Anwendungsbereich und Vertragsabschluss Musterklauseln

Anwendungsbereich und Vertragsabschluss. 2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag, bei dem der Kunde ordnungsgemäß darüber informiert wurde, dass sie für diesen Vertrag gelten. 2.2. Der Kunde kann gemäß den von POST Telecom vorgesehenen Modalitäten und Mitteln, die insbesondere in Abhängigkeit des betreffenden Dienstes bzw. Produkts und/oder von der betreffenden Kundenkategorie abweichen können, ein Produkt und/oder einen Dienst bestellen, und zwar insbesondere in einer physischen Verkaufsstelle von POST Telecom, in einer Verkaufsstelle eines autorisierten Vertriebspartners, über das Internet, über den persönlichen Online-Bereich des Kunden, der von POST Telecom festgelegt wurde, per Telefon, durch den Fernseh-Dienst von POST Telecom (oder den Dienst PostTV) und/oder per SMS. 2.3. Vor dem Abschluss und während der gesamten Laufzeit eines Vertrags kann POST Telecom vom Kunden verlangen, alle Informationen zu übermitteln, die für seine Identifizierung und ggf. seine Zahlungsfähigkeit notwendig sind. POST Telecom kann die Bereitstellung eines Dienstes oder eines Produkts von der Hinterlegung einer Kaution oder einer Bankgarantie, von einer Vorauszahlung durch den Kunden oder von der Auferlegung kürzerer Abrechnungs- oder Zahlungsfristen abhängig machen. Die Garantie wird dem Kunden bei Vertragsende (oder frühestens vierundzwanzig (24) Monate nach dem Tag der Kautionshinterlegung oder der Übergabe der Bankgarantie) erstattet, sofern die Beträge, die im Rahmen des Vertrags fällig sind, regelmäßig gezahlt werden. 2.4. Der Vertrag wird mit Eintreten des ersten der folgenden Ereignisse geschlossen: Unterzeichnung des Vertrags durch alle Parteien, Bestellbestätigung durch POST Telecom, Aktivierung des bezogenen Dienstes oder Lieferung des durch den Kunden bestellten Produkts. Im konkreten Fall einer telefonischen Bestellung wird der Vertrag durch die schriftliche Bestätigung durch den Kunden abgeschlossen. 2.5. Der geltende Preisplan, die Sonderbedingungen, die Datenschutznotiz und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des Vertrags und stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien für die Bereitstellung des Produkts oder des betreffenden Dienstes dar, wobei alle anderen Bedingungen, die nicht ausdrücklich von den Parteien akzeptiert wurden, ausdrücklich ausgeschlossen werden. 2.6. Bei Unstimmigkeiten zwischen den Bestimmungen der verschiedenen Vertragsdokumente sind diese Bestimmungen in der Reihenfolge ausschlaggebend, die in Artikel 2....
Anwendungsbereich und Vertragsabschluss. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: «AGB») regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der ARONET GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxxxx (nachfolgend: «ARONET») einerseits und dem Kunden der ARONET (nachfolgend: «Kunde») anderseits. Ein Vertragsverhältnis über die Nutzung von Leistungen der ARONET kommt mit der Annahme einer Kundenbestellung durch ARONET zustande.
Anwendungsbereich und Vertragsabschluss. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag, bei dem Sie ordnungsgemäß darüber informiert wurden, dass sie für diesen Vertrag gelten. Bestellung. Sie können unsere Produkte und Diensts auf die jeweils angebotene Art und Weise, die sich nach dem betreffenden Produkt/Dienst und der jeweiligen Kundenkategorie richtet, bestellen. Die Erbringung eines Dienst kann davon abhängen, dass die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Bonität. Vor Abschluss des Vertrags und während der gesamten Laufzeit des Vertrags kann POST: - Sie auffordern, alle Informationen bereitzustellen, die Auskunft über Ihre Bonität geben, - die Bereitstellung oder Weiterführung des Dienstes oder Produktes von der Hinterlegung einer Geldsumme oder einer Garantie oder auch von einer Vorauszahlung abhängig machen oder die Fakturierungs- oder Zahlungsfristen verkürzen. Die hinterlegte Summe wird nicht verzinst und Ihnen vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der vertraglich vereinbarten Summen zu den Fälligkeitsterminen bei Vertragsende zurückerstattet (oder frühestens vierundzwanzig (24) Monate nach dem Tag, an dem die Kaution oder Bankgarantie hinterlegt wurde).
Anwendungsbereich und Vertragsabschluss. 1.1 Gegenstand dieser AGB Domainnamen ist die Nutzung von Do- mainnamen-Dienstleistungen, die Hostpoint gegenüber ihren Kunden (nachfolgend «Kunde») erbringt. 1.2 Die AGB Domainnamen integrieren automatisch die Bestim- mungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hostpoint (nachfolgend «AGB Webhosting»). 1.3 Der Kunde wählt die von Hostpoint zu erbringenden Domainna- men-Dienstleistungen aus dem im Zeitpunkt der Inanspruch- nahme vorhandenen Leistungsangebot aus und übermittelt Hostpoint seine verbindliche Bestellung. Mit der Übermittlung der Bestellung akzeptiert der Kunde zusätzlich zu den AGB Web- hosting diese AGB Domainnamen, die Richtlinien und/oder Be- dingungen der jeweiligen Registerbetreiberin einer TLD («AGB Registerbetreiberin») sowie allfälliger Partner, welche spezifische Dienstleistungen erbringen («AGB Partner»). Hostpoint kann den Kunden auffordern, seine Zustimmung mittels Aktivierung ei- nes entsprechenden Kontrollfeldes zu wiederholen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich die AGB Registerbetreiberin und/ oder die AGB Partner ohne Einflussmöglichkeit von Hostpoint jederzeit ändern können. Der Kunde ist verpflichtet, sich über allfällige Änderungen der AGB Registerbetreiberin und/oder der AGB Partner zu informieren und sich an die jeweils gelten- den AGB Registerbetreiberin und/oder AGB Partner zu halten.
Anwendungsbereich und Vertragsabschluss. Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind das Angebot und die Dienstleistungen der EveryWare AG (nachfolgend EveryWare) im Bereich Domain Registration und Domain Transfer. Als Kunde von EveryWare-Dienstleistungen (nachfolgend Kunde) gelten juristische und natürliche Personen, welche von EveryWare im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages Dienstleistungen beziehen. Mit dem Antrag auf Registrierung oder auf Transfer einer Domain zu EveryWare anerkennen Kunden die jeweils gültigen AGBs, die Acceptable Use Policy der EveryWare und die jeweils aktuellen, auf der Webseite der EveryWare angegebenen Preise für die Dienstleistungen. Massgeblich bei Domains sind ferner die jeweils gültigen und anwendbaren Bedingungen der jeweiligen Registerbetreiberin und eines allfälligen Resellers betreffend der Registrierung und Verwaltung von Domains in der jeweiligen Top-Level-Domain, inklusive allfälliger Bestimmungen zu Streitbeilegungsverfahren und/oder sonstigen Benutzerbestimmungen. Kunden sind verpflichtet, sich im Zusammenhang mit der Verwendung Ihrer Domain an die Vorgaben gemäss den Bedingungen der Registerbetreiberin zu halten. Kunden anerkennen, dass die EveryWare sich im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag an die jeweils gültigen Bedingungen der Registerbetreiberin halten muss. Das Angebot auf der Webseite der EveryWare ist unverbindlich. Der Kundenvertrag betreffend Registrierung/Verwaltung einer Domain, für welche ein Antrag auf Registrierung, Übertragung oder Transfer zu EveryWare gestellt worden ist, kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der EveryWare an den Kunden zustande. In jedem Fall beginnt der Vertrag, wenn vom Kunden die Dienstleistungen der EveryWare genutzt werden.
Anwendungsbereich und Vertragsabschluss. 1. Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für Vertragsverhältnisse über die Nutzung der dataloft Solution für Digitales Asset Management in ihrem vollen Funktionsumfang oder Teilen (Modulen) davon. Für Beratungsleistungen und Entwicklungsaufträge bestehen gesonderte allgemeine Vertragsbedingungen.
Anwendungsbereich und Vertragsabschluss. 1.1. Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Nutzung der Dienstleistungen und Produkte von Atrix gemäss dem zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme vorhandenen Leistungsangebot.
Anwendungsbereich und Vertragsabschluss. 2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag, bei dem der Kunde ordnungsgemäß darüber informiert wurde, dass sie für diesen Vertrag gelten. 2.2. Bestellung Der Kunde kann gemäß den von POST Telecom vorgesehenen Modalitäten und Mitteln, die sich insbesondere in Abhängigkeit vom jeweiligen Dienst bzw. Produkt und/oder von der betreffenden Kundenkategorie unterscheiden können, ein Produkt und/oder einen Dienst bestellen. 2.3. Identifizierung – Zahlungsfähigkeit Vor dem Vertragsabschluss und während der gesamten Laufzeit eines Vertrags kann POST Telecom vom Kunden verlangen, alle Informationen zu liefern, die für seine Identifizierung und ggf. seine Zahlungsfähigkeit notwendig sind. POST Telecom kann die Bereitstellung oder die Fortsetzung der Bereitstellung eines Dienstes oder eines Produkts von der Hinterlegung einer Kaution oder einer Bankgarantie, von einer Vorauszahlung durch den Kunden oder von der Auferlegung kürzerer Abrechnungs- oder Zahlungsfristen abhängig machen. Die hinterlegte Summe wird nicht verzinst und dem Kunden vorbehaltlich der regelmäßigen Zahlung der vertraglich vereinbarten Summen zu den Fälligkeitsdaten bei Vertragsende zurückerstattet (oder frühestens vierundzwanzig
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Related to Anwendungsbereich und Vertragsabschluss

  • Angebot und Vertragsabschluss Unsere Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht an allen Angebotsunterlagen vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die in unseren Katalogen, Prospekten, Verkaufs- und sonstigen Unterlagen, sowie im Internet dargestellten Inhalte - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - sind stets freibleibend; sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Ein Kaufvertrag kommt zustande durch mündliche, fernmündliche oder schriftliche Bestellung und unsere schriftliche Bestellungsannahme, durch eine von beiden Seiten gemeinsam unterzeichnete Vertragsurkunde oder durch unverzügliche Ausführung nach Bestelleingang. Im letzteren Fall gilt der Lieferschein, bzw. die Rechnung als Bestellungsannahme. Hiervon unberührt bleibt das Recht, technische Änderungen an der Ware vorzunehmen, wenn dadurch die technische Funktion nicht beeinträchtigt ist. Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechtswirk- samen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen berücksichtigt werden. In jedem Falle sind wir berechtigt, für ordnungsgemäß mit unserem Einverständnis zurück- geschickte Ware einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Anrechnung zu bringen. Beschädigte Xxxx wird nicht gutgeschrieben. Bei einem Kaufvertrag, zu dem es mehrere Dokumente gibt, gilt bei Widerspruch der einzelnen Dokumente die folgende Priorität: (1) unsere Bestellungsannahme mit allen Ergänzungen und Änderungen (2) Zeichnungen in der Reihenfolge Detailzeichnung, Übersichtszeichnungen, Normblätter (3) Spezifikationen sowie schlussendlich diese ALB Werkzeuge, Modelle, Vorrichtungen, Formen, usw. bleiben unser Eigentum, auch wenn der Käufer die Kosten ganz oder teilweise übernommen hat; solange diese Gegenstände für Nachfolgeaufträge Verwendung finden können, werden diese nicht erneut berechnet. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen - insbesondere ein Zahlungsverzug hin- sichtlich früherer Lieferungen - bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten. Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen werden sofort fällig gestellt. Wir sind berechtigt, die Waren zurückzufordern; diese Rückforderung ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir setzen die Erfüllung sofort fort, wenn der Käufer für die Erfüllung seiner Pflichten ausreichend Gewähr gibt. Der Mindestauftragswert für Kleinaufträge beträgt 200 Euro.

  • Angebot/Vertragsabschluss 2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich. 2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unterneh- merischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. 2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, An- zeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Wer- beaussendungen oder anderen Medien (Infor- mationsmaterial) angeführte Informationen über unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauf- tragung zugrunde legt – uns darzulegen. Dies- falls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsin- halt erklärt wurden. 2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Ge- währ erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoran- schlag umfassten Leistungen, wird von der ge- genständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag in Abzug gebracht.

  • Geltung, Vertragsabschluss 1.1 digidipity e. K. (im Folgenden DGDPT genannt) erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen DGDPT und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B. 1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von DGDPT schriftlich bestätigt werden. 1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht DGDPT ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch DGDPT bedarf es nicht. 1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte. 1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 1.6 Die Angebote von DGDPT sind freibleibend und unverbindlich.

  • Vertragsabschluss 4.1. Das Vertragsverhältnis kommt durch das Angebot des Personaldienstleisters nach Maßgabe des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die schriftliche Annahmeerklärung des Auftraggebers mit Unterzeichnung des Arbeitnehmerüberlas- sungsvertrages zustande. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass für den Personaldienstleister kei- ne Leistungspflichten bestehen, sofern die unterzeichnete Vertragsurkunde durch den Auftrag- geber nicht zurückgereicht wird (§12 Abs.1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (i.F.: AÜG)). 4.2. Sofern der Auftraggeber beabsichtigt, dem Zeitarbeitnehmer den Umgang mit Geld und/oder Wertsachen zu übertragen, wird er vorab mit dem Personaldienstleister eine gesonderte Verein- barung treffen. 4.3. Der Personaldienstleister ist Mitglied des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Der Personaldienstleister erklärt, dass in die Arbeitsverträge, die er mit den beim Auf- traggeber eingesetzten Zeitarbeitnehmern abgeschlossen hat, das iGZ-DGB-Tarifwerk ein- schließlich der Branchenzuschlagstarifverträge vollständig in seiner jeweils gültigen Fassung einbezogen wird. 4.4. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten sechs Monaten vor dem im Einzelarbeit- nehmerüberlassungsvertrag bezeichneten Einsatzbeginn aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber selbst oder einem mit dem Auftraggeber konzernmäßig im Sinne des § 18 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen ausgeschieden ist. 4.5. Der Auftraggeber sichert zu, dass kein im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassungsverträge eingesetzter Arbeitnehmer in den letzten drei Monaten und einem Tag über einen anderen Personaldienstleister beim Auftraggeber tätig war. Andernfalls informiert der Auftraggeber den Personaldienstleister über die kürzere Unterbrechung. Vorangegangene Einsätze werden in diesem Falle bei der Vereinbarung der Einsatzdauer berücksichtigt. 4.6. Sofern der Personaldienstleister dem Auftraggeber Arbeiter im Sinne des § 1b Satz 1 AÜG (Verbot der Überlassung in das Bauhauptgewerbe) überlässt, bestätigt der Auftraggeber, dass im Einsatzbetrieb nicht überwiegend Gewerke im Sinne des § 1 der Baubetriebe-Verordnung erbracht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Personaldienstleister über eine Änderung unverzüglich zu informieren.

  • Anwendungsbereich Die Bedingungen der Z 63 bis 67 gelten für Wertpapiere und andere Werte, selbst wenn sie nicht verbrieft sind.

  • Angebot und Vertragsschluss 2.1 Die Kostenvoranschlage und Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle zu dem Angebot gehöri- gen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Katalogen, Zeichnungen, Kostenvoranschla- gen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen anderen nicht zuganglich gemacht werden. 2.2 Der Kunde haftet für die Richtigkeit aufgegebener Maße und für die Richtigkeit von ihm selbst gelieferten Konstruktionszeichnungen und ähnlicher Unterlagen sowie sonstiger Informationen, die Einfluss auf die Eig- nung der bestellten Elemente für die vorgesehene Verwendung haben. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Benutzung der Zeichnungen und Unterlagen keine Patent- oder sonstigen Schutzrechte Dritter ver- letzt werden. Insofern hat der Kunde uns von etwaigen Haftungsansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei- zustellen. Wir sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Ausführung entsprechend uns zur Verfügung gestellter Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir verpflichten uns, von dem Kunden als vertrau- lich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zuganglich zu machen. Als Dritte in diesem Sinne gelten jedoch nicht unsere Erfüllungsgehilfen. 2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, gelten unsere Lieferscheine oder unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung. 2.4 Wir behalten uns das Recht vor, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung Abweichungen von den in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen beigegebenen Zeichnungen und Beschreibungen vorzuneh- men, die durch Fabrikationsrücksichten oder durch Verbesserungen, Erfahrungen und Fortschritte der Technik bedingt werden, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen an der Änderung dem Kunden zumut- bar ist. Gleiches gilt für branchenübliche Gewichts- und Maßdifferenzen. 2.5 Produktionsbedingte handelsübliche Mehr oder Mindermengen bei Serienfertigungen von bis zu 5 % be- zogen auf die jeweilige Bestellmenge sind uns gestattet, sofern diese Mengenabweichung dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.

  • Beschlussfassung Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

  • Haftungs- und Einwendungsausschluss 16.1 Ansprüche gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 sind ausgeschlossen, wenn der Kontoinhaber die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit der paydirekt-Zahlung darüber unterrichtet hat, dass es sich um eine nicht autorisierte, nicht erfolgte oder fehlerhafte paydirekt-Zahlung handelt. Der Lauf der 13-mo- natigen Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kontoinhaber über die aus der paydirekt-Zahlung resultierende Belastungsbuchung entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Haftungsansprüche nach Nr. 15 kann der Kontoinhaber auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert war. 16.2 Handelt es sich nicht um Ansprüche des Kontoinhabers gegen die Bank nach Nr. 11, 13 und 15 oder nach den diesen Regelungen entsprechenden gesetzlichen Regelungen, d. h. nicht um Ansprüche wegen einer nicht auto- risierten, nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer paydirekt-Zahlung, haftet die Bank für sich und ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, falls sie oder ihre Erfüllungsgehilfen eine we- sentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haf- tung zudem der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. 16.3 Der vorstehende Haftungsausschluss in Nr. 16.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Kör- pers oder der Gesundheit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder etwaig von der Bank abgegebe- ner Garantien.

  • Abschluss- und Vertriebskosten Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbe- sondere Abschlussprovisionen für den Versicherungsver- mittler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebs- kosten z. B. die Kosten für Antragsprüfung und Ausferti- gung der Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeaufwendungen.

  • Abschluss des Reisevertrages 2.1. Die Buchung kann schriftlich bei Ihrem Reisebüro oder schriftlich, tele- fonisch oder per E-Mail bei HHD oder per Internet vorgenommen werden. Mit Ihrer Buchung bieten Sie HHD den Ab- schluss des Reisevertrages verbindlich an. Die elektronische Eingangsbestäti- gung durch HHD stellt noch keine Be- stätigung der Annahme des Buchungs- auftrages dar. Für Umfang und Art der im Rahmen des Reisevertrages von HHD zu erbringen- den Leistungen gelten ausschließlich die Reiseausschreibungen der HHD und die ergänzenden Informationen der HHD, soweit diese Ihnen bei der Bu- chung vorliegen. 2.2. Sie haben für alle Vertragsver- pflichtungen von Personen, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. 2.3. Der Reisevertrag kommt durch den Zugang der auf einem dauerhaften Datenträger von der HHD übersandten Reisebestätigung bei Ihnen zustande, die umgehend, spätestens innerhalb von 7 Tagen, erfolgt. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues An- gebot der HHD vor, an das die HHD zehn Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, soweit die HHD bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und Sie innerhalb der Bindungsfrist der HHD die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären. 2.4. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebote- nen Leistungen kein Widerrufsrecht zusteht. Es gelten die in diesen Reise- bedingungen unter «Rücktritt» aufge- führten Regelungen. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern, z.B. auf- grund von Druck- und Rechenfehlern oder Zuordnungsfehlern im Internet, bleibt vorbehalten. 2.5. Die Weitervermietung der Ferien- häuser und Ferienwohnungen von HHD ist ebenso nicht gestattet wie die Ver- marktung als Veranstalter mit eigener Preisgestaltung. 2.6. Kundenwünsche nehmen wir bei Buchung gerne entgegen. Bitte be- achten Sie jedoch, dass HHD für deren Erfüllung keine Garantie übernehmen kann. Sonderwünsche sowie Buchun- gen unter einer Bedingung und münd- liche Nebenabreden sind nur dann gül- tig, wenn sie von HHD bestätigt werden. 2.7. Buchungen für Fähren und Mietwa- gen werden von HHD als Fremdleistung lediglich vermittelt. Grundlage sind die Geschäftsbedingungen/Stornobedin- gungen der jeweiligen Leistungsträger.