Common use of Mehrkosten für Krankenhausleistungen Clause in Contracts

Mehrkosten für Krankenhausleistungen. Erstattet werden die Mehrkosten für Krankenhausleistun- gen nach § 39 Abs. 2 SGB V (siehe Anhang), die durch die Xxxx eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses entstehen, soweit sie die Leis- tungen der GKV übersteigen. Das gewählte Krankenhaus muss in der Bundesrepublik Deutschland liegen. Wenn die GKV nachweislich keine Leistung erbringt, entfällt eine Er- stattung nach diesem Tarif. Krankenhausleistungen umfassen die allgemeinen Kran- kenhausleistungen im Sinne der Bundespflegesatzverord- nung bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes.

Appears in 2 contracts

Samples: Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Mehrkosten für Krankenhausleistungen. Erstattet werden die Mehrkosten für Krankenhausleistun- gen nach § 39 Abs. 2 SGB V (siehe Anhang), die durch die Xxxx eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses entstehen, soweit sie die Leis- tungen der GKV übersteigen. Das gewählte Krankenhaus muss in der Bundesrepublik Deutschland liegen. Wenn die GKV nachweislich keine Leistung erbringt, entfällt eine Er- stattung nach diesem Tarif. Krankenhausleistungen umfassen die allgemeinen Kran- kenhausleistungen im Sinne der Bundespflegesatzverord- nung bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes. Die ausdrückliche Leistungszusage des Versicherers nach § 4 Abs. 5 RB/EF 2011 ist nicht erforderlich.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsbedingungen

Mehrkosten für Krankenhausleistungen. Erstattet werden die Mehrkosten für Krankenhausleistun- gen Krankenhausleistungen nach § 39 Abs. 2 SGB V (siehe Anhang), die durch die Xxxx eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses Kran- kenhauses entstehen, soweit sie die Leis- tungen Leistungen der GKV übersteigen. Das gewählte Krankenhaus Kranken- haus muss in der Bundesrepublik Deutschland liegen. Wenn die GKV nachweislich keine Leistung Leis- tung erbringt, entfällt eine Er- stattung Erstattung nach diesem Tarif. Krankenhausleistungen umfassen die allgemeinen Kran- kenhausleistungen Krankenhausleistungen im Sinne der Bundespflegesatzverord- nung Bun- despflegesatzverordnung bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes.

Appears in 1 contract

Samples: Private Krankenversicherung

Mehrkosten für Krankenhausleistungen. Erstattet werden die Mehrkosten für Krankenhausleistun- gen Krankenhausleistungen nach § 39 Abs. 2 SGB V (siehe Anhang), die durch die Xxxx eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten ge- nannten Krankenhauses entstehen, soweit sie die Leis- tungen Leistungen der GKV übersteigen. Das gewählte Krankenhaus muss in der Bundesrepublik Deutschland liegen. Wenn die GKV nachweislich keine Leistung erbringt, entfällt eine Er- stattung Erstattung nach diesem Tarif. Krankenhausleistungen umfassen die allgemeinen Kran- kenhausleistungen Krankenhausleistungen im Sinne der Bundespflegesatzverord- nung Bundespflegesatzverordnung bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen