Mangelhafte Lieferung. 17.1 Bei Wareneingang findet eine Untersuchung durch Z-LASER nur im Hinblick auf offenkundige Schäden, insbesondere Transportschäden, Identitäts- und Quantitätsabweichungen der Lieferung statt, sofern nicht mit dem Partner schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Mängel werden innerhalb angemessener Zeit nach Entdeckung gerügt. § 377 HGB ist im Übrigen abbedungen.
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Mangelhafte Lieferung. 17.1 Bei Wareneingang findet eine Untersuchung durch Z-LASER nur im Hinblick auf offenkundige SchädenSchä- den, insbesondere Transportschäden, Identitäts- und Quantitätsabweichungen der Lieferung statt, sofern nicht mit dem Partner schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Mängel werden innerhalb angemessener Zeit nach Entdeckung gerügt. § 377 HGB ist im Übrigen abbedungen.
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