Lohn- und Gehaltserhöhungen. Lohn- und Gehaltserhöhungen im Förderzeitraum, die nicht auf einem Kollektivvertrag basieren, können vom Arbeitsmarktservice Steiermark nicht anerkannt werden. Erhöhungen, die gemäß Kollektivvertrag vorzunehmen sind (z.B. bei Vorrückung in die nächste Gehaltsstufe; Erhöhung der kollektivvertraglichen Entlohnung nach dem Jahreswechsel …) sind bereits bei Erstellung des Finanzplanes zu berücksichtigen. Stundenerhöhungen sind dann möglich, wenn die für Lohnkosten bewilligte Förderungssumme nicht überschritten wird.
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Samples: Förderungsvertrag, Allgemeine Bestimmungen
Lohn- und Gehaltserhöhungen. Lohn- und Gehaltserhöhungen im Förderzeitraum, die nicht auf einem Kollektivvertrag basieren, können sind vorab vom Arbeitsmarktservice Steiermark nicht anerkannt werdenzu genehmigen. Erhöhungen, die gemäß Kollektivvertrag vorzunehmen sind (z.B. bei Vorrückung in die nächste Gehaltsstufe; Erhöhung der kollektivvertraglichen Entlohnung nach dem Jahreswechsel …) sind bereits bei Erstellung des Finanzplanes zu berücksichtigen. Stundenerhöhungen sind dann möglich, wenn die für Lohnkosten bewilligte Förderungssumme nicht überschritten wird.
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