Allgemeines, Geltung Musterklauseln
Allgemeines, Geltung. 1. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB). Diese sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend: „Käufer“ genannt) über die von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen schließen. Sie gelten auch für zukünftige Lieferungen oder Angebote an den Käufer, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden und ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
2. Die AVB gelten nur, gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB oder wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
3. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter erkennen wir nicht an und widersprechen deren Geltung. Diese finden keine Anwendung auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter gelten nur dann und werden insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere AVB gelten in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den AVB abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen oder wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.
4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Allgemeines, Geltung. 1) Bei Widersprüchen oder Abweichungen zwischen diesen AGB und den Inhalten eines Vertrages oder Angebots gehen letztere vor. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird widersprochen; diese werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.
2) Diese AGB gelten auch für Folgegeschäfte, selbst wenn in einem diesbezüglichen Angebot oder Vertrag diese AGB nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.
Allgemeines, Geltung. 1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MAN Truck & Bus SE (im Folgenden „MTB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, bei denen MTB u.a. Software, Laufzeitnutzungsrechte, Servicedokumentationen, Informationen zu Betriebsstoffen, Teilen und Zubehör sowie Informationen zu weiteren Sachverhalten des Customer Service Bereichs bereitstellt (Leistungen der MTB, welche nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung stehen, werden nachfolgend „Informationen“ genannt).
1.2. Kontoadministratoren im Sinne der Geschäftsbedingungen sind Benutzer, die zusätzlich die Administration von Firmendaten und von weiteren Benutzern der eigenen Firma übernehmen. Die Funktion Kontoadministrator wird einem Benutzer zusätzlich zugeteilt.
1.3. Der EPC kann Links zu Seiten Dritter beinhalten. MTB hat sich zum Zeitpunkt der Linksetzung davon überzeugt, dass die darin verknüpften Seiten frei von illegalen Inhalten waren. MTB hat jedoch keinerlei Einfluss, auf Inhalte verknüpfter Seiten und kann diese nicht fortlaufend kontrollieren. Die MTB übernimmt keinerlei Verantwortung und Haftung für deren Inhalte.
1.4. MTB behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen werden dem Benutzer vor der beabsichtigten Änderung unter Angabe des Wirksamwerdens in Textform mitgeteilt. Die Vertragsänderung gilt als vom Benutzer genehmigt, wenn der Benutzer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird MTB in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Der Widerspruch ist an die in der Änderungsmitteilung genannte Adresse zu richten. Widerspricht der Benutzer der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht, wird MTB die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der geänderten Fassung dem Vertrag zugrunde legen. Für den Fall, dass der Benutzer einer solchen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen widerspricht, behält sich MTB das Recht zum Sperren und ggf. zum Löschen des Benutzers vor. MTB wird Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstiger gleichwertiger Gründe. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung.
1.5. MTB behält sich vor, die Inhalte des EPC sowie die Dokumentation u...
Allgemeines, Geltung. 1. Die VLB gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Anderslautende Bedingungen, soweit sie nicht in diesen VLB festgelegt sind, gelten nicht, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die Entgegennahme unserer Lieferungen oder Leistungen gilt als Anerkennung unserer VLB. Diese VLB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Bestellers vorbehaltlos liefern.
2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen VLB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Zustimmung maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen nach Vertragsschluss durch den Besteller bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Allgemeines, Geltung. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der IDC Egypt Ltd, Hurghada Centre, Hurghada, Ägypten, und ihren nichtgewerblichen Kunden.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für die Buchung/Vermittlung der unter "orca‐▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇" dargestellten Reiseleistungen der Anbieter und haben keinen Einfluss auf die Erbringung der von IDC Egypt Ltd vermittelten Reiseleistungen. Die Erbringung der Reiseleistungen erfolgt zu den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter.
1.3 Dritte Personen oder Unternehmen, die durch IDC Egypt Ltd vermittelte Leistungen erbringen werden nachfolgend als Anbieter bezeichnet. Die von IDC Egypt Ltd vermittelten Leistungen werden im Folgenden vereinfachend als Reise bezeichnet.
1.4 Die IDC Egypt Ltd ist berechtigt, den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit nach rechtzeitiger Vorankündigung zu ändern.
Allgemeines, Geltung. Diese Allgemeinen Vertragsbestimmungen für IT- Hardware (Im folgenden “AVB-IT Hardware”) gelten als Anhang ergänzend zu den Allge- meinen Einkaufsbedingungen der Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation (AEB) für die vertraglichen Rechtsbeziehungen über die Lieferung, Installation und Wartung von IT-Hardware zwischen der Salzburg AG (im Fol- genden “AG”) und dem Auftragnehmer (im Fol- genden “AN”) und regeln insbesondere die fach- spezifischen Bestimmungen. Ergeben sich Widersprüche zwischen den AEB und diesen AVB-IT Hardware, so gehen diese AVB-IT Hardware den AEB vor. Allfällige von diesen AVB-IT Hardware abwei- chende Regelungen in den Ausschreibungsunter- lagen des AG gelten vorrangig. Sofern nichts an- deres vereinbart, gelten diese AVB-IT Hardware auch für Folgebestellungen.
Allgemeines, Geltung. 1.1 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen („AEB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der ▇. ▇▇▇▇▇▇▇ GmbH („Lechner“) und deren jeweiligen Vertragspartner, die an Lechner Waren und/oder Dienstleistungen („Produkte“) liefern bzw. erbringen („Lieferant“). Hierbei gelten die AEB insbesondere für Vereinbarungen über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen, gleich, ob der Lieferant die Produkte selbst herstellt oder über seine Zulieferer bezieht (§§ 433, 651 BGB). Sofern die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, gelten diese AEB in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge mit den Lieferanten, ohne dass ▇▇▇▇▇▇▇ in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müsste. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AEB ist unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ abrufbar.
1.2 Die AEB gelten nur gegenüber Lieferanten, welche Unternehmer gemäß § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
1.3 Diese AEB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern Lechner ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt in jedem Fall, selbst dann, wenn Lechner in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten die Produkte vorbehaltlos annimmt oder selbst vorbehaltlos an den Lieferanten leistet.
1.4 Klarstellend weist ▇▇▇▇▇▇▇ darauf hin, dass im Einzelfall getroffene Individualvereinbarungen mit dem Lieferanten Vorrang vor diesen AEB haben. Für den Inhalt dieser Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung von Lechner maßgebend. Dem Lieferanten bleibt der Gegenbeweis vorbehalten.
1.5 Sofern der Lieferant in Bezug auf den Vertrag mit ▇▇▇▇▇▇▇ Rechtserhebliches erklären oder anzeigen möchte (beispielhaft Fristsetzungen, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇, Rücktrittserklärungen), so hat dies in Schrift- oder Textform (wie z.B. E-Mail, Fax, Brief) zu erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften bleiben hiervon unberührt, genauso wie die Pflicht zu weiteren Nachweisen insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden.
Allgemeines, Geltung. 1. Den Vertragsbeziehungen zwischen der Topcon Electronics GmbH & Co. KG, nachfolgend Topcon Electronics genannt und ihren Lieferanten, Auftragnehmern, Verkäufern oder Dienst- und Werkleistern, nachfolgend Lieferant ge- nannt, liegen neben den vertraglichen Vereinbarungen aus- schließlich diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen, nachfol- gend AEB genannt, zugrunde. Entgegenstehenden oder
2. Ein Vertragsschluss scheitert nicht an einander widerspre- chenden AGB. Soweit sich kollidierende AGB entsprechen, gilt das übereinstimmend Geregelte. Darüber hinaus gelten diejenigen Bedingungen der Topcon Electronics AEB als ver- einbart, denen nicht kollidierende Bestimmungen der AGB des Lieferanten gegenüberstehen.
3. Diese AEB gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.v. § 14 BGB.
4. Diese AEB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten.
5. Nebenabreden zu diesen AEB bestehen nicht.
Allgemeines, Geltung. 1.1 Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der terranets bw und dem Auftragnehmer (AN) sind die nachfolgenden allgemei- nen Einkaufsbedingungen bindend. Sofern es sich bei dem AN um einen Unternehmer handelt, gelten sie auch, wenn sie bei späte- ren Verträgen nicht explizit genannt werden. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie von terranets bw ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
1.2 Durch die Einbeziehung dieser allgemeinen Einkaufsbedingun- gen in den Vertrag erkennt der AN diese als verbindlich an. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des AN gelten nicht.
Allgemeines, Geltung. 1. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten – damit sind alle Personen gemeint, die wir mit Lieferungen und Leistungen beauftragen – erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge (Kauf-, Werklieferungs-, Werk- und Dienstleistungsverträge), die wir mit unseren Lieferanten über die von Ihnen angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an uns, selbst wenn sie dann nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
2. Entgegenstehende Bedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir im Einzelfall nicht widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, welches Geschäftsbedingungen des Lieferanten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
3. Ergänzend gilt für sämtliche Tätigkeiten des Lieferanten auf unserem Betriebsgrundstück und / oder in unseren Räumen unsere Hausordnung, auch für zukünftige Leistungen des Lieferanten.
