Lieferzeiten, Lieferverzug Musterklauseln

Lieferzeiten, Lieferverzug. Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindliche Ca.-Angaben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Vereinbarung einer Lieferung zu einem kalendermäßig festgesetzten Termin bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zusicherung. Verzögert sich die Lieferung durch unverschuldete Umstände, wie z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel, Unruhen, Transporthindernissen oder höhere Gewalt, wird die Lieferzeit entsprechend und angemessen verlängert. Wir sind berechtigt in diesen Fällen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Will der Auftraggeber Rechte aus Lieferverzug herleiten, so hat er uns innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf der angegebenen Lieferzeit schriftlich zur Lieferung binnen einer Nachfrist von mindestens vier Wochen aufzufordern. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Wird eine Nachfrist nicht gesetzt, verbleibt es beim Erfüllungsanspruch und weitergehende Rechte bestehen nicht. Der Rücktritt vom Vertrag hat durch ein Einschreiben per Brief an uns zu erfolgen. Das Recht zum Rücktritt erlischt, wenn die Rücktrittserklärung nicht spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist uns zugegangen ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Lieferverzug auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten unsererseits zurückzuführen ist. Für das Verschulden unserer Vorlieferanten haben wir nicht einzutreten. Es handelt sich bei Vorlieferanten nicht um Erfüllungsgehilfen. Wir sind jedoch verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers uns eventuell gegen die Vorlieferanten zustehende Ansprüche an den Auftraggeber abzutreten.
Lieferzeiten, Lieferverzug. 1) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung.
Lieferzeiten, Lieferverzug a) Liefertermine/Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden und wenn der Kunde sämtliche für die Auftragserfüllung benötigten Daten, Vorlagen, Freigaben usw. zur vereinbarten Zeit beibringt. Die Lieferzeit endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster, Lithos usw. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Kunden bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Kunde nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen. Für Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche wir nicht zu vertreten haben, verursacht werden.
Lieferzeiten, Lieferverzug. 1.1 Die Lieferzeit ergibt sich aus unseren Vereinbarungen . Ihre Einhaltung durch uns setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien ge- klärt sind und Sie alle Ihnen obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheini- gungen oder Genehmigungen, rechtzeitige Beistellung, die Leistung einer Anzahlung oder die Stellung einer Bürgschaft, erfüllt haben. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lie- ferzeit um einen angemessenen Zeitraum. Dies gilt nicht, so- weit wir die Verzögerung zu vertreten haben.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.