Allgemeines, Geltung Musterklauseln

Allgemeines, Geltung. 1) Bei Widersprüchen oder Abweichungen zwischen diesen AGB und den Inhalten eines Vertrages oder Angebots gehen letztere vor. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird widersprochen; diese werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.
Allgemeines, Geltung. 1. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB). Diese sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend: „Käufer“ genannt) über die von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen schließen. Sie gelten auch für zukünftige Lieferungen oder Angebote an den Käufer, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden und ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
Allgemeines, Geltung. 1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MAN Truck & Bus SE (im Folgenden „MTB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, bei denen MTB u.a. Software, Laufzeitnutzungsrechte, Servicedokumentationen, Informationen zu Betriebsstoffen, Teilen und Zubehör sowie Informationen zu weiteren Sachverhalten des Customer Service Bereichs bereitstellt (Leistungen der MTB, welche nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung stehen, werden nachfolgend „Informationen“ genannt).
Allgemeines, Geltung. 1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen („AEB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der X. Xxxxxxx GmbH („Lechner“) und deren jeweiligen Vertragspartner, die an Lechner Waren und/oder Dienstleistungen („Produkte“) liefern bzw. erbringen („Lieferant“). Hierbei gelten die AEB insbesondere für Vereinbarungen über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen, gleich, ob der Lieferant die Produkte selbst herstellt oder über seine Zulieferer bezieht (§§ 433, 651 BGB). Sofern die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, gelten diese AEB in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge mit den Lieferanten, ohne dass Xxxxxxx in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müsste. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AEB ist unter xxx.xxxxxxxxx.xx abrufbar.
Allgemeines, Geltung. Diese Allgemeinen Vertragsbestimmungen für IT- Hardware (Im folgenden “AVB-IT Hardware”) gelten als Anhang ergänzend zu den Allge- meinen Einkaufsbedingungen der Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation (AEB) für die vertraglichen Rechtsbeziehungen über die Lieferung, Installation und Wartung von IT-Hardware zwischen der Salzburg AG (im Fol- genden “AG”) und dem Auftragnehmer (im Fol- genden “AN”) und regeln insbesondere die fach- spezifischen Bestimmungen. Ergeben sich Widersprüche zwischen den AEB und diesen AVB-IT Hardware, so gehen diese AVB-IT Hardware den AEB vor. Allfällige von diesen AVB-IT Hardware abwei- chende Regelungen in den Ausschreibungsunter- lagen des AG gelten vorrangig. Sofern nichts an- deres vereinbart, gelten diese AVB-IT Hardware auch für Folgebestellungen.
Allgemeines, Geltung. Die vorliegenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Sie sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen des Verkäufers, im folgenden - Ware - genannt. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Ergänzend gelten die der aktuell gültigen Preisliste zu entnehmenden Verkaufs- und Lieferbedingungen für die jeweilige Produktgruppe. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
Allgemeines, Geltung. 1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferung und Leistung aus Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsvertrag und anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen. Die Wirkung etwaiger allgemeiner AGB des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Allgemeines, Geltung. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB). Ausgenommen sind Holzverkäufe, für die die Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Holzverkäufe des Landesbetriebes Forst Brandenburg (AVZB) gelten. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn der LFB diese schrift- lich bestätigt hat. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart bzw. bestätigt. Im Folgenden werden die Abnehmer von Leistungen Auftraggeber und die Abnehmer von Lieferungen Käufer genannt. Dem Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Käufers/Auftraggebers in dessen Formularen wird ausdrücklich wi- dersprochen! Die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden bzw. sind somit nicht automatischer Ver- tragsbestandteil. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung finden Sie unter xxx.xxxxx.xxxxxxxxxxx.xx unter Beratung & Angebote in den Anlagen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben ver- pflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Re- gelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird. Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, ein- schließlich der Zahlungspflicht, ist der Übergabe- bzw. Leistungsort. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem LFB und dem Käu- fer/Auftraggeber ist der Sitz des LFB soweit der Käufer/Auftraggeber Xxxxxxxx ist. Der LFB ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers/Auftraggebers zuständig ist. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, i.S.d. § 13 BGB, als auch gegenüber Unternehmern, i.S.d. § 14 BGB, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
Allgemeines, Geltung. 1. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten – damit sind alle Personen gemeint, die wir mit Lieferungen und Leistungen beauftragen – erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge (Kauf-, Werklieferungs-, Werk- und Dienstleistungsverträge), die wir mit unseren Lieferanten über die von Ihnen angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an uns, selbst wenn sie dann nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Allgemeines, Geltung. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der IDC Egypt Ltd, Hurghada Centre, Hurghada, Ägypten, und ihren nichtgewerblichen Kunden.