Common use of Messeinrichtungen, Berechnungsfehler Clause in Contracts

Messeinrichtungen, Berechnungsfehler. 6.1 SWD ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden jederzeit eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des Eichgesetzes beim Messstellenbetreiber zu veranlassen. Die Kosten der Nachprüfung trägt SWD, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst der Kunde.

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Samples: www.energie-mobil-erleben.de, www.energie-mobil-erleben.de

Messeinrichtungen, Berechnungsfehler. 6.1 SWD ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden jederzeit eine Nachprüfung der Messeinrichtungen Messeinrich- tungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des Eichgesetzes Eich- gesetzes beim Messstellenbetreiber zu veranlassen. Die Kosten der Nachprüfung trägt SWD, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst der Kunde.

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Samples: www.klara-preiswertenergie.de, www.stadtwerke-dueren.de

Messeinrichtungen, Berechnungsfehler. 6.1 SWD ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden jederzeit eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte anerkann- te Prüfstelle im Sinne des Eichgesetzes beim Messstellenbetreiber zu veranlassenveran- lassen. Die Kosten der Nachprüfung trägt SWD, falls die Abweichung die gesetzlichen ge- setzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst der Kunde.

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Samples: www.stadtwerke-dueren.de

Messeinrichtungen, Berechnungsfehler. 6.1 5.1 SWD ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden jederzeit eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte anerkann- te Prüfstelle im Sinne des Eichgesetzes beim Messstellenbetreiber zu veranlassenveran- lassen. Die Kosten der Nachprüfung trägt SWD, falls die Abweichung die gesetzlichen ge- setzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst der Kunde.

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Samples: www.ehdv.de

Messeinrichtungen, Berechnungsfehler. 6.1 7.1 SWD ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden jederzeit eine Nachprüfung der Messeinrichtungen Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des Eichgesetzes beim Messstellenbetreiber zu veranlassen. Die Kosten der Nachprüfung trägt SWD, falls die Die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst der Kunde.

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Samples: www.stadtbad-doebeln.de