Lohngleichheit Musterklauseln

Lohngleichheit. 1 Die Arbeitgeberin erklärt es zu ihrem Ziel, keine nicht erklärbaren Lohnun- terschiede zwischen den Geschlechtern zuzulassen und führt diesbezüglich regelmässig Analysen durch.
Lohngleichheit. Bei der Festlegung des Vergütungssystems muss die Gesellschaft alle gesetzlichen Anforderungen, einschließlich der Bestimmungen zur Lohngleichheit, erfüllen. Lohngleichheit ist der Grundsatz und die Praxis, Männer und Frauen sowie alle anderen diversen Geschlechter in derselben Organisation für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleich zu bezahlen. Dieser Grundsatz der Lohngleichheit, d. h. gleiche Arbeit von gleichem Wert, gilt nicht nur in Bezug auf das Geschlecht, sondern für alle Arten von Diversität, die in der Group Diversity Policy festgehalten sind.
Lohngleichheit. 1Die Arbeitergeberin erklärt es zu ihrem Ziel, keine nicht erklärbaren Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern zuzulassen und führt diesbezüglich regelmässig Analysen durch. 2Die Mitarbeitenden haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. 3Die Umsetzung der Lohnsystematik darf nicht zu Diskriminierung führen. 4Der interne Lohnvergleich basiert auf den jeweils gültigen Kriterien von Logib. 5Die Arbeitgeberin stellt eine neutrale Meldestelle für die Überprüfung von Lohnunterschieden zur Verfügung. Aufgrund der Meldung dürfen den Mitarbeitenden keine Nachteile erwachsen.‌‌ 6Die Arbeitergeberin sorgt bei Stellenausschreibungen für Lohntransparenz.

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.