Limitation of Claims Musterklauseln

Limitation of Claims. TERMS AND CONDITIONS OF SALE 8.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. 8.2 Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Xxxxxxxxxxx (§ 000 XXX). 8.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß Ziffer 7 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen. 8.1 In deviation from Sec. 438 para. 1 no. 3 BGB, the general limitation period for claims resulting from material and legal defects shall be one year from delivery. If an acceptance is agreed, the limitation period shall commence upon the acceptance. 8.2 If, however, the Good is a building or an item which was used in accordance with its usual purpose for a building and which caused its defectiveness (building material), the limitation period pursuant to the statutory provision shall be 5 years from delivery (Sec. 438 para. 1 no. 2 BGB). The specific statutory provisions for real rights of third parties for surrender (Sec. 438 para. 1 no. 1 BGB), in case of fraudulent intent of the vendor (Sec. 438 para. 3 BGB) and for claims in the context of recourse against the supplier in case of final delivery to a consumer (Sec. 479 BGB) shall also remain unaffected.. 8.3 The aforesaid limitation periods under purchase law also apply to contractual and non-contractual claims of the Buyer for damages which are based on a defect of the Good, unless the application of the regular statutory limitation rules (Secs. 195, 199 BGB) would lead to a shorter limitation period in the individual case. The limitation periods of the German Product Liability Act shall remain unaffected in any event. In all other respects, exclusively the statutory limitation periods shall apply to claims for damages of the Buyer pursuant to section 7.
Limitation of Claims. Any warranty claims against EUROIMMUN arising out of or in relation to supplies and services shall be subject to a limitation period of one year, or for reagents at the latest upon expiry of the shelf life. Otherwise, the statutory limitation periods shall apply.
Limitation of Claims. Notwithstanding sec. 438 para. 1 no. 3 BGB, the general statutory limitation period for claims from defects of quality and title is one year from delivery. If the agreement requires acceptance of the goods, the statutory limitation period shall begin with the acceptance. The afore-mentioned limitation periods shall also apply to contractual and non-contractual claims for damages of the Buyer which are due to a defect of the goods, unless the application of the regular statutory limitation (sec. 195, 199 BGB) would, in the individual case, lead to a shorter period of limitation. The statutory limitation according to the Product Liability Law shall remain unaffected.

Related to Limitation of Claims

  • GENERAL PROVISIONS 1 Firma und Sitz Section 1 Company Name and Registered Seat (1) Die Firma der Gesellschaft lautet Jumia Technologies AG. (1) The name of the Company is Jumia Technologies AG. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. (2) The Company has its registered seat in Berlin. (1) Gegenstand des Unternehmens ist die direkte oder indirekte Verwaltung eigener Vermögenswerte, insbesondere die Gründung neuer Unternehmen oder der Erwerb existierender Unternehmen, die Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftskonzepte, der Erwerb, die Verwaltung und die Verfügung über Anteile an anderen Unternehmen und juristischen Personen in Deutschland oder im Ausland sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen, insbesondere mit Fokussierung auf so unterschiedliche Bereiche wie Internet, Online-Dienste, E-Commerce, Telekommunikation, Medien, Neue Medien, Technologien, Software, IT-Dienstleistungen, Marketing, Vertrieb, Personalbeschaffung, Finanzierung, Programmierung, Projektmanagement sowie Start-Up- und Wachstumsunternehmen. (1) The Company’s purpose is the direct or indirect management of its own assets, in particular the incorporation of new companies or the acquisition of existing companies, the development and implementation of new business concepts, the acquisition, management and disposition of shares in other companies and legal entities in Germany or abroad as well as the provision of consulting and other services, in particular with a focus on areas as diverse as Internet, online services, e-commerce, telecommunications, media, new media, technologies, software, IT services, marketing, sales, recruitment, financing, programming, project management and start-up and growth companies. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt und kann alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann auch andere Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb, auch soweit es um die von ihr gehaltenen Beteiligungen geht, ganz oder teilweise durch verbundene Unternehmen führen lassen oder auf solche übertragen oder auslagern und sich auf die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding beschränken. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen und Betriebsstätten im In- und Ausland errichten. Sie kann ihre Tätigkeit auf einen Teil der in Absatz 1 bezeichneten Tätigkeitsfelder beschränken. (2) The Company is entitled to perform all acts and take all steps and conduct all transactions relating to its purpose or which are appropriate to directly or indirectly effect the accomplishment of the Company’s purpose. The Company may also establish or acquire enterprises in Germany or abroad and participate in and manage such enterprises or confine itself to the management of its participation. The Company can completely or partially delegate management of its operations, including its participation in other companies, to affiliated companies or transfer or outsource its operations to such affiliated companies as well as confine itself to operation as a management holding company. The Company may also establish branch offices and permanent establishments in Germany and abroad. The Company may limit its activity to any part of the areas designated in paragraph 1. (1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. Sofern gesetzlich zwingend eine andere Bekanntmachungsform erforderlich ist, tritt an die Stelle des Bundesanzeigers diese Bekanntmachungsform. (1) Company notices shall be published in the Federal Gazette. If another form of notice is required by mandatory provisions of law, such form shall replace the notice in the Federal Gazette. (2) Informationen an die Aktionäre der Gesellschaft können, soweit gesetzlich zulässig, auch im Wege der Datenfernübertragung übermittelt werden. Die Übermittlung von Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 i.V.m. § 128 Abs. 1 AktG sowie nach § 125 Abs. 2 AktG ist auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt. Der Vorstand ist - ohne dass hierauf ein Anspruch besteht - berechtigt, diese Mitteilungen auch auf anderem Weg zu versenden. (2) Notices to the shareholders of the Company may, to the extent permitted by law, also be communicated by data transmission. Notices pursuant to Section 125 para. 1 in conjunction with 128 para. 1 of the German Stock Corporation Act (AktG) as well as pursuant to Section 125 para. 2 of the AktG must be delivered by electronic communication. The Management Board is entitled, but not obliged, to deliver such notices also by other means.

  • FINAL PROVISIONS Amendments and supplements to the contract, the acceptance of offers or these general terms and conditions should be made in written form. Unilateral amendments or supplements by the customer are invalid.

  • Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate) Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA- Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist in Textform oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthal- ten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Last- schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein: – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen, und – Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdaten ent- halten: – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, – Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung, – Name des Kunden (sofern verfügbar), – Bezeichnung der Bank des Kunden und – seine Kundenkennung (siehe Nummer A. 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zu- sätzliche Angaben enthalten.

  • Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats Das SEPA-Lastschriftmandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger oder seiner Bank – möglichst in Textform – mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind. Erfolgt der Widerruf gegenüber der Bank, wird dieser ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungs- verzeichnis” wirksam. Zusätzlich sollte dieser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht.

  • Dokumentation und Einhaltung der Klauseln (a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können. (b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise. (c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen. (d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt. (e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.

  • Data protection 16.1. PRAETTIGAU and the VENDOR are subject to Swiss data protection legislation. 16.2. XXXXXXXXXX and the VENDOR transmit the data (incl. credit card information) that is necessary for billing and collection to GRF. GRF uses this data only for payment processing and for collection. 16.3. PRAETTIGAU may collect store, and process data to the extent that this is necessary or appropriate in order to meet its contractual obligations to maintain and improve customer relations, quality and service criteria, to maximise operational safety, and in the interest of sales promotion, product design, crime prevention, economic key data and statistics, as well as invoicing. The customer hereby acknowledges and agrees that PRAETTIGAU may pass on customer data to the VENDOR so that he can fulfill his obligations. 16.4. It is possible that PRAETTIGAU and / or the VENDOR may be required to transmit the data to the authorities, or to make it accessible to them. 16.5. XXXXXXXXXX and the VENDOR alike reserve the right to hand over the data to third parties to enforce legitimate interests or to the authorities on suspicion of a crime. 16.6. Furthermore, the privacy policies of PRAETTIGAU or those of the VENDOR, are in force. 16.7. For questions about data protection at PRAETTIGAU, contact us at the e-mail address xxxx@xxxxxxxxxx.xxxx; for questions about data protection by the VENDOR, contact the VENDOR directly.

  • Lastschriftverfahren Ist vereinbart, dass der Versicherer die Prämien von einem Konto einzieht, gilt Folgendes: Kann eine Einziehung aus Gründen, die der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, nicht fristgerecht bewirkt werden oder widerspricht der Versicherungsnehmer einer berech- tigten Einziehung, gilt die Prämie als nicht rechtzeitig gezahlt. Scheitert die Einziehung eines Betrags aus Gründen, die der Versicherungsnehmer nicht zu vertreten hat, gilt die Prämie erst dann als nicht rechtzeitig gezahlt, wenn der Versicherungsnehmer nach schriftlicher Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von zwei Wochen zahlt. Zu weiteren Einziehungsversuchen ist der Versicherer nicht verpflichtet.

  • SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-ID DE88ZZZ00000928033 / Mandatsreferenz MDT10027-00(Kundennr.)-000 Ich ermächtige Kabel- & Medienservice Jungnickel GmbH & Co. KG Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Kabel- & Medienservice Jungnickel GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. _ _ _ _ Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN Schneeberg, Ort, Datum und Unterschrift Der Telekommunikationsnetzbetreiber betreibt ein regional begrenztes Breitbandnetz. Über dieses Netz bietet der Telekommunikationsnetzbetreiber seinen Kunden Rundfunk, Internet und Telefonie sowie mit diesen Diensten zusammenhängende weitere Services an. Diese besonderen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „BesGB“) gelten für Vertragsverhältnisse, die im Hinblick auf den Bezug der TV, Internet- und/oder Telefoniedienste ab dem 16. Juli 2020 begründet oder geändert wurden. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich in folgender Reihenfolge aus dem Nutzungsvertrag inklusive der jeweiligen Preisliste, der Leistungsbeschreibung, diesen BesGB und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Im Fall von Widersprüchen der Bestimmungen der vorstehenden Dokumente gehen die Bestimmungen der jeweils zuerst genannten Dokumente denen der danach genannten Dokumente vor. Bezieht der Kunde neben dem TV-, Internet- und/oder Telefoniedienst weitere Dienste von dem Telekommunikationsnetzbetreiber, gelten darüber hinaus die weiteren Besonderen Geschäftsbedingungen für diese Dienste. Die BesGB finden auch Anwendung auf hiermit im Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, Wartungsarbeiten und Störungsbeseitigungen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Konzept- und Ideenschutz Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung: 3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. 3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat. 3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet. 3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen. 3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. 3.6 Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. 3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde. 3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.