Lösungszeiten Musterklauseln

Lösungszeiten. 9.1 Als Lösungszeit gilt die maximale Zeit bis zur Lösung eines Supportfalls oder Bereitstellung einer funktionalen Behelfslösung (Workaround) nach Beginn der Bearbeitung eines Supportfalls.
Lösungszeiten. Klassifizierung Verpflichtend Anforderung Die Lösungszeit ist der Zeitraum vom Bekanntwerden der Störung beim Bieter oder der Meldung der Störung durch den Auftraggeber bis zur vollständigen Störungsbeseitigung bzw. provisorische Lösungen, die zur uneingeschränkten Wiederherstellung der Leistungen führen. Die Lösungszeiten betragen: a) Bei kritischen Störungen (Klasse I) maximal 8 Stunden. b) Bei wesentlichen Störungen (Klasse II) maximal 24 Stunden. c) Bei geringfügigen Störungen (Klasse III) maximal 3 Werktage. d) Bei Störungen ohne Service Beeinträchtigung (Klasse IV) maximal 10 Werktage. Antwort ☐ Vorgabe zur Gänze erfüllt ☐ Vorgabe nicht/teilweise erfüllt (Ausschluss)
Lösungszeiten. Die Lösungszeiten nach Ziffer 6.1 werden auch gewahrt, wenn Techreach zwar innerhalb der genannten Zeiträume keine vollständige Beseitigung des gemeldeten Fehlers, durch geeignete Maßnahmen (einschließlich Workarounds) aber hinsichtlich der Dringlichkeit oder der Auswirkungen des gemeldeten Fehlers eine Verbesserung der Situation erreicht, welche die Einstufung in die nächstniedrigere Prioritätsklasse rechtfertigt. In diesem Fällen gilt sodann für die weiteren Arbeiten bis zur vollständigen Beseitigung des Fehlers die Lösungszeit für diese nächstniedrigere Prioritätsklasse.