Löschung. Besteht nach Maßgabe des Auftrags für den Auftragsverarbeiter eine Pflicht zur Löschung von personenbezogene Daten, wird der Auftragsverarbeiter (a) die datenschutzgerechte nicht wieder herstellbare Löschung sämtlicher, personenbezogene Daten enthaltender, löschbaren elektronischen Datenträger (insbesondere Festplatten, USB-Sticks, Disketten, Bänder) durchführen; (b) die nachhaltige und irreversible Entfernung von personenbezogene Daten aus Datenbank- oder File-Systemen sowie aus allen anderen löschbaren Speichermedien realisieren; und (c) sämtliche, personenbezogene Daten enthaltende Papierdokumente und sonstige nicht-gemäß Buchstabe (a) oder (b) dieser Ziffer 5.1 löschbaren Datenträger (einschließlich sämtlicher personenbezogene Daten enthaltener Fehldrucke, Speicherkarten, USB-Sticks, etc.) mit einem handelsüblichen Dokumentenvernichter gemäß der Sicherheitsstufe 3 gemäß DIN-Norm 32757 oder einem mindestens gleichwertigen Verfahren vernichten, wobei defekte magnetische Datenträger, die nicht wie oben angegeben mechanisch vernichtet werden können (z.B. defekte Festplatten), sind mittels eines zugelassenen Löschgerätes nach DIN 33858 gelöscht werden.
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Samples: Data Processing Agreement, Data Processing Agreement, Data Processing Agreement
Löschung. Besteht nach Maßgabe des Auftrags für den Auftragsverarbeiter eine Pflicht zur Löschung von personenbezogene Daten, wird der Auftragsverarbeiter
(a) die datenschutzgerechte datenschutzgerechte, nicht wieder herstellbare Löschung sämtlicher, personenbezogene Daten enthaltender, löschbaren elektronischen Datenträger (insbesondere Festplatten, USB-Sticks, Disketten, Bänder) durchführen;
(b) die nachhaltige und irreversible Entfernung von personenbezogene Daten aus Datenbank- oder File-Systemen sowie aus allen anderen löschbaren Speichermedien realisieren; und
(c) sämtliche, personenbezogene Daten enthaltende Papierdokumente und sonstige nicht-gemäß Buchstabe (a) oder (b) dieser Ziffer 5.1 löschbaren Datenträger (einschließlich sämtlicher personenbezogene personenbezogenen Daten enthaltener Fehldrucke, Speicherkarten, USB-Sticks, etc.) mit einem handelsüblichen Dokumentenvernichter gemäß der Sicherheitsstufe 3 gemäß DIN-Norm 32757 oder einem mindestens gleichwertigen Verfahren vernichten, wobei defekte magnetische Datenträger, die nicht wie oben angegeben mechanisch vernichtet werden können (z.B. defekte Festplatten), sind werden mittels eines zugelassenen Löschgerätes nach DIN 33858 gelöscht werdengelöscht.
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