Mangelhafte Lieferung. (1) Für die Rechte von HERING bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
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Mangelhafte Lieferung. (1) 10.1 Für die unsere Rechte von HERING bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware Ware, insbesondere die Abweichungen von uns vorgegebener Beschaffenheit und Abweichungen der von uns vorgegebenen Qualität, einschließlich Falsch- und Minderlieferung und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
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Mangelhafte Lieferung. (1) 8.1 Für die unsere Rechte von HERING bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten Lieferant gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt be- stimmt ist.
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Mangelhafte Lieferung. (1) . Für die unsere Rechte von HERING bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
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Mangelhafte Lieferung. (1) . Für die Rechte von HERING bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt istVorschriften und ergänzend die nachfolgenden Regelungen.
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