Marketing- und Agenturleistungen Musterklauseln

Marketing- und Agenturleistungen. Durch die Hagenauer Direkt GmbH durchgeführte Beratungen sind grundsätzlich honorarpflichtig. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von Hagenauer Direkt im Rahmen einer Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Hagenauer Direkt. Marketing- und Agenturleistungen bedürfen immer einer gesonderten vertraglichen Regelung. Im Rahmen von Agenturleistungen werden Satz,- Foto- und Reproduktionskosten gesondert abgerechnet und sind im Honorar für Konzeption, Text, Layout und Reproduktionsvorlage nicht enthalten. Nachträglich vom Auftraggeber gewünschte Änderungen werden nach Zeitaufwand bzw. Fremdkosten, Material, usw. in Rechnung gestellt. Vom Auftraggeber bestellte, jedoch nicht in Anspruch genommene Leistungen sind in jedem Fall in voller Höhe zu bezahlen. Angefallene Reisekosten sind vom Auftraggeber stets in vollem Umfang zu erstatten. Alle Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei der Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei der Hagenauer Direkt GmbH. Im Rahmen der vertraglichen Aufgaben haftet die Hagenauer Direkt GmbH dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber wird auf rechtliche Bedenken seitens der Hagenauer Direkt GmbH gegen die geplanten Werbemaßnahmen hingewiesen. Es obliegt dem Auftraggeber daraufhin, die Unbedenklichkeit der von Xxxxxxxxx Direkt vorgeschlagenen Werbemaßnahmen, insbesondere wettbewerbsrechtlich, überprüfen zu lassen. Der Auftraggeber hat die rechtliche Unbedenklichkeit vor jedem Veröffentlichungstermin schriftlich zu bestätigen. Folgt die Erklärung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Konzeption, geht die Hagenauer Direkt GmbH davon aus, dass die rechtliche Unbedenklichkeit geprüft und festgestellt wurde. Auf diese Folgen wird der Auftraggeber bei Bekanntgabe der Konzeption nochmals besonders hingewiesen. Xxxxxxxxx Direkt erhält von jedem ganz oder teilweise gestalteten Werbemittel und zur Aktion gehörenden Element 20 kostenlose Belegexemplare. Hagenauer Direkt ist berechtigt, die erhaltenen Belegexemplare zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden (z.B. zur Veröffentlichung, Besprechung, Abbildung, PR-Aktion, Teilnahme an Wettbewerben, deren Preise Eigentum der Hagenauer Direkt GmbH werden). Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte im Zusammenhang mit den von Hagenauer Direkt gelieferten Arbeiten im Rahmen von Marketing- und Agenturleistungen (Texte, Entwürfe, Skizzen, Grafiken, Dokumentationen, Progra...
Marketing- und Agenturleistungen. 5.1. Von uns durchgeführte Werbeberatungen sind grundsätzlich honorarpflichtig. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von uns im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei uns. Im Übrigen bedarf es bei Marketing- und Agenturleistungen im- mer einer gesonderten vertraglichen Regelung.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.