Marginberechnung und Zwangsschließungen auf zusam- mengefasster Basis Musterklauseln

Marginberechnung und Zwangsschließungen auf zusam- mengefasster Basis. Die Marginberechnung und Zwangsschließungen im Falle der Tätigung von Devisenkassageschäften und des Handels von CFD-Kontrakten sowie von Future-Geschäften erfolgt auf zu- sammengefasster Basis (siehe C) 1) Nr. 5). Dies bedeutet, dass im Falle einer Unterdeckung eines Treuhand-Xxxxxx z.B. we- gen eines CFD-Kontraktes eine Zwangsschließung auch des Future-Kontrakts erfolgen kann auch wenn die Unterdeckung nicht auf den Future-Kontrakt sondern nur auf den CFD-Kon- trakt zurückzuführen ist. Umgekehrt gilt dies auch, was zum Beispiel bedeutet, dass im Falle einer Unterdeckung eines Treu- hand-Xxxxxx z.B. wegen eines Futures eine Zwangsschließung auch des CFD-Kontrakts erfolgen kann auch wenn die Unter- deckung nicht auf den CFD-Kontrakt sondern nur auf den Fu- ture-Kontrakt zurückzuführen ist.