Mangelnde Kontrolle Musterklauseln

Mangelnde Kontrolle. Die Gesellschaft und der Anlageverwalter haben generell keine Kontrolle über die Tätigkeiten eines Organismus für gemeinsame Anlagen, in den ein Fonds investiert. Die Verwalter von Organismen für gemeinsame Anlagen und Gesellschaften, in die ein Fonds investieren kann, können unter Umständen unerwünschte Steuerpositionen eingehen, zu viel Fremdkapital einsetzen oder den Organismus für gemeinsame Anlagen anderweitig in einer Art verwalten oder verwaltet werden, die vom Anlageverwalter nicht vorhergesehen wurde.

Related to Mangelnde Kontrolle

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.