Common use of Lohnfortzahlung bei Todesfall Clause in Contracts

Lohnfortzahlung bei Todesfall. 36.1 Wird das Arbeitsverhältnis durch Tod eines Arbeitnehmers aufgelöst und hinterlässt er den Ehegatten oder minderjährige Kinder oder bei Fehlen dieser Erben andere Personen, denen gegenüber er eine Unterstützungspflicht erfüllt hat, so hat der Arbeitgeber den Lohn für einen weiteren Monat und nach fünfjähriger Dienstdauer für zwei Monate, vom Todestag an gerechnet, zu entrichten (Art. 338 OR). 36.2 Werden aus Fürsorgeinstitutionen oder Versicherungen infolge Todesfalls Leistungen fällig, können diese an die Lohnfortzahlung wie folgt angerechnet werden: a) bei Entrichtung der Prämien durch den Arbeitgeber allein die gesamte Leistung b) bei paritätisch entrichteter Prämie der auf den Arbeitgeberbeitrag entfallende Anteil der Leistung 36.3 Zur Sicherstellung und zum Ausgleich der Lohnfortzahlung haben sich die Arbeitge- ber der Ausgleichskasse (siehe Art. 7) anzuschliessen. Das Nähere regelt das Reglement der Ausgleichskasse.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag

Lohnfortzahlung bei Todesfall. 36.1 37.1 Wird das Arbeitsverhältnis durch Tod eines Arbeitnehmers aufgelöst und hinterlässt er den Ehegatten oder minderjährige Kinder oder bei Fehlen dieser Erben andere Personen, denen gegenüber er eine Unterstützungspflicht erfüllt hat, so hat der Arbeitgeber den Lohn für einen weiteren Monat und nach fünfjähriger Dienstdauer für zwei Monate, vom Todestag an gerechnet, zu entrichten (Art. 338 OR). 36.2 37.2 Werden aus Fürsorgeinstitutionen oder Versicherungen infolge Todesfalls Leistungen fällig, können diese an die Lohnfortzahlung wie folgt angerechnet werden: a) : – bei Entrichtung der Prämien durch den Arbeitgeber allein die gesamte Leistung b) ; – bei paritätisch entrichteter Prämie der auf den Arbeitgeberbeitrag entfallende Anteil der Leistung. 36.3 37.3 Zur Sicherstellung und zum Ausgleich der Lohnfortzahlung haben sich die Arbeitge- ber Arbeitgeber der Ausgleichskasse (siehe Art. 76 GAV) anzuschliessen. Das Nähere regelt das Reglement der Ausgleichskasse.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav) Für Das Gipsergewerbe

Lohnfortzahlung bei Todesfall. 36.1 37.1 Wird das Arbeitsverhältnis durch Tod eines Arbeitnehmers aufgelöst und hinterlässt er den Ehegatten oder minderjährige Kinder oder bei Fehlen dieser Erben andere Personen, denen gegenüber er eine Unterstützungspflicht erfüllt hat, so hat der Arbeitgeber den Lohn für einen weiteren Monat und nach fünfjähriger Dienstdauer für zwei Monate, vom Todestag an gerechnet, zu entrichten (Art. 338 OR). 36.2 37.2 Werden aus Fürsorgeinstitutionen oder Versicherungen infolge Todesfalls Leistungen fällig, können diese an die Lohnfortzahlung wie folgt angerechnet werden: a) bei Entrichtung der Prämien durch den Arbeitgeber allein die gesamte Leistung b) bei paritätisch entrichteter Prämie der auf den Arbeitgeberbeitrag entfallende Anteil der Leistung 36.3 37.3 Zur Sicherstellung und zum Ausgleich der Lohnfortzahlung haben sich die Arbeitge- ber der Ausgleichskasse (siehe Art. 76) anzuschliessen. Das Nähere regelt das Reglement der Ausgleichskasse.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)