Messstellenbetrieb (MSB) Musterklauseln

Messstellenbetrieb (MSB). Im Netzanschluss- bzw. Netzkopplungsvertrag ist vereinbart, wer Messstellenbetreiber (MSB) ist. Ist der Netzpartner Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer im Sinne des Messstellenbetriebsge- setzes (MsbG), so kann er den Messstellenbetrieb selbst ausüben oder gemäß §§ 5, 6 MsbG ei- nen Dritten für den Messstellenbetrieb auswählen. In diesen Fällen ist ein Messstellenbetreiber- rahmenvertrag mit Thyssengas abzuschließen. Das Muster ist als Download unter folgendem Link: xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxx-xxxxxxx.xxxx verfügbar. Bei ei- nem Wechsel des Messstellenbetreibers ist der Netzanschluss- bzw. Netzkopplungsvertrag ent- sprechend anzupassen. Die TMA enthalten ebenfalls die technischen Mindestanforderungen gemäß § 8 Abs.2 MsbG, die von Messstellenbetreibern einzuhalten sind. Sofern der Netzpartner, der Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ist, keine dieser Varianten wählt, ist Thyssengas grundzuständiger Messstellenbetreiber am entsprechenden Netzan- schlusspunkt. Die Erfassung des entnommenen Gases zwecks Energiemengenermittlung muss mittels geeich- ter und geeigneter Messeinrichtungen erfolgen. Die Eichungen sind Aufgabe des Messstellenbe- treibers und gehen zu seinen Lasten. Der Messstellenbetreiber ist verpflichtet, Xxxxxxxxxx die Durchführung der jeweiligen Maßnahmen rechtzeitig mindestens 2 Wochen vorher mitzuteilen, um Thyssengas eine Teilnahme zu ermöglichen. Thyssengas ist berechtigt, Beauftragte zur Prüfung oder Abnahme von Messeinrichtungen in ter- minlicher Abstimmung mit dem Netzpartner zu entsenden. Xxxxxxxxxx übernimmt durch Vor- nahme oder Unterlassung der Überprüfung der Messeinrichtungen keine Haftung für die Fehler- freiheit. Der Messstellenbetrieb darf keine unzulässigen Rückwirkungen auf das Netz der Thyssengas oder auf die technischen Anlagen des Netzpartners verursachen. Änderungen insbesondere aufgrund der Änderung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften sowie der Änderung der allgemein anerkannten Regeln der Technik oder vertraglicher Regelun- gen, der Entnahmecharakteristik des Netzpartners, des Anpassungsbedarfs an Kapazitäten oder der eichtechnischen Vorgaben an den Messanlagenaufbau, die sich auf die Messeinrichtungen auswirken, sind vom Netzpartner rechtzeitig mit Thyssengas abzustimmen und unter Beachtung des ordnungsgemäßen Messstellenbetriebs durchzuführen. Die entstehenden Kosten für die Än- derung der GDR(M)-Anlage trägt der Netzpartner. Die Ko...

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.