Messung der zurückgelegten Wegstrecke. Die zurückgelegten Wegstrecken können gezählt und aufgezeichnet werden: – beim Vorwärtsfahren und beim Rückwärtsfahren oder – nur beim Vorwärtsfahren. Die etwaige Aufzeichnung der zurückgelegten Wegstrecken beim Rückwärtsfahren darf die Klarheit und Genauigkeit der übrigen Aufzeichnungen in keiner Weise beeinträchtigen.
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Messung der zurückgelegten Wegstrecke. Die zurückgelegten Wegstrecken können gezählt und aufgezeichnet werden: – - beim Vorwärtsfahren und beim Rückwärtsfahren oder – - nur beim Vorwärtsfahren. Die etwaige Aufzeichnung der zurückgelegten Wegstrecken beim bei Rückwärtsfahren darf die Klarheit und Genauigkeit der übrigen Aufzeichnungen in keiner Weise beeinträchtigen.
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