Logopädie Musterklauseln

Logopädie. Die Logopädie beschäftigt sich mit der Dia- gnose und Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen. Diese Störungen sind bei Erwachsenen oft durch Schädigungen des Gehirns bedingt, wie z. B. ein Schädel-Hirn-Trauma.
Logopädie. Erstgespräch mit Behandlungsplanung und -besprechungen, einmal je Behandlungsfall 31,70 46b Standardisierte Verfahren zur Behandlungsplanung einschließlich Auswertung, nur auf spezielle ärztliche Verordnung bei Verdacht auf zentrale Sprachstörungen, einmal je Behandlungsfall 49,60 46c Ausführlicher Bericht 11,80
Logopädie. Erstgespräch mit Behandlungsplanung und Behandlungsbesprechungen, einmal je Behandlungsfall 108,00 67 Standardisierte Verfahren zur Behandlungs- planung einschließlich Auswertung, nur auf spezielle ärztliche Verordnung bei Verdacht auf zentrale Sprachstörungen, einmal je Behandlungsfall 55,00 68 Ausführlicher Bericht 14,00 69 Einzelbehandlung bei Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen – Mindestdauer 30 Minuten 42,00 – Mindestdauer 45 Minuten 59,00 – Mindestdauer 60 Minuten 69,00 70 Gruppenbehandlungen bei Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen mit Beratung des Patienten und ggf. der Eltern, – Kindergruppe, Mindestdauer 30 Minuten je Teilnehmer 17,00 – Erwachsenengruppe, Mindestdauer 45 Minuten je Teilnehmer 20,00
Logopädie. 048 Logopädische Erstbefundung (einmal je Behandlungsfall) 75,86 a) Therapiezeit 25 bis 35 Minuten 29,46 b) Therapiezeit 40 bis 50 Minuten 40,52 c) Therapiezeit 55 bis 65 Minuten 50,18 a) Gruppe mit bis zu 2 Patienten - Regelbehandlungszeit: 45 Minuten je Teilnehmer 36,54 b) Gruppe mit 3 bis 5 Patienten - Regelbehandlungszeit: 45 Minuten je Teilnehmer 22,95 c) Gruppe mit bis zu 2 Patienten - Regelbehandlungszeit: 90 Minuten je Teilnehmer 66,05 d) Gruppe mit 3 bis 5 Patienten - Regelbehandlungszeit: 90 Minuten je Teilnehmer 40,06
Logopädie. Podologie (medizinische Fußpflege) Diese Therapieleistungen werden nicht von der Einrichtung erbracht und sind nicht mit dem Entgelt abgegolten. Sie werden der Bewohnerin / dem Bewohner bzw. der zuständigen Krankenkasse direkt von der jeweiligen Therapeutin / dem jeweiligen Therapeuten in Rechnung gestellt und sind dieser / diesem von der Bewohnerin / dem Bewohner oder von der Krankenkasse zu vergüten.
Logopädie. Wird die Behandlung länger als 14 Tagen unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit: Dies gilt nicht in begründeten Ausnahmefällen: - Therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T), - Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) - Ferien bzw. Urlaub des Patienten/Therapeuten (F). Die Unterbrechungsfrist beträgt hier maximal 21 Tage und kann höchstens 2 x pro Verordnung in der Höhe unterbrochen werden. Unterbrechungen bei Ferien bzw. Urlaub (F) des Patienten/Therapeuten bis max. 21 Tage gilt nur für Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, K und F) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens auf dem Verordnungsblatt. (1) Sofern der behandelnde Vertragsarzt dies auf der Verordnung kenntlich gemacht hat, unterrichtet der Heilmittelerbringer diesen am Ende der Behandlungsserie schriftlich über den Stand der Therapie. Eine prognostische Einschätzung hin- sichtlich der Erreichung des Therapieziels – sofern angegeben - sowie ggf. aus dem Behandlungsverlauf resultierende Vorschläge zur Änderung des Therapieplans sind abzugeben, sofern das Krankenhaus die Fortsetzung der Therapie für erforderlich hält. (2) Das Krankenhaus darf die Behandlung eines Versicherten nur in begründeten Einzelfällen nach Abstimmung mit dem verordnenden Vertragsarzt ablehnen.
Logopädie. Umfasst im Rahmen einer mfasst im Rahmen einer Verschreibung eines HNO-Arztes die Stimmtherapie zur Wiederherstellung bei Veränderungen der Stimmbänder aufgrund organisch bedingter Ursachen (infektiöse, traumatische und onkologische Pathologie). Logopädie Rehabilitation Abgedeckt ist die Aussprache- und Sprachtherapie bei Sprachbehinderungen (Artikulation, Redegewandtheit, orale Dysphagie) sowie die Erlernung der Sprache bei Kindern (rezeptiv und expressiv), mit einer jährlichen Höchstanzahl von 10 Sitzungen / Versicherten und für Rehabilitation bei Sprachveränderung oder -verlust bei Erwachsenen Außerdem existiert eine Erstattungsgrenze pro logopädischer Therapiesitzung, wenn der Versicherte auf Ärzte und Zentren außerhalb des Vertragsnetzes “Red DKV de Servicios Sanitarios” zugreift und eine Sitzungsobergrenze pro Versichertem und Kalenderjahr (Summe der durch Eigen- und Fremdmittel finanzierten Sitzungen) für die vorgenannten Therapien. Beide Höchstgrenzen der implantierbare Katheter zur intravenösen Infusion, die sowohl ambulant im Krankenhaus als auch während eines Krankenhausaufenthaltes gelegt wird, jedoch nur dann, wenn es vom Facharzt, der für die Behandlung zuständig ist, verordnet wurde. Im Hinblick auf Medikamente übernimmt DKV Seguros die Aufwendungen für alle spezifischen Zytostatika, die auf dem spanischen Markt vertrieben werden und jeweils vom spanischen Gesundheitsministerium genehmigt worden sind, sofern sie im Abschnitt 2 “Grundlagen, Begriffsdefinitionen” unter dem Punkt “Zytostatikum” beschrieben sind. Es sind eingeschlossen die Medikamente der intravesikalen Instillation und die pallativen Arzneimittel ohne Antitumorwirkung, die in der gleichen Behandlungssitzung neben den Zytostatika verabreicht werden, um nachteilige oder sekundäre Begleiterscheinungen zu vermeiden bzw. die Symptome der Erkrankung kontrollieren zu können.
Logopädie. 048 Logopädische Erstbefundung (einmal je Behandlungsfall) 75,86
Logopädie. 048 Logopädische Erstbefundung (einmal je Behandlungsfall) 75,86 051 Logopädische Einzelbehandlung a) Therapiezeit 25 bis 35 Minuten 29,46
Logopädie. 53 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Erstbefundung zur Erstellung eines Behandlungsplans, einmal je Behandlungsfall 108,00