Lizenzbestimmungen von Drittanbietern. Gelten im Zusammenhang mit der Softwarelieferung des Auftragnehmers Lizenzbestimmungen von Drittan- bietern, die bei der Nutzung der Software vom Auftrag- geber beachtet werden müssen, so sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot des Auftragnehmers vollständig in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form zu übergeben. Erfolgt dies nicht, gelten ausschließlich die Nutzungsrechte gemäß diesen besonderen Bestim- mungen der AEB-IT (Teil E).
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Samples: Einkaufsbedingungen Für It
Lizenzbestimmungen von Drittanbietern. Gelten im Zusammenhang mit der Softwarelieferung des Auftragnehmers Lizenzbestimmungen von Drittan- bieternDrittanbietern, die bei der Nutzung der Software vom Auftrag- geber Auftraggeber beachtet werden müssen, so sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot des Auftragnehmers vollständig in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form zu übergeben. Erfolgt dies nicht, gelten ausschließlich die Nutzungsrechte gemäß diesen besonderen Bestim- mungen Bestimmungen der AEB-IT (Teil E).
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Samples: Kaufvertrag
Lizenzbestimmungen von Drittanbietern. Gelten im Zusammenhang mit der Softwarelieferung des Auftragnehmers Lizenzbestimmungen von Drittan- bieternDrittanbietern, die bei der Nutzung der Software vom Auftrag- geber Auftraggeber beachtet werden müssen, so sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot des Auftragnehmers vollständig in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form zu übergeben. Erfolgt dies nicht, gelten ausschließlich die Nutzungsrechte gemäß diesen besonderen Bestim- mungen be- sonderen Bestimmungen der AEB-IT AEB (Teil EI).
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Lizenzbestimmungen von Drittanbietern. Gelten im Zusammenhang mit der Softwarelieferung des Auftragnehmers Lizenzbestimmungen von Drittan- bieternDrittanbietern, die bei der Nutzung der Software vom Auftrag- geber beachtet Auftraggeber beach- tet werden müssen, so sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot des Auftragnehmers vollständig in ausgedruckter ausge- druckter oder ausdruckbarer Form zu übergeben. Erfolgt dies nicht, gelten ausschließlich die Nutzungsrechte gemäß diesen besonderen Bestim- mungen Bestimmungen der AEB-IT (Teil E).
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Samples: Einkaufsbedingungen Für It