Liquiditätsreserve Musterklauseln

Liquiditätsreserve. Die Liquiditätsreserve wird für Unvorhergesehenes gebildet. Die vorstehend genannten Beträge berücksichtigen die aktuellen Steuersätze. Bei einer Änderung der gesetzlichen Steuersätze werden die genannten Bruttobeträge bzw. Prozentsätze ent- sprechend angepasst
Liquiditätsreserve. Die Liquiditätsreserve beginnt mit einem Anfangsbestand, der sich rechnerisch aus dem Finanzierungs- und Investitionsplan (Prognose) ergibt. In der Folgezeit verändert sich die Liquiditätsreserve durch Kapital- zuführungen bzw. Kapitalentnahmen (vgl. hierzu Einnahmenüberschuss – Zuführung/ Entnahme Liquiditätsreserve). Freie Mittel der Liquiditätsreserve sollen möglichst ver- zinslich angelegt werden. Zinseinnahmen sind in der Prognoserechnung jedoch aus Vorsichtsgründen nicht kalkuliert. In dieser Zeile der Prognoserechnung wird der Stand des langfristigen Annuitätendar- lehens zum 31.12. eines jeweiligen Jahres dargestellt. Gesonderte Darstellung der Gesamtvergütungen der AIF-Verwaltungsgesellschaft In den oben stehenden Erläuterungen wur- de im Rahmen der Ermittlung einiger Kos- tenpositionen Bezug auf den NIW genom- men. Der NIW ergibt sich aus dem Wert des Investmentvermögens (Verkehrswert) einschließlich der Anschaffungsnebenkos- ten, welche über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang wird auf „Bewertung der Vermögenswerte“ im Kapitel 15 „Verwaltung des Anlagegegenstandes“ auf Seite 53 ver- wiesen. Des Weiteren erhöht sich der NIW um die Liquiditätsreserve und wird um die Restvaluta des aufgenommenen Kredites gemindert. Der durchschnittliche NIW ergibt sich aus dem NIW zu Beginn und zum Ende eines Geschäftsjahres. In den Anlagebedingungen für die DFV Hotel Weinheim GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft ist gere- gelt, dass die AIF-Verwaltungsgesellschaft für die Verwaltung der Fondsgesellschaft eine laufende Vergütung von bis zu 1,60 Prozent p.a. des durchschnittlichen NIW er- hält, der sich aus dem NIW zu Beginn und zum Ende eines Geschäftsjahres ergibt, inkl. Umsatzsteuer, maximal jedoch 7,50 Prozent der Mieteinnahmen. Im ersten Kalenderjahr beträgt die Gebühr mindestens € 56.525,01 inkl. Umsatzsteuer. In diesem Zusammen- hang ist zu erwähnen, dass die Fondsge- sellschaft, soweit Kosten von dieser getra- gen werden, vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die dargestellten Kosten und Kostenquoten wurden jedoch inkl. Umsatzsteuer ausge- wiesen. Die tatsächliche Kostenbelastung fällt demnach um die geltend zu machenden Vorsteuern geringer aus. Die Gesamtvergütung der AIF-Verwal- tungsgesellschaft im Jahr 2018 beträgt € 84.305,56 inkl. anfallender Umsatzsteuer, was in Bezug auf den durchschnittlichen NIW 1,13 Prozent und in Bezug auf die Mieteinnahmen im Jahr 2018 6,30 Prozent entspricht. Somit liegt di...
Liquiditätsreserve. 4,00 % beträgt 4 % auf das gezeichnete Gesellschaftskapital. Sämtliche vorgenannten Vergütungen beinhalten die zurzeit gültige Umsatzsteuer in Höhe von 19 %, soweit die vorgenannten sonstigen Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind. Hinzu kommen 5% Agio.
Liquiditätsreserve. Ausgewiesen ist die Liquiditätsreserve der Fondsge- sellschaft.
Liquiditätsreserve. Die Liquiditätsreserve wird für unvorherseh- bare Kosten in der Investitionsphase oder während der Bewirtschaftung des Anlage- objektes gebildet. Diese Liquiditätsreserve wird im späteren Verlauf ggf. durch außer- planmäßige Instandhaltungs- und Instand- setzungsaufwendungen am Anlageobjekt oder andere unvorhergesehene Kosten gemindert. Gleichzeitig wird die Liquidi- tätsreserve durch nicht ausgeschüttete Li- quiditätsüberschüsse erhöht. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Liquiditätsreserve die Stammeinlagen der Komplementärgesell- schaft der Fondsgesellschaft enthält.
Liquiditätsreserve. Die kalkulierte Liquiditätsreserve dient einerseits zur Deckung von zu zahlen- den laufenden Kosten und Vergütun- gen der Investmentgesellschaft in der Investitionsphase – ohne dass diesen voraussichtlich bereits Rückflüsse aus den Investitionen gegenüberste- hen – sowie andererseits als Reser- ve für unvorhergesehene Ausgaben im Rahmen des Investitionsplanes. Die kalkulierte Liquiditätsreserve zur Deckung von anfänglichen laufenden Kosten und Vergütungen der Invest- mentgesellschaft in der Investitions- phase bei einem geplanten Komman- ditkapital in Höhe von 20.000.000 Euro wurde für die voraussichtlichen Aufwendungen für die Erstellung von Steuererklärungen, für die Prüfung des Jahresabschlusses, für sonstige Gesellschaftskosten sowie für die lau- fenden Vergütungen der Verwahrstel- le, der Kapitalverwaltungsgesellschaft, der Treuhandkommanditistin, der Kom- plementärin und der geschäftsführen- den Kommanditistin gebildet. Laufende Kosten und Vergütungen in der Inves- titionsphase entstehen planmäßig bis Ende 2022. Rund 56 % dieser Kosten und Vergütungen wurden in der Liqui- ditätsreserve berücksichtigt. Für den Differenzbetrag entsteht der Invest- mentgesellschaft gemäß den Rege- lungen des Fremdverwaltungsvertra- ges ohne zusätzliche Kosten die Fäl- ligkeit zur Zahlung erst dann, wenn die Investmentgesellschaft hierfür ausrei- chende Liquidität aus entsprechenden Rückflüssen aus den Beteiligungen an den Zielfonds generiert hat.
Liquiditätsreserve. Die Liquiditätsreserve dient insbesondere zum Ausgleich un- terjähriger Liquiditätsschwankungen und steht für unvorher- gesehene Ausgaben während der Investitionsphase und der Laufzeit der Investment-KG zur Verfügung.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren je-der Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Kaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Für den Fall des Gebrauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benachrichti-gung zumindest einen Tag vorher. Im Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sie-ben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/ oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stornierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversicherungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Vorauszahlung, wenn der Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder Insolvenz vorliegt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

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