Anschlussleitung Musterklauseln

Anschlussleitung. Die Anschlussleitung verbindet das Gastransportnetz der Thyssengas mit den technischen Anla- gen des Netzpartners und beinhaltet sämtliche Leitungsbestandteile wie zum Beispiel Isolier- kupplung, Absperrarmaturen und Ausbläser. Der Netzpartner trägt die Kosten für die Anschluss- leitung einschließlich der Einbindung in das Gastransportnetz der Thyssengas. Die Anschlussleitung wird im Eigentum der Thyssengas errichtet und somit Bestandteil des Gas- transportnetzes. Als Eigentümer ist Thyssengas für Betrieb und Instandhaltung der Anschlusslei- tung verantwortlich. Planung und Bau der Anschlussleitung obliegen Thyssengas. Die Anschlussleitung wird mindes- tens in der Dimension DN 100 geplant und gebaut. Mit der Anschlussleitung wird in der Regel ein Kabelschutzrohr verlegt. Zwischen der Absperrarmatur und dem Gebäude der Gasdruckregel- und Messanlage (GDR(M)-Anlage) ist ein Mindestabstand von 20 Metern einzuhalten. Zur Anschlussleitung gehört das Eingangsformteil der GDR(M)-Anlage, das die Isolierkupplung beinhaltet und in der Regel durch den Netzpartner zusammen mit der GDR(M)-Anlage bereitge- stellt wird. Dieses Eingangsformteil geht inkl. der vollständigen Dokumentation, mit Herstellung der Verbindung zur Anschlussleitung in das Eigentum der Thyssengas über. Bei Bereitstellung des Eingangsformteils mit Isolierkupplung hat der Netzpartner folgendes zu berücksichtigen: Die Isolierkupplung befindet sich im aufsteigenden Ast des Eingangsformteils. Die Isolierkupp- lung ist leitungsseitig mit einem Anschweißende und anlagenseitig mit einer Flanschverbindung auszurüsten. Sie ist im Übergangsbereich Boden/Luft zu installieren, wobei die Seite mit dem Anschweißende im Erdreich verbleibt bzw. durch entsprechende Maßnahmen (Abdeckungen) gegen Berührung von Personen geschützt wird. Die im Übergangsbereich Boden/Luft installier- ten Bodenabdeckungen haben einen ausreichenden Abstand zur Isolierkupplung aufzuweisen, so dass es zu keinem elektrischen Zufallskontakt kommen kann. Die verbaute Isolierkupplung hat eine entsprechende Isolationsfestigkeit nach DVGW-Arbeitsblatt G 463 aufzuweisen. Parallel zur Isolierkupplung ist eine externe Ex-Funkenstrecke nach den Vor- gaben der Thyssengas zu verbauen. Die externe Ex-Funkenstrecke ist an den werksseitigen An- schlusslaschen der Isolierkupplung zu montieren. Bei der Montage ist darauf zu achten, dass der Außenmantel der Isolierkupplung das gleiche Potential wie die Anlage hat. Die Anschlussleitung wird in den kathodischen K...
Anschlussleitung. (1) Die Kanalanlagen der Stadt- werke sind so herzustellen, dass jedes Gebäude oder jede Gruppe von Gebäuden, die eine wirt- schaftliche Einheit bildet, nach Möglichkeit einen eigenen An- schluss an die Hauptleitung erhält.
Anschlussleitung. 1. Die Anschlussleitung ist die Verbindung zwischen der Versorgungsleitung und der Verbrauchsanlage des Kunden. Sie endet nach dem Absperrventil unmittelbar nach dem Wasserzähler. Das Ende der Anschlusslei- tung ist gleichzeitig die Übergabestelle des Wassers an den Kunden. Ist kein Wasserzähler eingebaut, endet die Anschlussleitung unmittelbar hinter der ersten Absperr- vorrichtung am Grundstück. Art, Länge, Dimension, Lage, Zählerstandort und Zahl der Anschlussleitungen bestimmt die IKB in Abstimmung mit dem Kunden. Grundsätzlich erhält ein Grundstück nur eine Anschlussleitung.
Anschlussleitung. Die Anschlussleitung verbindet das Gastransportnetz der Thyssengas mit den technischen Einrichtungen des Netzanschlusspartners. Der Abgang vom Gastransportnetz und die Anschlussleitung werden grundsätzlich mindestens in DN 100 geplant und gebaut. Mit der Anschlussleitung wird i. d. R. ein Fernmeldekabel verlegt. Die Anschlussleitung wird in den kathodischen Korrosionsschutz des Gastransportnetzes einbezogen und gegenüber den Anlagen des Netzanschlusspartners elektrisch getrennt. Zur Prüfung des Isolierstückes und des Rohr-/Bodenpotentials wird eine Messstelle eingerichtet. Die Planung der Anschlussleitung, der erforderlichen Absperrarmatur und der Nebeneinrichtungen wird zwischen Thyssengas und dem Netzanschlusspartner abgestimmt. Zwischen der Stationseingangsarmatur und dem Stationsgebäude wird in der Regel ein Mindestabstand von 20 Metern eingehalten. Der Netzanschlusspartner trägt die Investition für die Anschlussleitung. Die Anschlussleitung geht in das Eigentum der Thyssengas über, wenn nichts anderes vereinbart wird. Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Anschlussleitung obliegen Thyssengas.
Anschlussleitung. Siehe „Hausanschluss“.
Anschlussleitung. Der Anschluss vom Standort des Kunden zum Vodafone-Netzzugangspunkt erfolgt über fest geschaltete Übertragungswege, die dem Kunden von Vodafone bereitgestellt werden. Es können dabei auch Anschlussleitungen von anderen Netzbetreibern zum Einsatz kommen. Eine Realisierung über Richtfunk/ Wireless Local Loop (WLL) ist im Kapitel 4 beschrieben.
Anschlussleitung. (1) Die Anschlussleitung ist die Verbindung zwischen der Ver- sorgungsleitung und der Ver- brauchsanlage des Kunden. Sie umfasst die Abzweigung von der Versorgungsleitung inkl. Absperr- vorrichtung, die Rohrleitung bis zur Wasserzähleranlage sowie die Zähleranlage selbst. Die Wasser- zähleranlage umfasst zwei Absper- reinrichtungen sowie einen Was- serzähler. Die Anschlussleitung endet mit dem Absperrventil un- mittelbar nach dem Wasserzähler, welches gleichzeitig die Überga- bestelle des Wassers an den Kun- den ist.
Anschlussleitung. Die Anschlussleitung verbindet das Gastransportnetz der Thyssengas mit den technischen Einrichtungen des Netzanschlusspartners. Der Abgang vom Gastransportnetz und die Anschlussleitung werden grundsätz- lich mindestens in DN 100 geplant und gebaut. Mit der Anschlussleitung wird i. d.
Anschlussleitung