Common use of Loyalität Clause in Contracts

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: www.salesapp2go.com, www.priorit-services.com, edv-ranker.de

Loyalität. 10.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: www.advantage-apps.com, www.smic.at, www.fiskaly.com

Loyalität. 10.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: www.safetydocx.de, droconut.com

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners Vertrags- partners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes Brutto- jahresgehaltes des Mitarbeiters Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu zahlen.

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Samples: www.trafility.at, graz.trafficcheck.at

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen LoyalitätLo- yalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von MitarbeiternMitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während wäh- rend der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung Beendi- gung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz Schadener- satz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: www.itellico.com, www.itellico.com

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, dem jeweils anderen Vertragspartner pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes Bruttojahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: easy-software.com, easy-software.com

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten verpflichteten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge von Aufträgen gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: www.blue-online.at, www.mikes-kreativdesign.at

Loyalität. 12.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: www.url-it.at, www.wko.at

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners Vertrags- partners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten pauschalier- ten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: uploads-ssl.webflow.com

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz Xxxxxxxxxxxxx in der Höhe eines Jahresgehaltes von 5 Jahresgehältern sowie sämtlicher direkter und indirekter Ausbildungskosten des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: www.neuhold.at

Loyalität. 14. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von MitarbeiternMitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes (bisherigen) Bruttojahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadenersatzes ist möglich.

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Samples: www.huko-online.at

Loyalität. 10.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 24 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz eine verschuldensunabhängige und nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe in der Höhe eines Jahresgehaltes von zwei Jahresgehälter des jeweils abgeworbenen Mitarbeiters zu zahlen. Die Forderung darüber hinausgehenden Schadenersatzes bleibt vorbehalten.

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Samples: www.masp-software.eu

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des letzten Bruttojahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: teambox.eu

Loyalität. 13.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: www.wikiahoi.at

Loyalität. 13.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: www.comvexx.com

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge Verträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: www.etron.de

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, Beschäftigung - auch über Dritte, Dritte - von MitarbeiternMitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet habenhaben oder arbeiten, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 (zwölf) Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende , widrigenfalls derjenige, der gegen dieses Legalitätsprinzip verstößt, den anderen Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters schadlos zu zahlenhalten hat.

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Samples: www.bds.at

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden unterlassen jede Abwerbung und Beschäftigung, Beschäftigung – auch über Dritte, Dritte – von MitarbeiternMitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlenVertrages.

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Samples: caveo.at

Loyalität. 18.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners Vertragspart- ners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten pauschalier- ten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: web.easypro.at

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von MitarbeiternMitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz dem anderen Vertragspartner ein Vertragsstrafe in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlenbezahlen.

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Samples: www.recendt.at

Loyalität. 14.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von MitarbeiternMitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.verstoßende

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Samples: tourismus-interaktiv.com

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung Been- digung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: supanz.org

Loyalität. (1) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von MitarbeiternMitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, verpflichtet pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes (bisherigen) Bruttojahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadenersatzes ist möglich.

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Samples: ideal4you.at

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von MitarbeiternMitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge des Auftrags gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages Auftrags und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes Jahresgehalts des betreffenden Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: www.dccs.at

Loyalität. Die 13.1. Der Vertragspartner verpflichten verpflichtet sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von MitarbeiternMitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.des

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Samples: www.seqis.com

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages Vertragsverhältnisses und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages desselben unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten verpflichtet sich zur Zahlung von einem pauschaliertem Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlenMitarbeiters.

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Samples: www.massiveart.com

Loyalität. 18.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung Reali- sierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen hiergegen verstoßende Vertragspartner Vertrags- partner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes Bruttojah- resgehaltes des Mitarbeiters abgeworbenen Mitarbei- ters zu zahlenbezahlen. Die Geltendmachung ei- nes hierüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

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Samples: salesxp.com

Loyalität. 15.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: www.excodata.com

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von MitarbeiternMitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge des Auftrags gearbeitet habenha- ben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages Auftrags und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassenunter- lassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten einen pau- schalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes Jahresgehalts des betreffenden Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: www.dccs.eu

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden unterlassen jede Abwerbung und Beschäftigung, Beschäf- tigung – auch über Dritte, Dritte – von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlenVertrages.

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Samples: www.blocksatz.gmbh

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von MitarbeiternMitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 24 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines des fünffachen Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: www.it-world.eu

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: 4conform.com

Loyalität. 11.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, Beschäftigung von MitarbeiternMitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Dies gilt auch für die Abwerbung über Dritte. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: love-it.at

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und BeschäftigungBeschäfti- gung, auch über Dritte, von MitarbeiternMitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassenunterlas- sen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines ei- nes Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: www.scch.at

Loyalität. 17.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: www.net4all.at

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, ob selbständig oder unselbständig oder auch über Dritte, von MitarbeiternMitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes Jahresentgeltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: hello.celum.com

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von MitarbeiternMitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: www.wood-kplus.at

Loyalität. 14.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, Beschäftigung auch über Dritte, von Mitarbeitern, Mitarbeitern die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners Vertragspart- ners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung beendigung des Vertrages Vertrages, unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: agentur360.at

Loyalität. 10.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von MitarbeiternMitar- beitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate Mo- nate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: greatvibes.at

Loyalität. 18.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: www.cin-consult.com

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages Vertragsverhältnisses und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages desselben unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten verpflichtet sich zur Zahlung von pauschaliertem Schadenersatz in der Höhe eines halben Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlenMitarbeiters.

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Samples: www.brandwerk-digital.com

Loyalität. Die Vertragspartner VertragspartnerInnen verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, Beschäftigung (auch über Dritte, ) von MitarbeiternMitarbeiterInnen, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des der anderen Vertragspartners VertragspartnerIn während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der Die dagegen verstoßende Vertragspartner VertragspartnerIn ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz Xxxxxxxxxxxxx in angemessener Höhe des Umsatzes aus der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters entsprechenden Tätigkeit zu zahlen.

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Samples: www.computerzentrum.at

Loyalität. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und BeschäftigungBeschäftigung , auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz Xxxxxxxxxxxxx in der Höhe eines Jahresgehaltes von 5 Jahresgehältern sowie sämtlicher direkter und indirekter Ausbildungskosten des Mitarbeiters zu zahlen.

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Samples: stiefsohnedv.at