Prüfmittel Musterklauseln

Prüfmittel. Soweit der Kunde den Lieferanten Produktions- und Prüfmittel, insbesondere Mittel und Einrichtungen im Rahmen des Bezugs von Waren und Leistungen beim Lieferanten zur Verfügung stellt, müssen diese vom Lieferanten in sein Qualitätsmanagementsystem wie eigene Produktions- und Prüfmittel einbezogen werden. Diese sind als „Eigentum des Kunden“ entsprechend zu kennzeichnen.
Prüfmittel. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass die von ihm eingesetzten Mess- und Prüfmittel geeignet sind, die in den Spezifikationen (Zeichnungen, Bauunterlagen) vorgegebenen Merkmale zu prüfen. Der Lieferant hat für die verwendeten Prüfmittel eine Prüfmittelüber- wachung einzurichten und sie wiederkehrend in geeigneten Zeitab- ständen zu überprüfen.
Prüfmittel entfällt
Prüfmittel. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass die eingesetzten Prüf- und Messmittel geeignet sind, die in den Vorgabedokumenten fest gelegten Merkmale zu prüfen. Messmittel sind in regelmäßig wiederkehrenden Abständen gegen Normale zu kalibrieren und zu verifizieren. Die verwendeten Normale müssen auf internationale oder nationale Normale rückführbar sein. Die Messmittelfähigkeit muss den Vorgaben der Messmittelsystemanalyse oder der Prüfmittelfähigkeitsanalyse entsprechen.
Prüfmittel. Der Lieferant stellt sicher, dass alle erforderlichen Prüfmittel zur Prüfung der für Swecon zu fertigenden Erzeugnisse jederzeit verfügbar sind und einer permanenten ‹berwachung, Kalibrierung und Instandhaltung unterzogen werden.
Prüfmittel. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm eingesetzten Mess- und Prüfmittel geeignet sind, die in den Spezifikationen (Zeichnungen, Bauunterlagen) vorgegebenen Merkmale zu prüfen. Der Auftragnehmer hat für die verwendeten Prüfmittel eine Prüfmittelüberwachung einzurichten und sie wiederkehrend in geeigneten Zeitabständen zu überprüfen.
Prüfmittel. Der Lieferant garantiert, das sämtliche geeigneten Prüfmittel einsatzbereit zur Verfügung stehen. Der Nachweis der Kalibrierung ist durch den Lieferanten zu erfüllen.
Prüfmittel. Der Lieferant stattet sich mit Prüfmitteln so aus, dass alle gemäß den technischen Unterlagen vereinbarten Merkmale geprüft werden kön- nen. Die Prüfmittel müssen zwischen dem Lie- feranten und SUSPA abgestimmt werden. Die Fähigkeiten aller Prüfmittel sind durch Prüfmit- telfähigkeitsuntersuchungen nachzuweisen.
Prüfmittel. Der Lieferant garantiert, dass alle erforderlichen Prüfmittel zur Prüfung der für SELVE zu fertigenden Produkte jederzeit verfügbar sind. Die Mess- und Prüfmittel sind nach einem vom Lieferanten schriftlich festgelegten Verfahren systema- tisch zu überwachen, zu prüfen und zu warten. Es dürfen ausschließlich nur voll einsatzfähige, kalib- rierte Mess- und Prüfmittel verwendet werden.
Prüfmittel. Falls im Liefervertrag nicht anders festgelegt, müssen die zur Qualitätssicherung notwendigen Prüfmittel durch den Lieferanten beschafft werden. Alle zum Einsatz kommenden Prüf- und Messmittel müssen vom Lieferanten zu Serienstart freigegeben werden. Der Lieferant unterhält für alle freigegebenen Prüf- und Messmittel eine angemessene Verwaltung und Überwachung. Dies schließt auch eine regelmäßige Kalibrierung ein. Werden dem Lieferanten von GMW Prüf- oder Messmittel beigestellt, so werden diese in der Regel von GMW mit überwacht. Andere Vereinbarungen werden schriftlich fixiert.