,250.25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Lieferung pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten. 5.6. Teillieferungen sind zulässig, sofern diese für den Besteller zumutbar sind. Sofern die Teillieferungen selbständig nutzungsfähig sind, gelten sie für die Zahlungsfälligkeit als selbständige Lieferung. 5.7. Der Eintritt des Lieferverzuges bestimmt sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung des Bestellers erforderlich. Gerät Olympus in Lieferverzug, kann der Besteller pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0.5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspäteten gelieferten Ware. Olympus bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Besteller gar kein oder nur ein deutlich geringerer Schaden entstanden ist.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Lieferung, Lieferzeit. 5.1. Lieferfristen (Liefertermine) sind nur verbindlich, soweit sie Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung erfolgen die von Evident ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt sind. Im Übrigen handelt es sich um „circa“-Fristenuns be- stellten Lieferungen und Leistungen frei Haus. 5.2. Die Lieferfrist ist eingehaltenin der Bestellung angegebenen Termine und Fristen zur Liefe- rung, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist Abnahme, Inbetriebnahme etc. sind bindend. 5.3. Die bestellten Lieferungen müssen zum Versand gebracht vereinbarten Liefertermin am Bestimmungsort eingegangen bzw. zum vereinbarten Inbe- triebnahme- oder abgeholt worden ist oder, falls sich der Versand Abnahmetermin bereit zur Inbetriebnahme oder die Abholung aus Gründen verzögertAbnahme am Bestimmungsort zur Verfügung stehen; Leistungen müssen zum vereinbarten Leistungstermin erbracht sein. 5.4. Wenn Umstände eintreten oder für den Vertragspartner erkennbar werden, die Evident den Vertragspartner an der termingemäßen Vertrags- erfüllung in der vorgeschriebenen Qualität hindern, so hat er uns unverzüglich schriftlich unter Darlegung der Hinderungsgründe zu benachrichtigen. Schäden, die aufgrund verzögerter, unterbliebe- ner oder unvollständiger Benachrichtigung entstehen, sind uns vom Vertragspartner zu ersetzen. 5.5. Für die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Liefer- bzw. Leis- tungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Insbeson- dere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemes- senen Frist Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Verlangen wir Schadensersatz, steht dem Vertragspartner das Recht zu, auch nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, wenn die Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist. 5.3. Sofern verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Evident nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Evident den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen5.6. Ist die eine Lieferung oder Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist seitens des Vertragspartners nicht verfügbarrechtzeitig erfolgt, ist Evident so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und wird eine bereits vom Besteller erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer von Evident, wenn weder Evident noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder Evident im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist. 5.4. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist von Evident gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt im Übrigen unberührtdem Vertrag zurückzutreten, auch wenn ein Verschulden oder ein Vertretenmüssen seitens des Ver- tragspartners nicht vorliegt. Es gilt § 323 BGB. 5.55.7. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungshandlungen, wird z.B. der Versand oder die Zustellung der Ware durch Umstände verzögert, die im Verantwortungsbereich des Bestellers liegen, ist Evident Wir sind berechtigt, den Evident insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangenAnspruch auf Schadensersatz statt der Leistung entsprechend vorstehend Ziffer 5.5. Bei einer Lagerung durch Evident betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Lieferung pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten. neben dem Rück- trittsrecht entsprechend vorstehend Ziffer 5.6. Teillieferungen sind zulässig, sofern diese für den Besteller zumutbar sind. Sofern die Teillieferungen selbständig nutzungsfähig sind, gelten sie für die Zahlungsfälligkeit als selbständige Lieferunggeltend zu machen.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Lieferung, Lieferzeit. 5.14.1 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk Hartmannsdorf oder Zürich bzw. Lieferfristen – bei grenzüberschreitenden Bestellungen oder Lieferungen – EXW (LiefertermineIncoterms® 2010) Hartmannsdorf oder Zürich. 4.2 Zeit- und mengengerechte Teillieferungen durch albis-elcon sind zulässig. 4.3 Lieferzeiten sind nur verbindlich, soweit sie von Evident albis-elcon ausdrücklich als und verbindlich schriftlich bestätigt sind. Im Übrigen handelt es sich um „circa“-Fristen. 5.2zugesagt wurden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder, falls sich der Versand oder die Abholung aus Gründen verzögertEinhaltung solcher verbindlicher Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher etwaig vom Besteller zu liefernden Unterlagen, die Evident rechtzeitige Klärung aller im Zusammenhang mit der Lieferung stehenden kommerziellen und technischen Fragen, sowie die Einhaltung der Zahlungsbedingungen und aller sonstigen Vertragsverpflichtungen des Bestellers voraus. Für den Fall, dass vorgenannte Voraussetzungen nicht zu vertreten haterfüllt werden, verschiebt sich die Lieferfrist entsprechend. Lieferungen sind zudem abhängig von der Kreditwürdigkeit des Bestellers. albis-elcon ist berechtigt, bestätigte Lieferungen zurückzuhalten, wenn die Mitteilung Bonität des Bestellers nach Auslösung der Versandbereitschaft innerhalb Bestellung nicht mehr gegeben ist, z.B. gemäß Einschätzung der vereinbarten Frist erfolgt Factoring-Gesellschaft oder des Kreditversicherungsinstituts, und der Kreditrahmen daraufhin gekürzt worden ist. Der Besteller ist in diesem Fall nicht berechtigt, gegenüber albis-elcon eine Vertragsstrafe wegen Lieferverzug geltend zu machen. 5.34.4 Wird die Erfüllung von albis-elcon´s Lieferverpflichtungen durch besondere Umstände, wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstige – auch vorhersehbare – Ereignisse, auf die albis-elcon keine Möglichkeit der Einflussnahme hat, verhindert, verlängern sich die Lieferfristen (mindestens) um die Dauer der hindernden Umstände; zu den vorgenannten besonderen Umständen zählen auch Lieferverzögerungen von albis-elcon´s Zulieferern, es sei denn, albis-elcon hat diese Verzögerungen verschuldet. 4.5 Der Besteller ist berechtigt, bei verspäteter Lieferung eine Verzugsentschädigung geltend zu machen, soweit eine Verspätung nachweisbar durch albis-elcon verschuldet wurde und der Besteller als Folge davon einen Schaden nachweisen kann. Sofern verbindliche Lieferfristen aus GründenWird dem Besteller durch rechtzeitige Ersatzlieferung ausgeholfen, entfällt der Anspruch auf Verzugsentschädigung. Die Verzugsentschädigung beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Netto- Vertragspreises des verspäteten Teils der Lieferung. Für die Evident nicht ersten zwei Wochen einer Verspätung hat der Besteller keinen Anspruch auf Verzugsentschädigung. Der Besteller kann aufgrund von Lieferverzögerungen nur im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen und dabei nur unter der Voraussetzung zurücktreten, dass die Verzögerung von albis-elcon zu vertreten hatist. Eine Fristsetzung muss (mindestens) in der Weise erfolgen, nicht eingehalten werden können dass es albis-elcon möglich ist, eine Wiederholung des Herstellungs- prozesses der Produkte unter Einschluss eines (Nichtverfügbarkeit auch zeitlich) möglichen Bezuges von Vorprodukten zu erwirken. Ein Rücktritt muss unverzüglich nach Ablauf der Leistung), wird Evident den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Evident berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und wird eine bereits vom Besteller erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer von Evident, wenn weder Evident noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder Evident im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet istgesetzten Frist erfolgen. 5.4. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer von Evident gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt im Übrigen unberührt. 5.5. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungshandlungen, wird z.B. der Versand oder die Zustellung der Ware durch Umstände verzögert, die im Verantwortungsbereich des Bestellers liegen, ist Evident berechtigt, den Evident insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Bei einer Lagerung durch Evident betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Lieferung pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten. 5.6. Teillieferungen sind zulässig, sofern diese für den Besteller zumutbar sind. Sofern die Teillieferungen selbständig nutzungsfähig sind, gelten sie für die Zahlungsfälligkeit als selbständige Lieferung.

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Samples: Verkaufs Und Lieferbedingungen

Lieferung, Lieferzeit. 5.15.1 Die Lieferung erfolgt am schriftlich vereinbarten Ort. Lieferfristen (Liefertermine) sind nur verbindlichNähere Bestimmungen hinsichtlich des Lieferorts und der Lieferweise werden im Vertrag festgelegt. Ohne anders lautende Vereinbarung erfolgen das Beladen bei der Lieferung und das Entladen bei Rücklieferung auf Gefahr des Lieferanten, soweit sie von Evident ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt sindwährend der Transport zum bzw. Im Übrigen handelt es sich um „circa“-Fristenvom Übergabeort einschließlich des Be‐ und Entladens am Übergabeort auf Gefahr und Verantwortung des Auftraggebers erfolgt. 5.25.2 Verlangt der Lieferant am Ende der Mietzeit die Übergabe des vermieteten Materials an einem anderen Ort als anfänglich vereinbart, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Folge zu leisten. Die Lieferfrist ist eingehaltenIn diesem Fall vergütet der Lieferant dem Auftraggeber jedoch die Kosten dieses Transports, wenn sofern diese höher sein sollten als im Falle des Transports an den anfänglich vereinbarten Ort. 5.3 Wird jeglicher Transport des Produktes im Auftrag des Auftraggebers vom Lieferanten durchgeführt oder geregelt, so übernimmt der Liefergegenstand innerhalb Lieferant gegenüber dem Auftraggeber keine Haftung für die von ihm oder dem von ihm eingesetzten Transportunternehmen gemachten Fehler und/oder verursachten Schäden. 5.4 Hat der Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oderTransport des Produktes auf öffentlichen Straßen zu erfolgen, falls so verpflichtet sich der Versand Auftraggeber dazu, für den Erhalt möglicherweise notwendiger Genehmigungen der befugten Behörden zu sorgen. 5.5 Die angegebenen Lieferzeiten sind lediglich Schätzungen und gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände. Ohne anders lautende Angabe und/oder Vereinbarung geht der Lieferant bezüglich der Lieferzeit keinerlei Verpflichtung ein und verleiht eine nicht rechtzeitige Lieferung, ungeachtet ihrer Ursache, dem Auftraggeber weder das Recht auf Xxxxxxxxxxxxx noch das Recht zum Vertragsrücktritt. 5.6 Kann die Abholung aus Gründen verzögert, die Evident Lieferung nicht zu vertreten hat, wenn die Mitteilung der Versandbereitschaft zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt isterfolgen, so ist der Lieferant zu Teillieferungen und einer Nachlieferfrist von drei Monaten berechtigt. Diese Frist tritt am Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung des Auftraggebers in Kraft, jedoch nicht vor dem Tag, an dem die vereinbarte Lieferfrist verstreicht. 5.3. Sofern verbindliche Lieferfristen aus Gründen5.7 Der Lieferant hat das Recht, in Teilen zu liefern (Teillieferungen), die Evident nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten gesondert in Rechnung gestellt werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Evident den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilenkönnen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, Der Auftraggeber ist Evident berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und wird eine bereits vom Besteller erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Als in diesem Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer von Evident, wenn weder Evident noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder Evident zur Zahlung dieser Bedingungen im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet istSinne von Artikel 11 verpflichtet. 5.4. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer von Evident gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt im Übrigen unberührt. 5.5. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungshandlungen, wird z.B. der Versand oder die Zustellung der Ware durch Umstände verzögert, die im Verantwortungsbereich des Bestellers liegen, ist Evident berechtigt, den Evident insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Bei einer Lagerung durch Evident betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Lieferung pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten. 5.6. Teillieferungen sind zulässig, sofern diese für den Besteller zumutbar sind. Sofern die Teillieferungen selbständig nutzungsfähig sind, gelten sie für die Zahlungsfälligkeit als selbständige Lieferung.

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Samples: Allgemeine Zahlungs Und Lieferbedingungen

Lieferung, Lieferzeit. 5.1. Lieferfristen (Liefertermine) sind nur verbindlich, soweit sie von Evident ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt sind. Im Übrigen handelt es sich um „circa“-Fristen5.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager. 5.25.2 Von IBC in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur als annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Die Lieferfrist Sofern Versendung vereinbart ist, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragen Dritten. 5.3 Wird ein schriftlich vereinbarter Liefertermin überschritten, so hat der Kunde IBC zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist, ist eingehaltender Kunde unter Ausschluss anderer Rechte berechtigt, wenn sofern die Gründe für die Nichtlieferung IBC zuzurechnen sind, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. 5.4 Ist nur ein Teil der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand gebracht Lieferung oder abgeholt worden ist oderLeistung betroffen, falls beschränkt sich der Versand oder die Abholung aus Gründen verzögertdas Rücktrittsrecht auf diesen Teil, es sei denn, die Evident nicht erfolgte Lieferung oder Leistung hat für den Kunden kein Interesse mehr. Gerät IBC aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Verzug, stehen dem Kunden Schadenersatzansprüche nur zu, wenn die Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt istUrsache des Verzuges auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 5.3. Sofern verbindliche Lieferfristen aus Gründen5.5 Kommt es zu Liefer- oder Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die Evident die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mängel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten der IBC eintreten, kann IBC die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit verschieben oder (wegen des noch nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Evident den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Evident berechtigt, erfüllten Teils) ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. 5.6 Dauert die Behinderung länger als drei (3) Monate, ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten und wird eine bereits unter Ausschluss weitergehender Rechte die Rückzahlung etwaiger geleisteter Anzahlungen zu verlangen. 5.7 Bei teilweiser Lieferung oder Leistung kann der Kunde vom Besteller erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer von Evidentganzen Vertrag nur dann zurücktreten, wenn weder Evident noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder Evident im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet die restliche Vertragserfüllung für ihn ohne Interesse ist. 5.4. Das Recht 5.8 Wird die Ware vom Kunden zehn (10) Tage nach dem bestätigten Xxxxxxxxxxxx ganz oder teilweise nicht abgenommen oder bei Lieferung auf Abruf, einschließlich des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag Abrufs von Teilmengen, nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Datum des bestätigten Verfügbarkeitstermins abgerufen, so ist IBC berechtigt, wahlweise die Bestellung des Kunden in die nächste Verfügbarkeit zu schieben, d. h. nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer von Evident gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt im Übrigen unberührt. 5.5. Kommt der Besteller in Annahmeverzug Frist ganz oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungshandlungenteilweise über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener, wird z.B. der Versand verlängerter Frist zu beliefern oder die Zustellung der Ware durch Umstände verzögert, die im Verantwortungsbereich einzulagern und für jede angefangene Woche ein Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Bestellers liegen, ist Evident berechtigt, Auftragswertes zu verlangen oder nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist den Evident insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt Auftrag ganz oder teilweise zu stornieren und eine Stornogebühr in Höhe von 5 % des stornierten Auftragswertes zu verlangen. Bei einer Lagerung durch Evident betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Lieferung pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten und/oder Versandkosten bleiben vorbehalten. 5.65.9 IBC ist berechtigt, vom Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von jeweils 50,00 EUR ab der zweiten dem Kunden zuzurechnenden Verschiebung eines bestätigten Xxxxxxxxxxxxx zu erheben. Teillieferungen sind zulässigFühren dem Kunden zuzurechnende Verschiebungen eines bestätigten Xxxxxxxxxxxxx zu einer Verschiebung von wenigstens 28 Kalendertagen ist IBC berechtigt, sofern diese für von den Besteller zumutbar sindin der Ziffer 5.8. Sofern die Teillieferungen selbständig nutzungsfähig sind, gelten sie für die Zahlungsfälligkeit als selbständige Lieferungbestimmten Möglichkeiten entsprechend Gebrauch zu machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung, Lieferzeit. 5.11. Lieferfristen (Liefertermine) Die Einhaltung von zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Liefer- und Leistungsterminen setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt sind nur verbindlichsowie sämtlich etwaig erforderlichen Unterlagen, soweit sie von Evident ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt Skizzen, Zeichnungen und Werkstoffe vom Kunden übergeben wurden und Zahlungen oder sonstige Verpflichtungen seitens des Kunden bereits geklärt sind. Im Übrigen handelt es sich Geschieht dies nicht, so wird die Frist zur Lieferung um „circa“-Fristendie Dauer der Behinderung verlängert. 5.22. Die Unabhängig von einer verspäteten Ingangsetzung der Lieferfrist gemäß Ziffer VI.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beginnt die Lieferfrist mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden. 3. Verschiebt sich der Liefertermin aufgrund unvorhersehbarer Umstände bei ISAB, bei Vorlieferanten oder bei Subunternehmern, wie z.B. höherer Gewalt, Streik, Rohstoff-Lieferengpässen, Betriebsstörungen oder Energieausfall, so ist eingehaltender Auftraggeber berechtigt, nach dem Einräumen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Sofern durch die unvorhersehbaren Umstände der Fa. ISAB die Lieferung unmöglich wird, wird diese von ihrer Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit. Darüber hinaus kann der Kunde nur dann Schadensersatz neben dem Rücktritt verlangen, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder, falls sich der Versand oder die Abholung aus Gründen verzögertRücktritt durch Umstände ausgelöst wurde, die Evident nicht ISAB zu vertreten hat, wenn die Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist. 5.34. Sofern verbindliche Lieferfristen aus Gründen, Verzögert sich die Evident nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung)Lieferung auf Veranlassung des Kunden, wird Evident den Besteller hierüber unverzüglich informieren die Ware auf Gefahr und gleichzeitig Kosten des Bestellers bei ISAB verwahrt. Für die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilenKosten der Lagerung berechnen wir einen Pauschalpreis in Höhe von 1,5% des Auftragswertes der gesamten Lieferung zzgl. Ist die Leistung auch innerhalb Umsatzsteuer pro angefangenen Monat. Das Lagergeld wird auf 5% des Rechnungsbetrages begrenzt, es sei denn, ISAB kann höhere Lagerkosten nachweisen. Es steht dem Kunden frei, einen Nachweis für niedrigere Lagerkosten der neuen Lieferfrist nicht verfügbarFa. ISAB zu führen. 5. Gerät der Auftraggeber nach schriftlicher Mahnung hinsichtlich seiner Bereitstellungs- und Mitwirkungspflichten in Verzug, ist Evident ISAB berechtigt, ganz oder teilweise unter schriftlicher Nachfristsetzung von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und wird eine bereits vom Besteller erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit Schadensersatz statt der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer von Evident, wenn weder Evident noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder Evident im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet istzu verlangen. 5.4. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer von Evident gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt im Übrigen unberührt. 5.5. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungshandlungen, wird z.B. der Versand oder die Zustellung der Ware durch Umstände verzögert, die im Verantwortungsbereich des Bestellers liegen, ist Evident berechtigt, den Evident insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Bei einer Lagerung durch Evident betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Lieferung pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten. 5.66. Teillieferungen sind zulässig, sofern soweit diese für den Besteller Auftraggeber zumutbar sind. 7. Sofern die Teillieferungen selbständig nutzungsfähig sindLieferungen erfolgen ab Werk ausschließlich der Kosten für Verpackung und Transport, gelten sie sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. 8. Die Gefahr für zu bearbeitende Gegenstände im Eigentum des Auftraggebers geht mit dem Verlassen von ISAB, spätestens jedoch mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, auf den Auftraggeber über. Bei Lieferungen ab Werk ist der Auftraggeber für die Zahlungsfälligkeit als selbständige Lieferungordnungsgemäße Versicherung der Liefergegenstände selbst verantwortlich. Eventuelle Transportschäden müssen bei der Annahme dem Spediteur gemeldet und von diesem bestätigt werden. 9. Wird die von ISAB zu bearbeitende Xxxx auf Wunsch des Kunden durch ISAB abgeholt, trägt die Transportgefahr der Auftraggeber. Dem Auftraggeber ist es freigestellt, diese Gefahren durch eine entsprechende Versicherung abzudecken. Die Fa. ISAB haftet bei Transportschäden ausdrücklich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Lieferung, Lieferzeit. 5.11. Lieferfristen (Liefertermine) sind nur verbindlichDer Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus, soweit sie insbesondere den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Evident ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt sind. Im Übrigen handelt es sich um „circa“-FristenPlänen. 5.22. Die Lieferfrist ist eingehaltenEinhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder, falls sich der Versand oder die Abholung aus Gründen verzögert, die Evident nicht zu vertreten hat, wenn die Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb insbesondere der vereinbarten Frist erfolgt istZahlungsbedingungen, voraus. 5.3. Sofern verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Evident nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Evident den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Evident berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und wird eine bereits vom Besteller erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer von Evident, wenn weder Evident noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder Evident im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist. 5.4. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer von Evident gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt im Übrigen unberührt. 5.53. Kommt der Besteller in Annahmeverzug Verzug mit der Abnahme oder verletzt er schuldhaft sonstige MitwirkungshandlungenMitwirkungspflichten, wird z.B. der Versand oder die Zustellung der Ware durch Umstände verzögert, die im Verantwortungsbereich des Bestellers liegen, ist Evident so sind wir berechtigt, den Evident uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Bei einer Lagerung durch Evident betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Lieferung pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung weitergehender Weitergehende Ansprüche bleibt bleiben vorbehalten. 5.64. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgen alle Lieferungen EXW unser Werk oder Auslieferungslager (Incoterms 2010). Sobald die Ware zum Transport gegeben oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist und der Besteller die Ware nicht unverzüglich abholt, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. 5. Teillieferungen sind zulässig, sofern diese soweit die Teillieferung für den Besteller zumutbar sindim Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Besteller hierdurch weder erheblicher Mehraufwand noch zusätzliche Kosten entstehen. 6. Sofern Unsere Verpflichtung zur Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist oder eines vereinbarten Liefertermins steht unter der Bedingung der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung. 7. Soweit die Teillieferungen selbständig nutzungsfähig sindGeltendmachung von Rechten des Bestellers die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, gelten sie beträgt diese mindestens zwei Wochen. 8. Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen hin innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er ein wegen einer Verzögerung der Lieferung bestehendes Rücktrittsrecht ausübt oder auf der Lieferung besteht. 11.Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, können wir dem Besteller für die Zahlungsfälligkeit als selbständige Lieferungjeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Netto-Lieferwertes der betroffenen Gegenstände, höchstens jedoch insgesamt 5% des Netto-Lieferwertes, berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

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Samples: Sales Contracts

Lieferung, Lieferzeit. 5.1Sofern nichts anderes vereinbart ist, organisiert der Auftragnehmer den Versand für den Auftrag-geber mit der gebotenen Sorgfalt für Verpackung und Transportart. Die Lieferbedingung ist EXW gemäß Incoterms. Dabei haftet er jedoch nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Wir erwarten Ihre Grafikdaten als Vektorgrafiken (CDR, EPS, Fh9; Schriften in Objekte ändern oder „Schriftfont“ mitliefern) oder Pixelgrafiken (TIFF, JPG, PSD, PDF). Außerdem sollten die Dateien eine Mindestauflösung von 300dpi beinhalten, um hier unnötig anfallende Retuschier-kosten zu vermeiden. Sollten Ihre Daten in einem nicht in verwertbarem Format bereitgestellt werden können, werden unsere Grafiker Ihre Designs entsprechend Ihren Vorgaben optimieren. Damit wird gewährleistet, dass nur Filme, Schablonen, Walzen, Vorrichtungen und andere Werkzeuge zur Bearbeitung verwendet werden, die dem Stand der Technik entsprechen und ein optimales Ergebnis an der Ware durch unsere Dienstleistungen garantiert sind. Verrechnungssatz nach derzeitigem gültigen Preisblatt bzw. auf Anfrage. Sie erhalten vor der Bearbeitung ein Angebot mit den voraussichtlichen Aufwendungen. Liefertermine oder Lieferfristen (Liefertermine) sind nur verbindlichgültig, soweit wenn sie von Evident vom Auftragnehmer ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt sindwerden. Im Übrigen handelt es sich um „circa“-Fristen. 5.2Vor Ablauf der Lieferfrist sind insbesondere bei großen Mengen oder Abrufaufträgen Teillieferungen zulässig. Ohne besondere Vereinbarung gelten für Lohnveredelungsaufträge Lieferzeiten bis 3 Wochen ab Eingang der Vorlagen und Waren. Für Endprodukte gilt eine Regellieferzeit von vier bis sechs Wochen nach Freigabe der Vorlagen und Farben sowie Eingang der Zahlung gemäß Auftragsbestätigung als vereinbart. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn beginnt nach Eingang der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist oder, falls sich der Versand schriftlichen Freigabe für das Design oder die Abholung Farbmuster durch den Auftraggeber. Gerät der Auftraggeber mit seinen Pflichten z. Bsp. Anlieferung der Rohware, Freigabe der Muster für die Serienfertigung o.ä. in Verzug, so wird ihm zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche aus Gründen verzögertLieferverzögerungen oder Nichtbelieferung sind ausgeschlossen. Alle Lieferungen erfolgen unter ausdrücklichem und verlängertem Eigentumsvorbehalt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer alle künftigen Forderungen aus dem Weiterverkauf an den Verkäufer ab (Vorausabtretung, Sicherungsabtretung). Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur voll-ständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus der laufenden Geschäftsbedingung im Eigentum des Veredlers. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Evident nicht zu vertreten hat, wenn die Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist. 5.3. Sofern verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Evident nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Evident den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Evident berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und wird eine bereits vom Besteller erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer von Evident, wenn weder Evident noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder Evident Ware im Einzelfall zur Beschaffung ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Auftraggeber ist zum Einzug der Forderungen ermächtigt und verpflichtet, solange der Auftragnehmer diese Ermächtigung nicht verpflichtet ist. 5.4. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer von Evident gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt im Übrigen unberührt. 5.5. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungshandlungen, wird z.B. der Versand oder die Zustellung der Ware durch Umstände verzögert, die im Verantwortungsbereich des Bestellers liegen, ist Evident berechtigt, den Evident insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Bei einer Lagerung durch Evident betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Lieferung pro abgelaufene Wochewiederruft. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehaltenEinzugsermächtigung des Auftragnehmers erlischt ohne die ausdrückliche Erklärung, alsbald der Auftrag-geber seine Zahlungen einstellt. Auftragnehmer wird von seiner Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. 5.6. Teillieferungen sind zulässig, sofern diese für den Besteller zumutbar sind. Sofern die Teillieferungen selbständig nutzungsfähig sind, gelten sie für die Zahlungsfälligkeit als selbständige Lieferung.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Lieferung, Lieferzeit. 5.1Für Art und Umfang der Lieferung ist eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung seitens NM maßgebend. Lieferfristen (Liefertermine) Sofern nicht anders vereinbart, sind nur verbindlichdie genannten Liefertermine unverbindlich. NM ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit sie von Evident ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt sindsofern dies für den Kunden zumutbar ist. Im Übrigen handelt es sich um „circa“-Fristen. 5.2Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der abgeschlossenen Menge zulässig. Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingangsdatum der Bestellung, jedoch nicht vor Klärung aller für die Durchführung der Belieferung relevanten Fragen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Wenn NM an der Liefergegenstand innerhalb der Frist zum Versand gebracht rechtzeitigen Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt oder abgeholt worden ist oder, falls sich der Versand oder die Abholung aus Gründen verzögert, die Evident sonstige unvorhersehbare und von NM nicht zu vertreten hatvertretende Umstände gehindert ist - wie z.B. Arbeitskampfmaßnahmen, Transportstörungen oder behördliche Maßnahmen, verlängern sich Lieferfristen entsprechend der Dauer dieser Maßnahmen und Hindernisse. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung endgültig unmöglich oder unzumutbar, wird NM von der Lieferverpflichtung befreit. Sofern die Lieferverzögerung länger als 8 Wochen dauert, sind beide Teile berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann hieraus keine Schadensersatzansprüche ableiten. Auf die genannten Umstände kann NM sich nur berufen, wenn die Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist. 5.3. Sofern verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Evident nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Evident den Besteller hierüber Kunde unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Evident berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und wird eine bereits vom Besteller erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer von Evident, wenn weder Evident noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder Evident im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist. 5.4. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer von Evident gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt im Übrigen unberührt. 5.5benachrichtigt wurde. Kommt der Besteller Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige MitwirkungshandlungenMitwirkungspflichten, wird z.B. der Versand oder die Zustellung der Ware durch Umstände verzögert, die im Verantwortungsbereich des Bestellers liegen, so ist Evident NM berechtigt, den Evident insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Bei einer Lagerung durch Evident betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Lieferung pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung weitergehender Weitergehende Ansprüche bleibt bleiben vorbehalten. 5.6. Teillieferungen sind zulässig, sofern diese für den Besteller zumutbar sind. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von NM zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Teillieferungen selbständig nutzungsfähig sindSchadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, gelten sie für die Zahlungsfälligkeit als selbständige Lieferungtypischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen