Lieferung/Transport Musterklauseln

Lieferung/Transport. 1. Genannte Termine für die Erbringung der Leistungen gelten grundsätzlich nur annähernd, es sei denn, es werden schriftlich feste Termine vereinbart.
Lieferung/Transport. 1. Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ordnungsgemäß und zweckmäßig verpackt frei Haus zu erfolgen. Auf die Vermeidung von Verpackungsabfällen ist gem. der einschlägigen Verordnung zu achten.
Lieferung/Transport. 1. Ist für den Beginn der Ausführung bzw. die Fertigstellung keine ausdrückliche Frist vereinbart, so gilt der genannte Fertigstellungs-/Liefertermin nur annähernd.
Lieferung/Transport. Der Kunde trägt die Transportkosten für die Anlieferung und den Rücktransport des für die Veranstaltung benötigten Materials einschließlich der Be- und Entladezeiten. Wird hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen, sind wir berechtigt, die Kosten des Transports auf Basis unserer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise und Verrechnungssätze in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass zu den Zeiten, die für die Anlieferung und Abholung des für die Veranstaltung benötigten Materials vereinbart wurden, er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Der Erhalt des Materials muss per Unterschrift auf dem Lieferschein quittiert werden. Sollte zum vereinbarten Anlieferungstermin niemand anwesend sein, sind wir berechtigt, das Material am vereinbarten Übergabeort zu hinterlassen. In diesem Fall gilt die ordnungsgemäße und vollständige Anlieferung als anerkannt. Sollen bei der Durchführung der Veranstaltung auch Sachen des Kunden Verwendung finden, so müssen diese zum vereinbarten Termin kostenfrei am Veranstaltungsort angeliefert und nach Veranstaltungsende wieder abgeholt werden. Wir sind zur Rücksendung solcher Gegen-stände nicht verpflichtet. Kommt es bei der Durchführung der Veranstaltung zu Verzögerungen, weil z. B. der Zugang zum Veranstaltungsort im vereinbarten Zeitraum nicht gewährleistet ist, so verlängern sich vereinbarte Liefertermine und Fertigstellungsfristen um die entsprechende Wartezeit. Gleiches gilt, wenn bei uns oder unseren Vorlieferanten oder Nachunternehmern nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb (z. B. Streik und Aussperrung oder Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhergesehenen und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen) auftreten. Wird aufgrund der vorgenannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall haben wir Anspruch auf Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen. Dazu zählen neben den Kosten für die Angebotserstellung auch Ansprüche Dritter, die wir im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt haben. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
Lieferung/Transport. (1) Die Erzeugnisse und (Liefer-)Gegenstände des Auftragnehmers werden stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers versandt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt der Auftragnehmer den Versand nach seinem Ermessen ohne Verantwortung für den billigsten und schnellsten Weg. Gewünschte oder vom Auftragnehmer für erforderlich gehaltene Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt. Für vom Auftraggeber veranlasste oder durchgeführte Transporte wird das Versandgut nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers versichert. Jede Gefahr geht, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über, wenn die Güter den Betrieb des Auftragnehmers verlassen, ansonsten, wenn sie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch in den Fällen, in denen frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
Lieferung/Transport. 3.1 Der von Libri in der Bestellung angegebene Liefertermin ist verbindlich einzuhalten. Maßgeblich ist der Eingang der Ware am gemäß Ziffer 3.2 vorgesehenen Lieferort. Wenn in der Bestellung kein Liefertermin angegeben ist und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, hat die Versendung innerhalb von 3 Werktagen ab Bestellung zu erfolgen.
Lieferung/Transport. 4.1 Die Lieferung der Mietsache erfolgt ab Werk Essen bis Bordsteinkante. Bei Anlieferung durch externe Speditionen wird die Mietsache verpackt bis Bordsteinkante angeliefert. Bei Abholung durch externe Speditionen muss die Mietsache verpackt bereitgestellt und vom Mieter verladen werden.
Lieferung/Transport. 4.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, organisiert Segis nicht den Transport der Produkte und ist auch nicht für diesen verantwortlich. Sollte der Käufer Segis darum bitten, den Transport der Produkte zu organisieren und/oder zu versichern, hat der Käufer Segis sämtliche Gebühren oder Kosten zu erstatten, die Segis für den Transport und/oder für die Versicherung entstehen. Es gilt als vereinbart, dass der Käufer die alleinige Verantwortung für xxxxxxxx Xxxxxx des Verlusts und/oder der Beschädigung der Produkte während des Transports trägt.
Lieferung/Transport. Lieferungen der Agentur erfolgen EX WORKS – EXW, Betriebs- gelände der Agentur, (Incoterms 2010), soweit nicht abwei- chend vereinbart. Ist die Versendung vereinbart, geht die Ge- fahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlech- terung – auch wenn die Agentur die Lieferung vornimmt, die Versandkosten übernimmt oder die Aufstellung bzw. Inbe- triebnahme durchführt - mit Absendung auf den Kunden über. Versandart, -weg und -verpackung werden mangels Weisung des Kunden in Textform nach Ermessen der Agen- tur gewählt. Eine Transportversicherung schließt die Agentur nur auf Wunsch und im Namen des Kunden ab. Der Kunde un- tersucht die Lieferung bei Erhalt auf Transportschäden. Er in- formiert die Transportperson unverzüglich über einen Trans- portschaden und lässt sich den Schadensvermerk auf Fracht- brief, Speditionsauftrag oder Lieferschein abzeichnen. Der Kunde wird auch die Agentur unverzüglich mit einem Scha- densprotokoll über den Transportschaden informieren.
Lieferung/Transport. 1. Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus / frei Baustelle zu erfolgen.