Common use of Lohnzahlungen Clause in Contracts

Lohnzahlungen. 30.7.1 Der Arbeitgeber ist in jedem Fall verpflichtet, dem Arbeitnehmer Arbeitsvolumen im Ausmass der Brutto-Jahres-Sollstunden zur Verfügung zu stellen und auch zu entschädigen. Die monatlichen Lohnzahlungen haben, unabhängig von der Zahl der effektiv geleisteten Stunden, auf folgender Berechnungsbasis zu erfolgen: im Stundenlohn: 8.2500 Stunden pro Arbeitstag im Monatslohn: 179.4375 Stunden pro Monat Der laufende Saldo allfälliger Minusstunden respektive Mehrstunden wird im Rahmen der Stundenkontrolle monatlich ausgewiesen und spätestens per Ende des ersten Quartals des Folgejahres ausgeglichen.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Für Das Gipsergewerbe Im Kanton Basel Stadt 2010 2013, Gesamtarbeitsvertrag Für Das Gipsergewerbe Im Kanton Basel Stadt 2010 2013

Lohnzahlungen. 30.7.1 31.7.1 Der Arbeitgeber ist in jedem Fall verpflichtet, dem Arbeitnehmer Arbeitsvolumen im Ausmass der Brutto-Jahres-Sollstunden zur Verfügung zu stellen und auch zu entschädigen. Die monatlichen Lohnzahlungen haben, unabhängig von der Zahl der effektiv geleisteten Stunden, auf folgender Berechnungsbasis zu erfolgen: im Stundenlohn: 8.2500 8.25 Stunden pro Arbeitstag im Monatslohn: 179.4375 Stunden pro Monat Der laufende Saldo allfälliger Minusstunden respektive Mehrstunden wird im Rahmen der Stundenkontrolle monatlich ausgewiesen und spätestens per Ende des ersten Quartals des Folgejahres Folgejah- res ausgeglichen.

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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch

Lohnzahlungen. 30.7.1 31.7.1 Der Arbeitgeber ist in jedem Fall verpflichtet, dem Arbeitnehmer Arbeitsvolumen im Ausmass der Brutto-Jahres-Sollstunden zur Verfügung zu stellen und auch zu entschädigen. Die monatlichen Lohnzahlungen haben, unabhängig von der Zahl der effektiv geleisteten Stunden, auf folgender Berechnungsbasis zu erfolgen: im Stundenlohn: 8.2500 8,50 Stunden pro Arbeitstag im Monatslohn: 179.4375 184,16 Stunden pro Monat Der laufende Saldo allfälliger Minusstunden respektive Mehrstunden wird im Rahmen der Stundenkontrolle monatlich ausgewiesen und spätestens per Ende des ersten Quartals des Folgejahres ausgeglichen.

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Samples: gav-service.ch