Meistbegünstigungsrecht. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein Meistbegünstigungsrecht ein. Sollte der Auftrag- nehmer einem anderen Auftraggeber für vergleich- bare Aufträge bessere Konditionen gewähren, hat der Auftraggeber den Anspruch, daß der Vertrag in diesem Sinne geändert wird. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, besondere Bedingungen bezüglich Software, wie sie den öffentlichen Dienststellen und/oder dem Auftrag- nehmer angeboten werden, an den Auftraggeber weiterzugeben.
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Samples: ftp.freenet.at, ftp.freenet.at
Meistbegünstigungsrecht. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein Meistbegünstigungsrecht ein. Sollte der Auftrag- nehmer xxxxxx einem anderen Auftraggeber für vergleich- bare Aufträge bessere Konditionen gewähren, hat der Auftraggeber den Anspruch, daß der Vertrag in diesem Sinne geändert wird. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, besondere Bedingungen bezüglich Software, wie sie den öffentlichen Dienststellen und/oder dem Auftrag- nehmer angeboten werden, an den Auftraggeber weiterzugeben.
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Samples: ftp.freenet.at
Meistbegünstigungsrecht. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein Meistbegünstigungsrecht ein. Sollte der Auftrag- nehmer Auftragnehmer einem anderen Auftraggeber für vergleich- bare vergleichbare Aufträge bessere Konditionen gewähren, hat der Auftraggeber den Anspruch, daß der Vertrag in diesem Sinne geändert wird. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, besondere Bedingungen bezüglich Software, wie sie den öffentlichen Dienststellen und/oder dem Auftrag- nehmer Auftragnehmer angeboten werden, an den Auftraggeber weiterzugeben.
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Samples: Mustervertrag Über Die Erbringung Von Outsourcingdienstlei Stungen
Meistbegünstigungsrecht. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein Meistbegünstigungsrecht ein. Sollte der Auftrag- nehmer Auftragnehmer einem anderen Auftraggeber für vergleich- bare vergleichbare Aufträge bessere Konditionen gewähren, hat der Auftraggeber den Anspruch, daß dass der Vertrag in diesem Sinne geändert wird. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, besondere besonde- re Bedingungen bezüglich Software, wie sie den öffentlichen Dienststellen und/oder dem Auftrag- nehmer Auftragnehmer angeboten werden, an den Auftraggeber weiterzugeben.
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Samples: www.e-control.at