Beschlussfassung Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Gewährleistungsausschluss MIT AUSNAHME DER IN ABSCHNITT 8 ERLÄUTERTEN EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG WIRD DIESER DIENST „WIE GESEHEN“ UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART BEREITGESTELLT. DIE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG IM VORLIEGENDEN VERTRAG TRITT AN STELLE ALLER ANDEREN GESETZLICH VORGESEHENEN, AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN; DIES GILT U. A. FÜR DIE GEWÄHRLEISTUNGEN DER HANDELSÜBLICHKEIT, DES EIGENTUMS, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER SOWIE DIE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE AUS USANCEN UND HANDELSBRAUCH SOWIE AUS DER BISHERIGEN GESCHÄFTSBEZIEHUNG ABGELEITET WERDEN KÖNNEN. MINITAB GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DIE NUTZUNG DES DIENSTES FREI VON UNTERBRECHUNGEN UND FEHLERN IST. MINITAB HAFTET NICHT FÜR VERZÖGERUNGEN, UNTERBRECHUNGEN, DIENSTAUSFÄLLE ODER SONSTIGE PROBLEME, DIE SICH AUS DER NUTZUNG DES INTERNETS UND DER ELEKTRONISCHEN KOMMUNIKATION ERGEBEN, ODER PROBLEME IM ZUSAMMENHANG MIT DRITTEN, MIT DENEN SIE EINE SEPARATE VERTRAGSBEZIEHUNG EINGEGANGEN SIND. MÖGLICHERWEISE VERFÜGEN SIE ÜBER ANDERE GESETZLICHE RECHTE, DIE DAUER ETWAIGER GESETZLICH VORGESCHRIEBENER GEWÄHRLEISTUNGEN BESCHRÄNKT SICH JEDOCH AUF DEN KÜRZESTEN VOM GESETZ VORGESEHENEN ZEITRAUM.
Hausanschlusskosten Der Kunde erstattet dem FVU die bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für eine Änderung des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Kundenanlage erforderlich oder aus anderen Gründen vom Kunden veranlasst werden. Als Änderung gilt auch die Stilllegung der Kundenanlage.
Netzanschluss 1.1. Die Anlage des Anschlussnehmers (Gasanlage) wird bzw. ist über den Netzanschluss an das Verteilernetz des Netzbetreibers an- geschlossen. Der Netzanschluss und seine Eigentumsgrenze, der Ort der Energieübergabe sowie gegebenenfalls die Bezeich- nung des Zählpunktes bzw. der Messlokations-ID sind im Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag beschrieben. Die Gasan- lage umfasst alle Anlagenteile hinter der im Netzanschlussvertrag definierten Eigentumsgrenze mit Ausnahme der im Eigentum des Netzbetreibers oder Dritter befindlichen Betriebsmittel, wie z.B. Druckregelgerät und Messeinrichtungen. 1.2. Art, Zahl und Lage des Netzanschlusses sowie deren Änderung werden nach Beteiligung des Anschlussnehmers und unter Wah- rung seiner berechtigten Interessen nach den anerkannten Regeln der Technik durch den Netzbetreiber bestimmt. 1.3. Der Netzanschluss gehört zu den Betriebsanlagen des Netzbetreibers und steht in dessen Eigentum oder ist ihm zur wirtschaftli- chen Nutzung überlassen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird. Die Betriebsanlagen des Netzbetreibers wer- den nur vorübergehend und zur Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag auf netzbetreiberfremden Grundstücken errichtet (Scheinbestandteil im Sinne von § 95 Abs. 1 BGB). Die Betriebsanlagen des Netzbetreibers werden nach den im Einzelfall not- wendigen technischen Anforderungen des Netzbetreibers und nach Maßgabe des § 49 EnWG ausschließlich von diesem herge- stellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. 1.4. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Netzanschlusses zu schaffen. 1.5. Der Netzanschluss muss frei zugänglich und vor Beschädigungen geschützt sein. Er darf insbesondere nicht überbaut und nicht mit tiefwurzelnden Gewächsen überpflanzt werden. Der Anschlussnehmer darf keine Einwirkungen auf den Netzanschluss vor- nehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Netzanschlusses ist dem Netzbetreiber unverzüglich mitzuteilen. 1.6. Falls der Anschlussnehmer nicht Grundstückseigentümer ist, hat er dem Netzbetreiber die schriftliche Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers zur Herstellung, Änderung und Aufrechterhaltung des Netzanschlusses unter Anerkennung der damit verbundenen Verpflichtungen beizubringen. 1.7. Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, dem Netzbetreiber jede Änderung der Eigentumsverhältnisse an der angeschlossenen Gas- anlage sowie Teilen hiervon und Grundstücken, auf denen sich der Netzanschluss befindet, unter Nennung des neuen Eigentü- mers in Textform unverzüglich mitzuteilen. Er trägt im Rahmen des ihm Möglichen dafür Sorge, dass der neue Anschlussnehmer einen Netzanschlussvertrag mit dem Netzbetreiber schließt. Im Sinne dieser Bedingungen und der zugrundeliegenden Verträge ist ein Erbbauberechtigter einem Grundstückseigentümer gleichgestellt.
Ausschluss Krieg Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Ausschlussfristen Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis sind innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit geltend zu machen. Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die / der Studierende durch unverschuldete Umstände nicht in der Lage war, diese Frist einzuhalten.
Schlussbestimmung Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Xxxxx herausstellen, so wird die Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht berührt, es sei denn, die unwirksame Bestimmung war für eine Vertragspartei derart wesentlich, dass ihr ein Festhalten an dem Vertrag nicht zugemutet werden kann. In allen anderen Fällen werden die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzen, die dem ursprünglichen Regelungsziel am nächsten kommt. Erweist sich diese Vereinbarung als lückenhaft, sind die Parteien verpflichtet, diese unter Beachtung der erkennbaren Zielsetzung zu ergänzen.
Hausanschluss Die Betriebseinrichtung umfasst in der Nahwärmeversorgung die Hausstation mit Mess-, Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen. Der Hausanschlussraum ist nach DIN 18012 der begehbare und abschließbare Raum eines Gebäudes, der zur Einführung der Anschlussleitungen für die Ver- und Entsorgung des Gebäudes bestimmt ist und in dem die erforderlichen Anschlusseinrichtungen und gegebenenfalls Betriebseinrichtungen untergebracht werden.
Geltung, Vertragsabschluss 1.1 Die Agentur Grafik und Marke erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B. 1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden. 1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht. 1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. 1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
Nutzungsbeschränkungen Sie müssen sicherstellen, dass sowohl Ihre Nutzung des Dienstes als auch die Nutzung Ihrer Endnutzer diesem Vertrag entspricht, und Sie müssen die Endnutzer über die unten aufgeführten Einschränkungen informieren und diese durchsetzen. Sie stimmen zu, dass weder Sie noch Ihre Endnutzer den Dienst dazu nutzen, Folgendes hochzuladen, zu laden, einzustellen, per E-Mail zu versenden, zu übertragen, zu speichern oder in anderer Weise verfügbar zu machen: (i) Inhalte oder Materialien, die gesetzeswidrig, belästigend, bedrohend, schädlich, defamatorisch, obszön, die Privatsphäre anderer verletzend, hasserfüllt, rassistisch, ethnisch beleidigend oder in anderer Weise anstößig sind; (ii) Inhalte oder Materialien, die Urheberrechte oder andere geistige Eigentumsrechte verletzen oder Geschäftsgeheimnisse oder vertragliche oder andere Eigentumsrechte verletzen; (iii) unaufgefordert gesendete oder nicht autorisierte E-Mail-Nachrichten, Werbung, Werbematerial, Junkmail, Spam oder Kettenbriefe; und/oder (iv) Inhalte oder Materialien, die Viren oder Computercode, Dateien oder Programme enthalten, die dazu erstellt wurden, den normalen Betrieb des Dienstes oder anderer Computersoftware oder -hardware zu schädigen, zu stören oder einzuschränken. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie sicherstellen, dass Sie und die Endnutzer Folgendes unterlassen: (a) den Dienst dazu zu nutzen, andere zu verfolgen, zu belästigen, zu bedrohen oder zu schädigen, (b) eine Person oder Organisation vorzugeben zu sein, die Sie nicht sind (Apple behält sich das Recht vor, Apple IDs oder E-Mail-Adressen zu blockieren, bei denen es sich um eine betrügerische oder falsche Vorgabe Ihrer Identität oder betrügerische Übernahme des Namens oder der Identität