Prüfmittel. Soweit der Kunde den Lieferanten Produktions- und Prüfmittel, insbesondere Mittel und Einrichtungen im Rahmen des Bezugs von Waren und Leistungen beim Lieferanten zur Verfügung stellt, müssen diese vom Lieferanten in sein Qualitätsmanagementsystem wie eigene Produktions- und Prüfmittel einbezogen werden. Diese sind als „Eigentum des Kunden“ entsprechend zu kennzeichnen.
Prüfmittel. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass die eingesetzten Prüf- und Messmittel geeignet sind, die in den Vorgabedokumenten fest gelegten Merkmale zu prüfen. Messmittel sind in regelmäßig wiederkehrenden Abständen gegen Normale zu kalibrieren und zu verifizieren. Die verwendeten Normale müssen auf internationale oder nationale Normale rückführbar sein. Die Messmittelfähigkeit muss den Vorgaben der Messmittelsystemanalyse oder der Prüfmittelfähigkeitsanalyse entsprechen.
Prüfmittel entfällt
Prüfmittel. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass die von ihm eingesetzten Mess- und Prüfmittel geeignet sind, die in den Spezifikationen (Zeichnungen, Bauunterlagen) vorgegebenen Merkmale zu prüfen. Der Lieferant hat für die verwendeten Prüfmittel eine Prüfmittelüber- wachung einzurichten und sie wiederkehrend in geeigneten Zeitab- ständen zu überprüfen.
Prüfmittel. Falls im Liefervertrag nicht anders festgelegt, müssen die zur Qualitätssicherung notwendigen Prüfmittel durch den Lieferanten beschafft werden. Alle zum Einsatz kommenden Prüf- und Messmittel müssen vom Lieferanten zu Serienstart freigegeben werden. Der Lieferant unterhält für alle freigegebenen Prüf- und Messmittel eine angemessene Verwaltung und Überwachung. Dies schließt auch eine regelmäßige Kalibrierung ein. Werden dem Lieferanten von GMW Prüf- oder Messmittel beigestellt, so werden diese in der Regel von GMW mit überwacht. Andere Vereinbarungen werden schriftlich fixiert.
Prüfmittel. Der Lieferant stattet sich mit Prüfmitteln so aus, dass alle gemäß den technischen Unterlagen vereinbarten Merkmale geprüft werden kön- nen. Die Prüfmittel müssen zwischen dem Lie- feranten und SUSPA abgestimmt werden. Die Fähigkeiten aller Prüfmittel sind durch Prüfmit- telfähigkeitsuntersuchungen nachzuweisen.
Prüfmittel. Der Lieferant garantiert, dass alle erforderlichen Prüfmittel zur Prüfung der für SELVE zu fertigenden Produkte jederzeit verfügbar sind. Die Mess- und Prüfmittel sind nach einem vom Lieferanten schriftlich festgelegten Verfahren systema- tisch zu überwachen, zu prüfen und zu warten. Es dürfen ausschließlich nur voll einsatzfähige, kalib- rierte Mess- und Prüfmittel verwendet werden.
Prüfmittel. Der Lieferant ist verpflichtet, sich so mit Prüfmitteln auszustatten, dass alle Produktmerkmale geprüft werden können. Bei Inanspruchnahme eines externen Unternehmens für Prüfungen muss dieses entsprechend nachweisbar akkreditiert sein. Falls erforderlich, sind zwischen Lieferant und Scherzinger Pump Technology geeignete Prüfmittel und Prüfmethoden aufeinander abzustimmen.
Prüfmittel. Der Lieferant garantiert, dass alle erforderlichen Prüfmittel zur Prüfung der für den Besteller zu fertigenden Liefergegenstände jederzeit verfügbar sind. Diese Prüfmittel werden einer laufenden Überwachung, Kalibrierung und Instandhaltung unter- zogen.
Prüfmittel. Die Durchführung der Prüfungen hat mit kalibrierten, geeigneten und fähigen Messmitteln zu erfolgen, die von Art und Umfang her so auszulegen sind, dass alle vertragsgemäßen Qualitätsmerkmale geprüft werden können. Die Prüfmittel müssen in festgelegten Zeitabständen überwacht und einer Messmittelfähigkeitsuntersuchung unterzogen werden, um sie einsatzbereit und gebrauchsfähig zu halten. Der Prüfzustand der Produkte ist auszuweisen, um sicherzustellen, dass ein Produkt nur dann versandt wird, wenn es die erforderlichen Qualitätsprüfungen bestanden hat. Aus diesen Kennzeichnungen muss der für die Freigabe zuständige Prüfer erkennbar sein. Der Lieferant führt regelmäßig interne Systemaudits, Prozessaudits und Produktaudits gem. der DIN ISO 9001:2000 in enger Anlehnung an die Richtlinie der ISO/TS 16949:2002 oder VDA-Richtlinien in allen Unternehmensbereichen durch, die den Herstellungsprozess der an Xxxx Xxxxxx GmbH gelieferten Produkte beeinflussen.