Prüfmittel Musterklauseln

Prüfmittel. Soweit der Kunde den Lieferanten Produktions- und Prüfmittel, insbesondere Mittel und Einrichtungen im Rahmen des Bezugs von Waren und Leistungen beim Lieferanten zur Verfügung stellt, müssen diese vom Lieferanten in sein Qualitätsmanagementsystem wie eigene Produktions- und Prüfmittel einbezogen werden. Diese sind als „Eigentum des Kunden“ entsprechend zu kennzeichnen.
Prüfmittel. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass die eingesetzten Prüf- und Messmittel geeignet sind, die in den Vorgabedokumenten fest gelegten Merkmale zu prüfen. Messmittel sind in regelmäßig wiederkehrenden Abständen gegen Normale zu kalibrieren und zu verifizieren. Die verwendeten Normale müssen auf internationale oder nationale Normale rückführbar sein. Die Messmittelfähigkeit muss den Vorgaben der Messmittelsystemanalyse oder der Prüfmittelfähigkeitsanalyse entsprechen.
Prüfmittel. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass die von ihm eingesetzten Mess- und Prüfmittel geeignet sind, die in den Spezifikationen (Zeichnungen, Bauunterlagen) vorgegebenen Merkmale zu prüfen. Der Lieferant hat für die verwendeten Prüfmittel eine Prüfmittelüber- wachung einzurichten und sie wiederkehrend in geeigneten Zeitab- ständen zu überprüfen.
Prüfmittel. Der Lieferant stattet sich mit Prüfmitteln so aus, dass alle gemäß den technischen Unterlagen vereinbarten Merkmale geprüft werden kön- nen. Die Prüfmittel müssen zwischen dem Lie- feranten und SUSPA abgestimmt werden. Die Fähigkeiten aller Prüfmittel sind durch Prüfmit- telfähigkeitsuntersuchungen nachzuweisen.
Prüfmittel. Der LIEFERANT erstellt einen Prüfplan, aus dem alle zu prüfenden Merkmale insbesondere kritische Merkmale mit den dazugehörigen Prüfmitteln, -methoden, -frequenzen und der Art der Dokumentation für jeden Arbeitsgang hervorgehen. Sind für LEISTUNGEN oder Merkmale von LEISTUNGEN beim LIEFERANTEN nicht alle erforderlichen Prüfmittel vorhanden, muss der LIEFERANT deren Beschaffung und Qualifizierung sicherstellen. Für alle Prüfprozesse und Prüfmittel, einschließlich Anforderungen an Personal, Ausrüstung, Umgebung, Methoden etc., muss deren Fähigkeit z.B. mit einer Messsystemanalyse (MSA) vom LIEFERANTEN nachgewiesen und dokumentiert werden. Falls Prüfmittel und/ oder Prüfsoftware durch ZEISS dem LIEFERANTEN bereitgestellt werden, sind diese Prüfmittel vor Beschädigung, Verschmutzung, Verschlechterung oder anderen Faktoren, die die Messgenauigkeit beeinträchtigen, vom LIEFERANTEN entsprechend mit angemessener Sorgfalt zu behandeln und in die Prüfmittellenkung des LIEFERANTEN aufzunehmen. Der LIEFERANT hat die von ihm verwendeten Prüfmittel und Normale einer regelmäßigen und systematischen Überwachung (Kalibrierung) zu unterziehen. Die Nutzung einer national anerkannten Kalibrierstelle oder einer nach ISO 17025 akkreditierten Kalibrierstelle (akkreditiertes Labor) muss gewährleistet und vom LIEFERANTEN nachvollziehbar dokumentiert sein. Auf Anforderung sind die entsprechenden Unterlagen ZEISS zur Verfügung zu stellen. 8.4.Produktionsprozess- und Leistungsfreigabe Die Produktionsprozess- und Leistungsfreigabe durch ZEISS erfolgt in der Regel anhand einer Erstmusterprüfung. Bei Bedarf und nach vorheriger Mitteilung wird ZEISS eine Prozessabnahme beim LIEFERANTEN durchführen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Aktivitäten zur Prozess- und Qualitätsplanung erfolgreich durchgeführt und abgeschlossen wurden.
Prüfmittel. Der Lieferant garantiert, dass alle erforderlichen Prüfmittel zur Prüfung der für SELVE zu fertigenden Produkte jederzeit verfügbar sind. Die Mess- und Prüfmittel sind nach einem vom Lieferanten schriftlich festgelegten Verfahren systema- tisch zu überwachen, zu prüfen und zu warten. Es dürfen ausschließlich nur voll einsatzfähige, kalib- rierte Mess- und Prüfmittel verwendet werden.
Prüfmittel. Der Auftragnehmer garantiert, dass jederzeit alle erforderlichen Prüfmittel für die Prüfung der an den Auftrag- geber zu liefernden Teile verfügbar sind. Die Prüfmittel werden einer laufenden Überwachung, Kalibrierung und Instandhaltung, gemäß den Forderun- gen des vom Auftragnehmer nachgewiesenen QM-Systems unterzogen. Eine Prüfmittelgleichheit ist zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber anzustreben.
Prüfmittel. Die Durchführung der Prüfungen hat mit kalibrierten, geeigneten und fähigen Messmitteln zu erfolgen, die von Art und Umfang her so auszulegen sind, dass alle vertragsgemäßen Qualitätsmerkmale geprüft werden können. Die Prüfmittel müssen in festgelegten Zeitabständen überwacht und einer Messmittelfähigkeitsuntersuchung unterzogen werden, um sie einsatzbereit und gebrauchsfähig zu halten. Der Prüfzustand der Produkte ist auszuweisen, um sicherzustellen, dass ein Produkt nur dann versandt wird, wenn es die erforderlichen Qualitätsprüfungen bestanden hat. Aus diesen Kennzeichnungen muss der für die Freigabe zuständige Prüfer erkennbar sein. Der Lieferant führt regelmäßig interne Systemaudits, Prozessaudits und Produktaudits gem. der DIN ISO 9001:2000 in enger Anlehnung an die Richtlinie der ISO/TS 16949:2002 oder VDA-Richtlinien in allen Unternehmensbereichen durch, die den Herstellungsprozess der an Xxxx Xxxxxx GmbH gelieferten Produkte beeinflussen.
Prüfmittel. Der Lieferant garantiert, dass alle erforderlichen Prüfmittel zur Prüfung der für den Besteller zu fertigenden Liefergegenstände jederzeit verfügbar sind. Diese Prüfmittel werden einer laufenden Überwachung, Kalibrierung und Instandhaltung unter- zogen.
Prüfmittel. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm eingesetzten Mess- und Prüfmittel geeignet sind, die in den Spezifikationen (Zeichnungen, Bauunterlagen) vorgegebenen Merkmale zu prüfen. Der Auftragnehmer hat für die verwendeten Prüfmittel eine Prüfmittelüberwachung einzurichten und sie wiederkehrend in geeigneten Zeitabständen zu überprüfen.