Losaufteilung Musterklauseln

Losaufteilung. Das Gesamtvolumen wird entsprechend § 97 Abs. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen (GWB) in zwei Fachlose aufgeteilt, die jeweils wiederum in zwei Teillose aufgeteilt werden. Dabei entsprechen die Fachlose dem aktuellen Küchensystem, die Teillose wurden regional nach den Stadtbezirken rechts (Teillose 1 und 3, Stadtbezirke 5, 13 bis 18) und links (Teillose 2 und 4, Stadtbezirke 1 bis 4, 6 bis 12, 19 bis 25) der Isar erstellt. Fachlos A „Blöcke“ Teillos 1 51 4.583 53,3 % 18,9 % Teillos 2 101 8.363 34,4 % Fachlos B „Schalen“ Teillos 3 53 4.146 46,7 % 17,1 % Teillos 4 88 7.179 29,6 % *zum Zeitpunkt der Berichterstellung Januar 2022 Um dauerhaft die tägliche Essensversorgung in möglichst allen Einrichtungen zu gewährleis- ten, wird aus Gründen der Risikominimierung angestrebt, dass möglichst viele unterschiedliche Bieter*innen einen Zuschlag erhalten. Daher wird bekannt gegeben, dass jede*r Bieter*in An- gebote für alle Lose abgeben darf, pro Bieter*in der Zuschlag in der Regel jedoch nur auf ein Los erteilt wird. Werden allerdings weniger wertbare Angebote als Lose abgegeben oder ist ein wertbares Angebot im Vergleich zu den anderen Angeboten unwirtschaftlich, dann können ein- zelne Bieter*innen auch den Zuschlag auf mehrere Lose erhalten.
Losaufteilung. Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen. Los 1 umfasst die Abnahmestellen ohne Leistungsmes- sung (SLP) mit einem jährlichen Strombedarf von 1.821.100 kWh für 75 Abnahmestellen. Los 2 umfasst die Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM) mit einem jährlichen Strombedarf von insgesamt 4.867.000 kWh für 21 Abnahmestellen.
Losaufteilung. Es besteht die Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder für alle Lose einzureichen. Für eine Berücksichtigung ist es erforderlich, dass innerhalb eines Loses sämtliche Positionen angeboten werden.
Losaufteilung. Es erfolgt keine Aufteilung in Lose.
Losaufteilung. Eine Losaufteilung ist aufgrund der betrieblichen Verknüpfungen aus betrieblichen Gründen nicht umsetzbar und aus wirtschaftlichen Gründen nicht darstellbar. Der Leistungsumfang der ausgeschriebenen Leistungen ist auch für mittelständische Eisenbahnverkehrs- unternehmen geeignet.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.