Kundenschutz. Kundenschutz gilt als vereinbart; bei Entgegennahme oder Vermittlung von Aufträgen oder sonstiger Kontaktaufnahme mit Kunden des Auftraggebers und sämtlichen Unternehmen, die in irgendeiner Weise am Transportauftrag beteiligt sind, verfallen sämtliche Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber. Darüber hinaus wird für die Verletzung dieser Wettbewerbs- bzw. Kundenschutzklausel eine verschuldensunabhängige, vom richterlichen Mäßigungsrecht ausgenommene, Konventionalstrafe in Höhe von € 35.000,-, unabhängig von der tatsächlichen Schadenshöhe, vereinbart. Ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch wird davon nicht berührt.
Kundenschutz. (1) Allfällige Vereinbarungen über Neutralität und Kundenschutz, die der Auftragnehmer ausdrücklich eingeht, sind re- gelmässig so zu verstehen, dass der Auftragnehmer zusagt, keine Aufträge für den ihm aus eigenen Aufträgen bekann- ten direkten Kunden (Hersteller oder Händler) des Auftragnehmers, für den er im Auftrag des Auftraggebers tatsächlich ge- oder entladen hat, binnen eines Zeitraums von längstens 6 Monaten nach der letzten bei diesem Kunden durchge- führten Ladung, keine Aufträge anzunehmen.
(2) Der Kundenschutz erstreckt sich ausschließlich auf solche Kunden, die dem AN auf Grund von seitens des Auftrag- gebers beauftragten und durchgeführten Transporten binnen der letzten 6 Monate bekannt sind. Ausgeschlossen ist naturgemäss ausdrücklich der Kundenschutz gegenüber sämtlichen Frachtvermittlern (und zwar als Auftragnehmer sowie als Kunden von Auftragnehmern – hiermit wird jeder solchen Kundenschutzvereinbarung ausdrücklich widersprochen) sowie gegenüber Subfrächtern und bisherigen Kunden des Auftraggebers.
(3) Wird die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber aus wichtigem Grund beendet, so erlischt auch eine allfällig abgeschlossene Vereinbarung über Kundenschutz mit sofortiger Wirkung. Als wichtiger Grund gelten in diesem Zusam- menhang
(a) wesentlicher Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers
(b) eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers
(c) Verstoss gegen Kundenschutzvereinbarungen durch den Auftraggeber
(d) Verstoss gegen andere wichtige Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen durch den Auftraggeber
(4) Bei einem Verstoss gegen Kundenschutzvereinbarungen durch den Auftragnehmer ist der Schadenersatz mit der Höhe des entgangenen, konkret nachzuweisenden Gewinns, maximal jedoch mit einem Betrag von EUR 150,00 Pro Verstoß, nach oben begrenzt. Darüber hinaus gehende Xxxxxxx sind vom Auftraggeber nicht geltend zu machen. Eine Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers aus Verstoß gegen den Kundenschutz gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur zulässig, wenn der Auftragnehmer diese Forderung schriftlich anerkennt oder diese Forderung gerichtlich festgestellt ist.
Kundenschutz. Kundenschutz gilt als vereinbart; bei Entgegen- nahme oder Vermittlung von Aufträgen oder sonsti- ger Kontaktaufnahme mit Kunden des Auftraggebers und sämtlichen Unternehmen, die in irgendeiner Weise am Transportauftrag beteiligt sind, verfallen sämtliche Forderungen des Auftragnehmers gegen In many European countries, laws are in place to pay the minimum wage for driving personnel, to combat wage and social dumping, and to comply with obli- gations to register. In some cases, the legal provi- sions stipulate strict contractor's liability and crimi- nal sanctions in the event of underpayment of wages. For the purpose of compliance with these provisions, the following is agreed: The contractor ensures that he has obtained knowledge of these le- gal provisions. The contractor further assures that he will ensure compliance with all such provisions; this includes, in particular, the timely payment of the mandatory minimum wage, the fulfilment of the ob- ligations to register, in particular the reporting of the deployment plan, in accordance with the registra- tion forms provided for this purpose, providing the corresponding wage and work records in order to check the minimum wage, which are to be submit- ted to the authorities for verification upon request, ensuring that the truck driver keeps records of the start, end and duration of the daily working time. These records must be kept for at least two years. The contractor is obliged to demonstrably inform his employees and other vicarious agents, in particular subcontractors, (in writing) of the obligation to com- ply with the minimum wage provisions or the provi- sions of this agreement and to ensure with the dili- gence of a prudent freight carrier that these measures are actually followed. Upon request, the contractor must immediately provide the principal with appropriate evidence of compliance with these statutory provisions without delay. The contractor commits to fully indemnify and hold the principal harmless, i.e. also unlimited in terms of the amount, for all expenses/costs/claims/outstanding accounts den Auftraggeber. Darüber hinaus wird für die Ver- letzung dieser Wettbewerbs- bzw. Kundenschutz- klausel eine verschuldensunabhängige, vom richter- lichen Mäßigungsrecht ausgenommene Konventio- nalstrafe in Höhe von € 35.000,00,- unabhängig von der tatsächlichen Schadenshöhe, vereinbart. Ein darüberhinausgehender Schadenersatzanspruch wird davon nicht berührt.
Kundenschutz. (VGL. § 71 TKG) UND ANGEBOTSPAKETE (VGL. § 66 TKG)
22.1 Die nachfolgenden Ziffern 23 bis 41 geben Hinweise zu den nach dem TKG und dem TTDSG geltenden zwingenden Kundenschutzbestimmungen. Von diesen kann, soweit gesetzlich nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Endnutzers abgewichen werden. Die folgenden Hinweise bezwecken eine solche unzulässige Abweichung in keiner Weise. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn – etwa aus Gründen des Sachzusammenhangs oder der besseren Lesbarkeit – die Vorschriften des TKG und des TTDSG nicht vollständig oder nur sinngemäß wiedergegeben werden.
22.2 Nach § 71 Abs. 3 TKG gilt: § 52 Absatz 1 bis 3, § 54 Absatz 1 und 4, die
22.3 Wenn ein Dienstpaket oder ein Dienst- und Endgerätepaket, das Ver- brauchern angeboten wird, mindestens einen Internetzugangsdienst oder einen öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunika- tionsdienst umfasst (Paketvertrag), gelten die §§ 52 und 54 Absatz 3, §§ 56, 57 und 59 Absatz 1 TKG für alle Elemente des Pakets einschließlich derjenigen Be- standteile, die ansonsten nicht unter jene Bestimmungen fallen.
22.4 Wenn ein Bestandteil des Pakets nach Ziffer 22.3 bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen oder nicht erfolgter Bereitstellung vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündbar ist, kann der Verbraucher anstelle der Kündigung des einzelnen Vertragsbestandteils den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Pakets kündigen.
Kundenschutz. 18.1 Der AN wird gegenüber Kunden des AG keine Werbung für eigene Waren oder Dienstleistungen vornehmen. Der AN wird auch keine eigenen Waren an den Kunden verkaufen bzw. Dienstleistungen für diesen durchführen.
18.2 Als Kunde im Sinn dieser Vereinbarung gelten alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die dem AN dadurch bekannt werden, dass ihm der AG Daten dieses Kunden übermittelt oder in sonstiger Weise zur Kenntnis bringt.
18.3 Der Kundenschutz endet 24 Monate nach vorbehaltloser Übernahme des Gesamtbauvorhabens.
18.4 Im Fall eines Verstoßes gegen diese Punkte (18 bis 18.3) wird eine Pönale von EUR 50.000,-- je Verstoß und Kalendertag unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs vereinbart.
Kundenschutz. Der Auftragnehmer ist während des Bestehens des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber sowie innerhalb von 24 Monaten nach Ende des Vertragsverhältnisses nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers, direkt oder über Dritte für den Kunden, für welchen er eingesetzt wurde bzw. für welchen er in Erfüllung seines Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber tätig war oder ein Konzernunternehmen dieses Kunden tätig zu werden. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen vorstehende Bestimmung verpflichtet sich der Auftragnehmer, an den Auftraggeber eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, welche vom Auftraggeber bestimmt und vom zuständigen Gericht hinsichtlich der Angemessenheit überprüft werden kann. Zu zahlender Schadensersatz wird auf die Vertragsstrafe angerechnet. Der Auftraggeber hat das Recht, gegen Nachweis einen über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
Kundenschutz. 19.1. Der Lieferant verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und bis zu 12 Monate nach Beendigung des Vertrags gegenüber Kunden, mit denen wir eine Vertragsbeziehung unterhalten oder während der letzten 12 Monate unterhalten haben, weder direkt noch indirekt vertragliche Leistungen anzubieten oder zu erbringen, die Gegenstand unserer Kundenbeziehung sind oder Geschäftstätigkeit sind und die wir selbst oder durch Dritte erbringen könnten.
19.2. Der Lieferant verpflichtet sich, für jeden Fall schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Kundenschutzvereinbarung eine von uns zu bestimmende Vertragsstrafe zu zahlen, deren Angemessenheit im Streitfalle vom zuständigen Landgericht zu überprüfen ist. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen. Bei Dauerverstößen gilt jede angefangene Woche der Zuwiderhandlung als ein gesonderter Verstoß. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadenersatzansprüche anzurechnen.
Kundenschutz. 8.1 Dem Subunternehmer ist es ab Bekanntwerden des Kundennamens und bis zum Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung eines Vertrags untersagt, unmittelbare vertragliche Beziehungen zu Kunden der Gesellschaft, deren Aufträge er bearbeitet hat, oder deren Kunden anzubahnen oder einzugehen, soweit diese auf die Erbringung von Leistungen gerichtet sind, die mit den durch diesen Vertrag geschuldeten vergleichbar sind. Dieses Verbot hat er auch seinen freien Mitarbeitern aufzuerlegen, die für ihn im Rahmen dieses Vertrags tätig geworden sind.
8.2 Bei einem Verstoß gegen Ziffer 8.1 zahlt der Subunternehmer an die Gesellschaft eine Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe entspricht dem dreifachen des durchschnittlichen monatlichen Honorars, das die Gesellschaft während ihrer Tätigkeit für den Kunden diesem in Rechnung gestellt hat. stratandnet GmbH Xxxxxxxxx 0X 00000 Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxx Amtsgericht & Sitz der Gesellschaft: Hamburg HRB 13 61 41 Ust-IdNr. DE 299642983 Bankverbindung: Commerzbank Hamburg IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC/SWIFT: XXXXXXXXXXX Web: xxx.xxxxxxxxxxx.xx Email: xxxx@xxxxxxxxxxx.xx Telefon: +00 00 00 00 000 - 0 Telefax: +00 00 00 00 000 - 22
Kundenschutz. Für die Dauer der Geschäftsbeziehung, in welcher Sie für uns Aufträge ausführen, sowie für die Dauer von 12 Monaten nach Ende der Geschäftsbeziehung, gilt: Sie dürfen nicht mit Xxxxxx, Sendungsempfängern, Agenten sowie mit anderen Dritten, mit denen Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit in Kontakt kommen, unmittelbar oder mittelbar Speditions-, Fracht- oder Lagergeschäfte anbahnen, vermitteln, eingehen oder ausführen. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, ob Sie selbst aktiv gegen das vorstehende Verbot verstoßen oder ob Sie von dritter Seite zu einem entsprechenden Verhalten aufgefordert werden. Sobald Ihnen ein Verstoß gegen dieses Verbot bekannt wird, haben Sie uns unverzüglich davon und von den Umständen in Kenntnis setzen. Sie sind für jeden schuldhaften Fall des Verstoßes gegen diese Kundenschutzvereinbarung zum Schadenersatz verpflichtet. Die Schadenshöhe wird mit pauschal 10% der Fracht vereinbart. Dieser Betrag kann höher oder niedriger sein, wenn wir einen höheren oder Sie einen niedrigeren Schaden nachweisen. Hinzu kommt für jeden Kunden, den wir aufgrund einer Zuwiderhandlung gegen die Kundenschutzvereinbarung verlieren, eine Schadensersatz-Pauschale in Höhe von € 5.000, die den Schaden abdecken soll, den wir dadurch erleiden, dass wir die Geschäftsbeziehung zum Kunden neu anbahnen müssen. Der Nachweis eines niedrigeren oder höheren Schadens bleibt auch hier vorbehalten.
Kundenschutz. Jeder Käufer sichert uns Lieferanten- bzw. Kundenschutz zu. Er verpflichtet sich, Preise und Abschlussverhandlungen über alle zum Verkauf angebotenen Produkte und Objekte geheim zu halten und Angebote nicht an Dritte, ohne unsere Zustimmung weiterzuleiten. Für den Fall schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung verpflichtet sich der Käufer zum Schadenersatz. Der Nachweis, dass keine schuldhafte Pflichtverletzung vorgelegen hat, obliegt dem Käufer.