Lieferung und Eigentumsübergang. (1)Verschiedene Schrottsorten sind voneinander getrennt zu liefern.
Lieferung und Eigentumsübergang. 1. Die Lieferung wird innerhalb der angegebenen Lieferzeiten erfolgen, es sei denn, dass von den Parteien schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung ist der Lieferant sofort, ohne nähere Inverzugsetzung, im Verzug.
Lieferung und Eigentumsübergang