Liquidationsgruppen-Differenzanspruch Musterklauseln

Liquidationsgruppen-Differenzanspruch. Im Hinblick auf die betreffende Grundlagenvereinbarung zwischen der Eurex Clearing AG und dem Clearing-Mitglied, dem FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden bzw. dem Basis-Clearing-Mitglied wird der mit der Unterzeichnung der betreffenden Clearing-Vereinbarung begründete, auf die Maßgebliche Liquidationsgruppe bezogene Differenzanspruch einer der Parteien der betreffenden Grundlagenvereinbarung gegenüber der jeweils anderen Partei in der Beendigungswährung (wie in Ziffer 7.3.2 definiert) zum Ende des Liquidationsgruppen-Barausgleichstages unbedingt und unmittelbar fällig (ein jeder solcher Anspruch ist ein „Liquidationsgruppen-Differenzanspruch“). Der Liquidationsgruppen-Differenzanspruch wird von der Eurex Clearing AG am Liquidationsgruppen-Barausgleichstag für jede Grundlagenvereinbarung durch Saldierung der Einzelbewertungspreise aller beendeten Liquidationsgruppen- Transaktionen im Rahmen der betreffenden Grundlagenvereinbarung und des Gesamtwertes der Rücklieferungsansprüche in Bezug auf die Variation Margin für alle betreffenden beendeten Liquidationsgruppen-Transaktionen im Rahmen der betreffenden Grundlagenvereinbarung bestimmt. „Einzelbewertungspreis“ bezeichnet in Bezug auf die betreffende Liquidationsgruppen-Transaktion den letzten verfügbaren Abwicklungspreis, wie von der Eurex Clearing AG bestimmt. Der endgültige Betrag des Liquidationsgruppen-Differenzanspruchs nach einer solchen Saldierung wird (i) für den Fall, dass er aus Sicht der Eurex Clearing AG einen positiven Wert aufweist, der Eurex Clearing AG vom Clearing-Mitglied, vom FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden bzw. vom Basis-Clearing-Mitglied geschuldet oder (ii) für den Fall, dass er aus Sicht der Eurex Clearing AG einen negativen Wert aufweist, dem Clearing-Mitglied, dem FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden bzw. dem Basis-Clearing-Mitglied von der Eurex Clearing AG geschuldet. Die Eurex Clearing AG wird dem Clearing-Mitglied, dem betreffenden FCM- KundeOTC-IRS-FCM-Kunden oder dem betreffenden Basis-Clearing-Mitglied (und seinem Clearing-Agenten) und, falls anwendbar, den ICM-Kunden des Clearing- Mitglieds den von der Eurex Clearing AG bestimmten Wert des Differenzanspruches zusammen mit hinreichend detaillierten Angaben über die Daten und Informationen, die der Bewertung zugrunde liegen, so bald als praktisch möglich nach seiner Berechnung mitteilen. […] […]

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.