Lohn- und Gehaltsfortzahlung bei Arbeitsverhinderung. a) bei Vorladung vor Gerichten und Behörden für die tatsächlich ausgefallene Arbeitszeit. Das gilt nicht, wenn der Lohn- oder Gehaltsausfall vom Gericht oder der Behörde bean- sprucht werden kann oder wenn der Arbeitnehmer selbst Partei oder Beschuldigter im Strafverfahren ist.
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Samples: Tarifvertrag Über Arbeitsplatz Und Verdienstsicherung, Tarifvertrag Über Arbeitsplatz Und Verdienstsicherung
Lohn- und Gehaltsfortzahlung bei Arbeitsverhinderung. a) bei Vorladung vor Gerichten und Behörden für die tatsächlich ausgefallene Arbeitszeit. Das gilt nicht, wenn der Lohn- oder Gehaltsausfall vom Gericht oder der Behörde bean- sprucht beansprucht werden kann oder wenn der Arbeitnehmer selbst Partei oder Beschuldigter im Strafverfahren ist.
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Lohn- und Gehaltsfortzahlung bei Arbeitsverhinderung. a) erfolgt bei Vorladung vor Gerichten und Behörden für die tatsächlich ausgefallene Arbeitszeit. Das gilt nicht, wenn der Lohn- oder Gehaltsausfall vom Gericht oder der Behörde bean- sprucht beansprucht werden kann oder wenn der Arbeitnehmer der*die Arbeitnehmer*in selbst Partei oder Beschuldigter Beschuldigte*r im Strafverfahren Straf- verfahren ist.
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Samples: Manteltarifvertrag