Lizenz und Umfang der Nutzung Musterklauseln

Lizenz und Umfang der Nutzung. Die HKS überträgt in ihrer Eigenschaft als Rechtsinhaberin dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die im Auftrag und/oder in der Rechnung spezifizierte Software und das Dokumentationsmaterial auf unbestimmte Zeit zu nutzen.
Lizenz und Umfang der Nutzung. ELO überträgt in ihrer Eigenschaft als Rechtsinhaberin dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die im Auftrag und / oder in der Rechnung spezifizierte Software und das Dokumentationsmaterial auf unbestimmte Zeit zu nutzen. Als vertragsgemäße Nutzung wird definiert: Einlesen von Instruktionen oder Daten eines Programms durch Eingabe am Terminal, durch Übertragung aus Speichereinheiten oder von Datenträgern in die vereinbarte Hardware zum Zweck der Verarbeitung sowie Herstellung einer Kopie in maschinenlesbarer Form zur Datensicherung. Einsatzbereich, Leistungsfähigkeit sowie alle anderen spezifischen Programmeigenschaften bestimmen sich allein aus dem Programm beigefügten Handbuch. Der Kunde erwirbt das Recht, die Software auf so vielen in einem lokalen Netz eingebundenen Arbeitsstationen einzusetzen, wie er Lizenzgebühren entrichtet hat. Bemessungsgrundlage hierfür sind die in der zugehörigen Rechnung aufgeführte Anzahl von Lizenzen sowie gegebenenfalls getroffene Sondervereinbarungen (Mengenstaffeln, unbeschränkte Lizenzen, individuelle Rechnungs- und Nutzungsmodalitäten gemäß gesondertem Angebot etc.). Relevant ist der „lesende Zugriff“ und/ oder der „lesende und schreibende Zugriff“ eines sog. „named users“ im Netz von einer Arbeitsstation aus auf den Archivserver. Ein derartiger „named user“ stellt den Zugriff mit jeweils eindeutig und einmalig zugewiesenen Identifikationsmerkmalen (Username, Passwort sowie Benutzerrechte) dar. Das kann somit eine einzelne natürliche Person, als auch eine Gruppe mehrerer Personen mit gleicher Funktion und gleichen Rechten sein, die jeweils alternativ, aber nicht kumulativ am Systemserver angemeldet sind. Erfolgt eine Differenzierung in „lesende“ und „lesende und schreibende named user, so gilt ein named user erst bei mehr als drei qualifizierten Schreiboperationen pro Monat als sog „lesender und schreibender named user“. Erfolgen mehr als 3 dieser qualifizierten Schreiboperationen wird dieser User im Report entsprechend als lesender und schreibender named user ausgewiesen, was den Einsatz einer entsprechenden kostenpflichtigen Lizenz zwingend erfordert.
Lizenz und Umfang der Nutzung. 3.1.1. eh-systemhaus überträgt in ihrer Eigenschaft als Rechtsinhaberin dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die im Auftrag und/oder in der Rechnung spezifizierte Software und das Dokumentationsmaterial bei Erwerb einer Dauerlizenz auf unbestimmte Zeit zu nutzen.
Lizenz und Umfang der Nutzung. ImPuls sichert zu, Rechteinhaber an der im Bestellschein/Auftragschein genannten ImPuls-Standardsoftware zu sein. Hinsichtlich der Fremd-/Middlewaresoftware sichert ImPuls zur erforderlichen Rechteübertragung berechtigt zu sein. ImPuls überträgt an der von ihr erstellten Software in ihrer Eigenschaft als Rechteinhaber dem Kunden das einfache, nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die im Auftrags-/Bestellschein und/oder in der Rechnung spezifizierte Software und das Dokumentationsmaterial auf unbestimmte Zeit im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen. Das vorbeschriebene Nutzungsrecht wird dem Vertragspartner erst mit vollständiger Zahlung der vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren übertragen. Im Falle einer Nichtzahlung, insbesondere im Fall des Schuldnerverzuges oder der Insolvenz des Vertragspartners, hat ImPuls das Recht die Lizenz zu kündigen und die Löschung der Software auf dem System des Kunden zu verlangen. Einsatzbereich, Leistungsfähigkeit sowie alle anderen spezifischen Programmeigenschaften bestimmen sich allein aus dem Programm beigefügten elektronischen Handbuch. Angaben in Prospekten und/oder Werbematerial sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können. Der Kunde erwirbt das Recht, die Software auf so vielen in einem lokalen Netz eingebundenen Arbeitsstationen einzusetzen, wie er Lizenzgebühren entrichtet hat. Bemessungsgrundlage hierfür sind die in der zugehörigen Rechnung/Auftragsschein - 1 - VORSTAND Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxxxx SITZ DER GESELLSCHAFT Krefeld HRB 6950 ImPuls AG VERTRIEB Xxxxxxxx Xxxxxx 000 X-00000 Xxxxxxx AUFSICHTSRAT Ust-IdNr. XX 000000000 Xxxxxx-Xx. 117/5850/0473 HOTLINE + VERW. Tel +49 (2151) 853-3 Fax +49 (2151) 853-401 eMail xxxx@XxXxxx.xx Xxxxxx xx xx Xxxxxx (Vors.) BANKVERBINDUNG xxx.XxXxxx.xx Xxxxxxx Xxxxxxxx Sparkasse Krefeld ENTWICKLUNG Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 X-00000 Xxxx Xxxxxx Xxxxxxxx IBAN: XX00 0000. 0000 0000 0885 00 aufgeführte Anzahl von Lizenzen sowie gegebenenfalls getroffene Sondervereinbarungen. Als Arbeitsstationen im Netz gelten auch zu dem Netz gehörende Heimarbeitsplätze, zeitweise ans Netz angeschlossene tragbare Computer sowie Remote- Arbeitsplätze. Dienen diese lediglich als Ersatz für im lokalen Netz eingebundene Arbeitsstationen, ist hierfür keine zusätzliche Arbeitsplatzlizenz erforderlich. Wird die vereinbarte Zahl überschritten, wird fehlerfreier Betrieb nicht gewä...
Lizenz und Umfang der Nutzung. An Software von NETCOR und Fremdsoftware (Software, die von einem NETCOR -unabhängigen Software-Lieferanten entwickelt wurde) und den jeweils dazugehörigen Dokumentationen sowie deren Ergänzungen und sonstigen Unterlagen wird dem Kunden sofern nicht anders vereinbart, ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht, zum internen Gebrauch auf der Anzahl von Computersystemen, eingeräumt, die durch die Lizenz abgedeckt werden. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen, einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen, bleiben bei NETCOR bzw. dem Software-Lieferanten. Bei Fremdsoftware gelten darüber hinaus die Lizenzbedingungen des Software-Lieferanten als vorgreiflich vereinbart. Diese können auf Anfrage jederzeit bei NETCOR auch in schriftlicher Form erhalten werden. Der Kunde kann die Funk- tionsfähigkeit der Software beobachten, untersuchen oder te- sten, um die der Software zugrunde liegenden Ideen und Grund- sätze zu ermitteln, wenn dies durch Handlungen zum Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Software geschieht, zu denen er vertraglich berechtigt ist; Ziffer 9 Satz 1 gilt entsprechend. Der Kunde darf die Software ohne schriftliche Zustimmung von NETCOR weder ganz noch teilweise verviel- fältigen, bearbeiten, übersetzen, von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln oder verschlüsselte Software jeglicher Art entschlüsseln. Dies gilt nicht, wenn derartige Handlungen unerlässlich sind, um die erforderlichen Informationen zur Her- stellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten und wenn diese Informationen dem Kunden nicht ohne weiteres zugänglich sind. Diese Handlungen müssen auf die Teile des ur- sprünglichen Programms, die zur Herstellung der Interoperabi- lität notwendig sind, beschränkt sein; die daraus gewonnenen Informationen dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden (vgl. § 69e UrhG). Für die Mitteilung der Informationen kann NETCOR eine angemessene Vergütung verlangen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Software und Dokumentationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von NETCOR Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, zur Datensicherung und zur Fehlersuche angefertigt werden; Ziffer 9 Satz 1 und 2 gelten entsprechend. Die Überlassung von Quellprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen ...
Lizenz und Umfang der Nutzung a.) Vectotax überträgt in ihrer Eigenschaft als Rechtsinhaberin dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die im Auftrag und / oder in der Rechnung spezifizierte Software und das Dokumentationsmaterial auf unbestimmte Zeit zu nutzen. Als vertragsgemäße Nutzung wird definiert: Einlesen von Instruktionen oder Daten eines Programms durch Eingabe am Terminal, durch Übertragung aus Speichereinheiten oder von Datenträgern in die vereinbarte Hardware zum Zweck der Verarbeitung sowie Herstellung einer Kopie in maschinenlesbarer Form zur Datensicherung.
Lizenz und Umfang der Nutzung ela-soft überträgt in ihrer Eigenschaft als Rechtsinha- berin dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die im Auftrag und/oder der Rechnung spezifizierte Software und das Doku- mentationsmaterial auf unbestimmte Zeit zu nutzen. Als vertragsgemäße Nutzung wird definiert: Einlesen von Instruktionen oder Daten eines Programms durch Eingabe am Terminal, durch Übertragung aus Spei- chereinheiten oder von Datenträgern in die vereinbar- te Hardware zum Zwecke der Verarbeitung, sowie Herstellung einer Kopie in maschinenlesbarer Form zur Datensicherung. Einsatzbereich, Leistungsfähigkeit sowie alle anderen spezifischen Programmeigenschaften bestimmen sich allein aus den dem Programm beigefügten gedruckten oder auf Datenträgern gespeicherten Handbüchern. Angaben in Prospekten und/oder Werbematerial sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständi- ger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können. Der Kunde erwirbt das Recht, die Software auf so vielen in einem lokalen Netz eingebundenen Arbeits- stationen einzusetzen, wie er Lizenzgebühren entrich- tet hat. Bemessungsgrundlage hierfür ist die in der zugehörigen Rechnung aufgeführte Anzahl von Lizenzen sowie gegebenenfalls getroffene Sonderver- einbarungen (Mengenstaffeln, unbeschränkte Lizen- zen, etc.). Als Arbeitsstationen im Netz gelten auch zu dem Netz gehörende Heimarbeitsplätze, zeitweise ans Netz angeschlossene tragbare Computer sowie Remote-Arbeitsplätze. Dienen diese lediglich als Ersatz für im lokalen Netz eingebundene Arbeitssta- tionen, ist hierfür keine zusätzliche Arbeitsplatzlizenz erforderlich. Wird die vereinbarte Zahl überschritten, wird fehlerfreier Betrieb nicht gewährleistet.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.