Liquiditätsübertragungsaufträge Musterklauseln

Liquiditätsübertragungsaufträge. (1) Ein MCA-Kontoinhaber kann einen Liquiditätsübertragungsauftrag wie folgt einreichen: a) als Auftrag zur sofortigen Liquiditätsübertragung, der eine Weisung/Anweisung zur unverzüglichen Ausführung darstellt; b) als Dauerauftrag zur Liquiditätsübertragung, der eine Weisung/Anweisung zur wiederholten Ausführung der Übertragung eines bestimmten Betrags bei Eintritt eines vorab definierten Ereignisses an jedem Geschäftstag darstellt.
Liquiditätsübertragungsaufträge. (1) Ein RTGS-DCA-Kontoinhaber kann einen Liquiditätsübertragungsauftrag wie folgt einreichen: a) als Auftrag zur sofortigen Liquiditätsübertragung, der eine Weisung/Anweisung zur unverzüglichen Ausführung darstellt; b) als Dauerauftrag zur Liquiditätsübertragung, der eine Weisung/Anweisung zur wiederholten Ausführung der Übertragung eines bestimmten Betrags bei Eintritt eines vorab definierten Ereignisses an jedem Geschäftstag darstellt. (2) Ein Dauerauftrag zur Liquiditätsübertragung kann vom RTGS-DCA-Kontoinhaber geschäftstäglich jederzeit eingegeben oder geändert werden und gilt ab dem nächsten Geschäftstag. (3) Ein Auftrag zur sofortigen Liquiditätsübertragung kann vom RTGS-DCA-Kontoinhaber geschäftstäglich jederzeit eingegeben werden. Ein Auftrag zur sofortigen Liquiditätsübertragung zur Verarbeitung gemäß den RTGS-Nebensystem-Abwicklungsverfahren C oder D kann auch von dem betreffenden Nebensystem im Namen der Verrechnungsbank eingegeben werden.
Liquiditätsübertragungsaufträge. Ein T2S-DCA-Kontoinhaber kann Liquiditätsübertragungsaufträge wie folgt einreichen: a) als Auftrag zur sofortigen Liquiditätsübertragung, der eine Weisung/Anweisung zur unverzüglichen Ausführung darstellt; b) als Dauerauftrag zur Liquiditätsübertragung, der eine Weisung/Anweisung zur wiederholten Ausführung i) einer Übertragung eines bestimmten Übertragungsbetrags oder ii) einer Übertragung zur Verringerung des Saldos des T2S-DCA-Xxxxxx auf ein vorab definiertes Niveau darstellt, wobei der Betrag der Verringerung bei Eintritt eines vorab definierten Ereignisses an jedem Geschäftstag auf ein RTGS-DCA-Konto, ein TIPS-DCA-Konto oder ein MCA-Konto übertragen wird. c) als terminierter Auftrag zur Liquiditätsübertragung, der eine Weisung/Anweisung zur einmaligen Ausführung i) einer Übertragung eines bestimmten Übertragungsbetrags oder ii) einer Übertragung zur Verringerung des Saldos des T2S-DCA-Xxxxxx auf ein vorab definiertes Niveau darstellt, wobei der Betrag der Verringerung bei täglichem Eintritt eines vorab definierten Ereignisses am Geschäftstag auf ein RTGS-DCA-Konto, ein TIPS-DCA-Konto oder ein MCA-Konto übertragen wird.

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  • Übertragung Diese Vereinbarung und die damit verbundenen Lizenzen, die Sie für die Nutzung der Software erworben haben, dürfen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers nicht übertragen oder abgetreten werden. Sämtliche versuchten Übertragungen oder Abtretungen sind null und nichtig und nicht wirksam. Die Übertragung von Lizenzen und die Abtretung dieser Vereinbarung können unter XXX@xxxx.xxx beantragt werden.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.