Mittelverwendung. 1 Das Unternehmen garantiert, dass die mit dieser Vereinbarung gewährten Mittel ausschliesslich für Investitionen in den Substanzerhalt der abgeltungsberechtigten Infrastruktur nach Artikel 5 Absatz 1 KPFV verwendet werden. Bestehen Zweifel über die Abgrenzung, so entscheidet das BAV.
2 Bewilligt das BAV dem Unternehmen den Einsatz von Investitionsmitteln für Anlagen, die gemäss Artikel 62 Absatz 2 EBG nicht Gegenstand des Netzzugangs sind, so sind diese Mittel gemäss Artikel 15 Absatz 2 ARPV zu verzinsen. Der Rentabilitätsnachweis dieser Investitionen auf der Basis der vollen Kosten gemäss Artikel 64 Absatz 2 EBG ist im WDI mit dem jeweiligen Jahresbericht vorzulegen. Fehlbeträge sind primär zulasten anderer Nebengeschäfte, allenfalls zulasten der Sparte Verkehr, zu verbuchen.
Mittelverwendung. 8.1.1 Investitionen in Beteiligungen an den Spezial-AIFs einschließlich Nebenkosten
8.1.2 Emissionsabhängige Kosten Konzeption
Mittelverwendung. Der Einsatz der aus dem Zuschlag zur Finanzierung der InEK GmbH gewonne- nen Finanzmittel ist nur zur Entwicklung, Einführung und laufenden Pflege der Vergütungssysteme nach § 17b und § 17d KHG, zur Umsetzung des Ent- wicklungsauftrags zur Reform der Investitionsfinanzierung nach § 10 KHG und weiterer gesetzlich übertragener Aufgaben wie die Begleitforschung zu den Auswirkungen der Vergütungssysteme zulässig. Mit dem Betrag werden die laufenden Ausgaben der InEK GmbH (Zuschlagsanteil 'InEK') finanziert.
Mittelverwendung. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden.
Mittelverwendung. Der Sportverein kann die Zuwendung für alle satzungsmäßigen Ausgaben verwenden, die zur Erreichung des projektgebundenen Zuwendungszwecks notwendig sind. Hierbei sind es insbesondere Ausgaben für Trainingslager, Reisekosten, Startgebühren und Kleinsportgeräte (unter 800 €).
Mittelverwendung. Der Einsatz der aus dem Zuschlag zur Finanzierung der InEK gGmbH gewonne nen Finanzmittel ist nur zur Entwicklung, Einführung und laufenden Pflege des Vergütungssystems zulässig. Mit dem Betrag werden die laufenden Ausgaben der InEK gGmbH (Zuschlagsanteil 'InEK') fina nziert.
Mittelverwendung. 1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von der Xxxxxx Stiftung überlassenen Fördermittel ausschließlich für das in der Fördervereinbarung genannte Projekt zu nutzen.
2. Die Fördermittel sind möglichst wirtschaftlich und sparsam einzusetzen. Eine nach- trägliche Erhöhung der bewilligten Summe durch die Xxxxxx Stiftung ist nicht vorge- sehen.
3. Ausgaben, die dem Vertragspartner bereits vor Abschluss der Fördervereinbarung entstehen, werden grundsätzlich nicht (auch nicht teilweise) erstattet.
4. Nicht verwendete Mittel sind spätestens mit dem letzten Verwendungsnachweis auf das Konto Xxxxxx Stiftung zurückzuzahlen. Kontoinhaber: Xxxxxxx und Xxxx Xxxxxx Stiftung IBAN : XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXXXXXX Kreditinstitut: Commerzbank Der Vertragspartner verzichtet hinsichtlich des Rückzahlungsanspruchs der Xxxxxx Stiftung bereits heute auf die Einrede der Verjährung.
Mittelverwendung. Der Sportverein kann die Zuwendung ausschließlich für die Absicherung der Teilnehmergebühren verwenden.
Mittelverwendung. Der Sportverein kann die Zuwendung für die Großsportveranstaltung ausschließlich für die Absicherung der Sportveranstaltung verwenden; nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, insbesondere Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Ausgaben für Sportlerbälle und Preisgelder.
Mittelverwendung. Im Rahmen der Neumitgliedschaft eines Sportvereines kann die Zuwendung für alle satzungsmäßigen Ausgaben im ideellen Bereich und Zweckbetrieb verwendet werden.