Mengenanmeldung Musterklauseln

Mengenanmeldung. Der vorgelagerte Netzbetreiber kann in begründeten Einzelfällen gemäß § 28 Ziffer 2 KoV für spezifische NKP Mengenanmeldungen vom nachgelagerten Netzbetreiber verlangen. Die Vertragspartner legen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fest, dieses Recht bis auf weiteres entsprechend § 8 Abs. 5 GasNZV nur für NKP geltend zu machen, hinter denen Letztverbraucher mit registrierender Lastgangmessung und einem in der Regel nicht planbaren, extrem hohen und extrem schwankenden Gasverbrauch am Netz des nachgelagerten Netzbetreibers angeschlossen sind bzw. werden sollen oder es aus anderen Gründen zu einem solch schwankenden Volumenstrom kommt. (bitte Auswahl treffen: ⌧) □ Hinter den NKP sind keine Letztverbraucher mit registrierender Lastgangmessung und einem in der Regel nicht planbaren, extrem hohen und extrem schwankenden Gasverbrauch (vgl. § 8 Abs. 5 GasNZV) vorhanden. Weitere NKP, die aus anderen Gründen einen in der Regel nicht planbaren, extrem hohen und extrem schwankenden Gasfluss am NKP aufweisen, sind nicht vorhanden. Eine Mengenanmeldung ist daher nicht zu übermitteln. □ Hinter den NKP sind Letztverbraucher mit registrierender Lastgangmessung und einem in der Regel nicht planbaren, extrem hohen und extrem schwankenden Gasverbrauch (vgl. § 8 Abs. 5 GasNZV) vorhanden. Der schwankende Gasverbrauch dieser Letztverbraucher wird in Kombination mit allen vom nachgelagerten Netzbetreiber transportierten Mengen im gesamten Volumenstrom des nachgelagerten Gasversorgungsnetzes bis zum NKP wieder ausgeglichen und hat somit keinen maßgeblichen Einfluss mehr auf die NKP der Vertragspartner. Weitere NKP, die aus anderen Gründen einen in der Regel nicht planbaren, extrem hohen und extrem schwankenden Gasfluss am NKP aufweisen, sind nicht vorhanden. Eine Mengenanmeldung ist daher nicht zu übermitteln. □ Hinter den NKP sind Letztverbraucher mit registrierender Lastgangmessung und einem in der Regel nicht planbaren, extrem hohen und extrem schwankenden Gasverbrauch (vgl. § 8 Abs. 5 GasNZV) vorhanden oder es liegen weitere NKP vor, die aus anderen Gründen einen in der Regel nicht planbaren, extrem hohen und extrem schwankenden Gasfluss am NKP aufweisen. Der nachgelagerte Netzbetreiber übermittelt dem vorgelagerten Netzbetreiber für die folgenden NKP, die vorstehende Bedingungen erfüllen, eine Mengenanmeldung: Pos. Name der zugeordneten Letzt- verbraucher oder Grund für schwankenden Volumenstrom Name des NKP NKP-Nummer
Mengenanmeldung. Open Grid Europe benötigt Mengenanmeldungen am Netzkopplungspunkt: □ Ja. ☒ Nein, zurzeit nicht erforderlich. Sofern eine stundenbezogene Mengenanmeldung bzw. Nominierung aus transporttechnischer Sicht erforderlich ist, wird Open Grid Europe dies mit einer Vorlauffrist von mind. zwei Kalendermonaten der <Netzbetreiber> in schriftlicher Form mitteilen.
Mengenanmeldung. Der vorgelagerte Netzbetreiber benötigt Mengenanmeldungen am Netzkopplungspunkt: □ Ja. □ Nein, zurzeit nicht erforderlich. Sofern eine stundenbezogene Mengenanmeldung bzw. Nominierung aus transporttechnischer Sicht erforderlich ist, wird der vorgelagerte Netzbetreiber dies mit einer Vorlauffrist von mind. zwei Kalendermonaten dem nachgelagerten Netzbetreiber in schriftlicher Form mitteilen.
Mengenanmeldung. 6.1 Der Bilanzgruppenverantwortliche meldet bis spätestens um 12.00 Uhr an jedem Tag ver- bindlich beim Netzbetreiber an der Einspeisestelle die stündliche Energiemenge an, die er an der Einspeisestelle in jeder Stunde des folgenden Tages zum Transport übergeben will (Tagesprogramm). Der Netzbetreiber an der Einspeisestelle bestätigt die Anmeldung des Bilanzgruppenverantwortlichen für den folgenden Tag bis 18.00 Uhr desselben Tages. Liegt keine tägliche Transportnominierung vor, wird der Bilanzgruppenverantwortliche durch den Netzbetreiber an der Einspeisestelle darauf aufmerksam gemacht. Der Bilanz- gruppenverantwortliche hat die Nomination unverzüglich nachzuholen. Liegt auch nach dieser Aufforderung keine tägliche Transportnominierung vor, sendet der Netzbetreiber an der Einspeisestelle eine einmalige Matching Notice mit dem Wert NULL an den Bilanz- gruppenverantlichen. Der Netzbetreiber an der Einspeisestelle stellt sicher, dass die Men- genübernahme mit dem vorgelagerten ausländischen Netzbetreiber gemäss den geltenden Regeln am Grenzübergangspunkt erfolgt. Im Sinne einer Vornominierung kann der Bilanz- gruppenverantwortliche die tägliche Transportnominierung einmalig bis zu zwei Monate im Voraus vornominieren. Sofern keine tägliche Transportnominierung vorliegt, gilt anstelle des Xxxxx NULL der Wert dieser Vornominierung als Nominierungswert.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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