Logopädie Musterklauseln

Logopädie. Die Logopädie beschäftigt sich mit der Dia- gnose und Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen. Diese Störungen sind bei Erwachsenen oft durch Schädigungen des Gehirns bedingt, wie z. B. ein Schädel-Hirn-Trauma.
Logopädie. 048 Logopädische Erstbefundung (einmal je Behandlungsfall) 75,86
Logopädie. 46a Erstgespräch mit Behandlungsplanung und -besprechungen, einmal je Behandlungsfall 31,70 46b Standardisierte Verfahren zur Behandlungsplanung einschließlich Auswertung, nur auf spezielle ärztliche Verordnung bei Verdacht auf zentrale Sprachstörungen, einmal je Behandlungsfall 49,60 46c Ausführlicher Bericht 11,80
Logopädie. 66 Erstgespräch mit Behandlungsplanung und Behandlungsbesprechungen, einmal je Behandlungsfall 108,00 67 Standardisierte Verfahren zur Behandlungs- planung einschließlich Auswertung, nur auf spezielle ärztliche Verordnung bei Verdacht auf zentrale Sprachstörungen, einmal je Behandlungsfall 55,00 68 Ausführlicher Bericht 14,00 69 Einzelbehandlung bei Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen – Mindestdauer 30 Minuten 42,00 – Mindestdauer 45 Minuten 59,00 – Mindestdauer 60 Minuten 69,00 70 Gruppenbehandlungen bei Sprech-, Sprach- und Stimmstörungen mit Beratung des Patienten und ggf. der Eltern, – Kindergruppe, Mindestdauer 30 Minuten je Teilnehmer 17,00 – Erwachsenengruppe, Mindestdauer 45 Minuten je Teilnehmer 20,00
Logopädie. Umfasst im Rahmen einer mfasst im Rahmen einer Verschreibung eines HNO-Arztes die Stimmtherapie zur Wiederherstellung bei Veränderungen der Stimmbänder aufgrund organisch bedingter Ursachen (infektiöse, traumatische und onkologische Pathologie). Logopädie Rehabilitation Abgedeckt ist die Aussprache- und Sprachtherapie bei Sprachbehinderungen (Artikulation, Redegewandtheit, orale Dysphagie) sowie die Erlernung der Sprache bei Kindern (rezeptiv und expressiv), mit einer jährlichen Höchstanzahl von 10 Sitzungen / Versicherten und für Rehabilitation bei Sprachveränderung oder -verlust bei Erwachsenen Außerdem existiert eine Erstattungsgrenze pro logopädischer Therapiesitzung, wenn der Versicherte auf Ärzte und Zentren außerhalb des Vertragsnetzes “Red DKV de Servicios Sanitarios” zugreift und eine Sitzungsobergrenze pro Versichertem und Kalenderjahr (Summe der durch Eigen- und Fremdmittel finanzierten Sitzungen) für die vorgenannten Therapien. Beide Höchstgrenzen der implantierbare Katheter zur intravenösen Infusion, die sowohl ambulant im Krankenhaus als auch während eines Krankenhausaufenthaltes gelegt wird, jedoch nur dann, wenn es vom Facharzt, der für die Behandlung zuständig ist, verordnet wurde. Im Hinblick auf Medikamente übernimmt DKV Seguros die Aufwendungen für alle spezifischen Zytostatika, die auf dem spanischen Markt vertrieben werden und jeweils vom spanischen Gesundheitsministerium genehmigt worden sind, sofern sie im Abschnitt 2 “Grundlagen, Begriffsdefinitionen” unter dem Punkt “Zytostatikum” beschrieben sind. Es sind eingeschlossen die Medikamente der intravesikalen Instillation und die pallativen Arzneimittel ohne Antitumorwirkung, die in der gleichen Behandlungssitzung neben den Zytostatika verabreicht werden, um nachteilige oder sekundäre Begleiterscheinungen zu vermeiden bzw. die Symptome der Erkrankung kontrollieren zu können.
Logopädie. 048 Logopädische Erstuntersuchung (einmal je Behandlungsfall) Logopädische Befunderhebung (einmal je Behandlungsfall) Logopädische Befunderhebung für sprachentwicklungs- gestörte Kinder und bei zentralen Sprachstörungen unter Anwendung standardisierter Testverfahren (einmal je Behandlungsfall) Logopädische Einzelbehandlung
Logopädie. 048 Logopädische Erstbefundung (einmal je Behandlungsfall) 75,86 051 Logopädische Einzelbehandlung a) Therapiezeit 25 bis 35 Minuten 29,46
Logopädie. Podologie (medizinische Fußpflege) Diese Therapieleistungen werden nicht von der Einrichtung erbracht und sind nicht mit dem Entgelt abgegolten. Sie werden der Bewohnerin / dem Bewohner bzw. der zuständigen Krankenkasse direkt von der jeweiligen Therapeutin / dem jeweiligen Therapeuten in Rechnung gestellt und sind dieser / diesem von der Bewohnerin / dem Bewohner oder von der Krankenkasse zu vergüten. das Zimmer Nr. ………………mit qm reiner Wohnfläche (Einzelzimmer) einen Wohnplatz im Zimmer Nr. ………………(Doppelzimmer) mit …………………. qm anteiliger reiner Wohnfläche zur Nutzung bzw. Mitnutzung.
Logopädie. 53 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Erstbefundung zur Erstellung eines Behandlungsplans, einmal je Behandlungsfall 108,00
Logopädie. Wird die Behandlung länger als 14 Tagen unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit: Dies gilt nicht in begründeten Ausnahmefällen: - Therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T), - Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) - Ferien bzw. Urlaub des Patienten/Therapeuten (F). Die Unterbrechungsfrist beträgt hier maximal 21 Tage und kann höchstens 2 x pro Verordnung in der Höhe unterbrochen werden. Unterbrechungen bei Ferien bzw. Urlaub (F) des Patienten/Therapeuten bis max. 21 Tage gilt nur für Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, K und F) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens auf dem Verordnungsblatt.