Common use of Lohnauszahlung Clause in Contracts

Lohnauszahlung. 1. Die Lohnzahlung muss mindestens einmal pro Monat erfolgen und zwar spätestens am 5. Arbeitstag des auf den Beschäftigungsmonat unmittelbar folgenden Monats.

Appears in 3 contracts

Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag

Lohnauszahlung. 1. Die Lohnzahlung muss mindestens einmal pro Monat erfolgen und zwar spätestens am 5. Arbeitstag Tag des auf den Beschäftigungsmonat unmittelbar folgenden Monats.

Appears in 1 contract

Samples: luftverkehr.vpod.ch