Einbauprüfungen und Nachprüfungen. Die Mitgliedstaaten bezeichnen die Stellen, die die Einbauprüfungen und Nachprü- fungen vornehmen.
1. Bescheinigung für neue oder reparierte Geräte Für jedes neue oder reparierte Einzelgerät werden die ordnungsgemässe Arbeitsweise und die Genauigkeit der Angaben und Aufzeichnungen innerhalb der unter Kapitel III Abschnitt F Nummer 1 festgelegten Grenzen durch die unter Kapitel V Abschnitt B Buchstabe Q vorgesehene Plombierung bescheinigt. Die Mitgliedstaaten können zu diesem Zweck eine erste Prüfung vornehmen, die in der Nachprüfung und Bestätigung der Übereinstimmung eines neuen oder instand gesetzten Gerätes mit dem genehmigten Muster und/oder den Anforderungen der Verordnung einschliesslich ihrer Anhänge besteht, oder die Bescheinigung den Herstellern oder deren Beauftragten übertragen.
Einbauprüfungen und Nachprüfungen. Die Mitgliedstaaten bezeichnen die Stellen, die die Einbauprüfungen und Nachprüfungen vornehmen.
Einbauprüfungen und Nachprüfungen. Die Vertragsparteien bezeichnen die Stellen, die die Einbauprüfungen und Nachprüfungen vornehmen.
1. Bescheinigung für neue oder reparierte Geräte