Mittelverwendung Musterklauseln

Mittelverwendung. 1 Das Unternehmen garantiert, dass die mit dieser Vereinbarung gewährten Mittel ausschliesslich für Investitionen in den Substanzerhalt der abgeltungsberechtigten Infrastruktur nach Artikel 5 Absatz 1 KPFV verwendet werden. Bestehen Zweifel über die Abgrenzung, so entscheidet das BAV.
Mittelverwendung. 8.1.1 Investitionen in Beteiligungen an den Spezial-AIFs einschließlich Nebenkosten
Mittelverwendung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden.
Mittelverwendung. (1) Der Einsatz der aus dem Zuschlag zur Finanzierung der InEK GmbH gewonne- nen Finanzmittel ist nur zur Entwicklung, Einführung und laufenden Pflege der Vergütungssysteme nach § 17b und § 17d KHG, zur Umsetzung des Ent- wicklungsauftrags zur Reform der Investitionsfinanzierung nach § 10 KHG und weiterer gesetzlich übertragener Aufgaben wie die Begleitforschung zu den Auswirkungen der Vergütungssysteme zulässig. Mit dem Betrag werden die laufenden Ausgaben der InEK GmbH (Zuschlagsanteil 'InEK') finanziert.
Mittelverwendung. 3.1 Die Fördermittel sind zur Förderung des in der Fördervereinbarung bezeichneten Projekts bestimmt. Sie sind sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Sie dürfen für alle Ausgaben verwendet werden, die diesem Projekt dienen.
Mittelverwendung. Der Sportverein kann die Zuwendung für alle satzungsmäßigen Ausgaben verwenden, die zur Erreichung des projektgebundenen Zuwendungszwecks notwendig sind. Hierbei sind es insbesondere Ausgaben für Trainingslager, Reisekosten, Startgebühren und Kleinsportgeräte (unter 800 €).
Mittelverwendung. Die Kreditmittel dürfen nicht zur Rückführung fälli­ ger und/oder gestundeter Steuerverbindlichkeiten verwandt werden.
Mittelverwendung. Die Anleiheschuldnerin ist nicht verpflichtet, das Anleihekapital für einen bestimmten Zweck zu verwenden.
Mittelverwendung. Die Emittentin wird die Mittel aus der Inhaber-Teilschuldverschreibung nur zu folgenden Zwecken verwenden: - Erhöhen bestehender und Eingehen neuer Beteiligungen, - Investitionen nur in der Bundesrepublik Deutschland, - Operative Mittel für den Ausbau der Geschäftsbereiche "Zweitmarkt für Überbestände ^ IT-Produkte und elektronische Bauelemente - Vermarktung statt Entsorgung" Alle Bekanntmachungen, die die Anleihe betreffen, werden durch Mitteilung an Clear- stream zur Weiterleitung an die betreffenden Kontoinhaber vorgenommen. Jede derarti- ge Mitteilung gilt am siebten Tag nach dem Tag der Mitteilung an Clearstream als den Anleihegläubigern mitgeteilt. Sofern die Anleihegläubiger der Emittentin namentlich be- kannt sind, muss die Emittentin Erklärungen und Bekanntmachungen zusätzlich per ein- geschriebenen Brief an die Anleihegläubiger richten.
Mittelverwendung. 5.1. Der Zuwendungsempfänger bestätigt der Stiftung den Empfang der Zuwendung bzw. entsprechender Teilbeträge u.a. durch das zeitnahe Übersenden von entsprechenden Zuwendungsbestätigungen und erklärt nach Abschluss einer geförderten Maßnahme die ordnungsgemäße, dem Antrag entsprechende Verwendung der insgesamt ausgezahlten Fördermittel.