Common use of Messwandler Clause in Contracts

Messwandler. Die Spannungswandler sind vom Netz des VNB aus gesehen hinter den Stromwandlern an- zuschließen. Die Wandler müssen mindestens folgenden Bedingungen genügen: Allgemein: • MID-Konformitätserklärung- ist dem VNB zu übergeben (durch den Messstellenbe- treiber) • thermischer Kurzschlussstrom, Bemessungsstoßstrom und Isolationsspannung ent- sprechend Kapitel 6.2.1; • Messkerne und Messwicklungen zum Anschluss von EZA-Reglern für die Blindleis- tungsregelung/statische Spannungshaltung müssen mindestens der Klasse 0,5 ge- nügen, bei Anschlussscheinleistungen der Kundenanlage SA > 1 MVA mindestens der Klasse 0,2 genügen; Spannungswandler: • Standard-Anforderung an die Zählwicklung der Spannungswandler: Klasse 0,5; 15 VA; mit Zustimmung des VNB darf abgewichen werden; • Spannungswandler sind als drei einpolig isolierte Spannungswandler auszuführen; • Die sekundäre Bemessungsspannung der Zähl- und Schutzwicklung der Span- 100 V nungswandler beträgt ; • Bemessungsspannungsfaktor der Spannungswandler: 1,9 x Un/8 h (6 A); • Schutzwicklungen der Spannungswandler für den übergeordneten Entkupplungs- schutz müssen der Klassengenauigkeit 3P genügen, typischerweise kombiniert aus Klasse 0,5 und 3P. Bis zum 30.06.2020 genügt für Schutzzwecke die Einhaltung der Genauigkeitsklasse 0,5. • In Netzen mit einer Versorgungsspannung von < 20 kV (z. B. 10 oder 15 kV) sind se- kundär umschaltbare 20-kV-Spannungswandler einzusetzen. Stromwandler: • Standard-Anforderung an die Zählkerne der Stromwandler: Klasse 0,5s; 10 VA, FS 5; mit Zustimmung des VNB darf abgewichen werden; • Der Primärstrom der Stromwandlerkerne für die Zählung ist den vertraglichen Leis- tungsanforderungen anzupassen; • Der sekundäre Bemessungsstrom der Stromwandler muss bei den Zählkernen bei ≤ 20 kV 5 A betragen; • thermischer Bemessungs-Dauerstrom der Stromwandler: 1,2 x Ipn; • Schutzkerne der Stromwandler zum Anschluss von Kurzschlussschutzeinrichtungen müssen Kurzschlussströme von 6 kA im 10-kV-Netz und entsprechend der Genauig- keitsklasse 10P oder besser gemäß DIN EN 60044-1 übertragen; • Die erforderliche Nennleistung der Schutzkerne der Stromwandler für den Übergabe- schutz einschließlich der Bemessung der Auslösespule des Leistungsschalters ist in Abhängigkeit der angeschlossenen Sekundärtechnik im Rahmen der Projektierung durch den Kunden zu ermitteln und festzulegen. Die zugehörigen Berechnungsunter- lagen müssen Bestandteil der beim VNB einzureichenden Projektdokumentation sein; • Werden zusätzlich Messgeräte an den Schutzkern der Stromwandler angeschlossen, ist die Kurzschlussfestigkeit der zum Einsatz kommenden Messgeräte sicherzustellen und nachzuweisen; • Schutz- oder Messkerne der Stromwandler zum Anschluss von Q🡺 & U< -Schutz - einrichtungen müssen entsprechend der Genauigkeitsklasse 5P oder besser gemäß DIN EN 61869-2 (VDE 0414-9-2) übertragen und mindestens folgendem Verhältnis genügen: In EZA/In Wandler ≥ 0,33; • Schutz- oder Messkerne der Stromwandler zum Anschluss von Schutzeinrichtungen müssen der thermischen Kurzschlussfestigkeit der Schutzrelais am Strommessein- gang genügen. Es gilt im 10-kV-Netz: . Ansonsten muss die Berechnungsgrundlage ein Bestandteil der einzureichenden Projektdokumentation sein. • Messkerne und Messwicklungen zum Anschluss von EZA-Reglern für die Blindleis- tungsregelung/ statische Spannungshaltung müssen mindestens der Klasse 0,5, bei Anschlussscheinleistungen der Kundenanlage SA > 1 MVA mindestens der Klasse 0,2, genügen. Bereits im Zuge der Anlagenplanung ist eine rechtzeitige Abstimmung zwischen dem An- schlussnehmer und dem VNB über die bereitzustellenden Wicklungen und Kerne erforder- lich. Die beim VNB verfügbaren Strom- und Spannungswandler können beim VNB nachge- fragt werden. Detailliertere Angaben zu der geforderten Wandlerspezifikation sind auf Nach- frage bzw. auf der Internetseite des VNB verfügbar. Falls der Anschlussnehmer andere als die unten genannten Wandler einsetzt (z.B. für gas- isolierte Anlagen), so hat er im Störungsfall für die Ersatzbeschaffung selbst Sorge zu tra- gen. Weitere Details sind dem Anhang H "Wandlerverdrahtung" zu entnehmen.

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Samples: www.evng.de, www.evng.de

Messwandler. Die Spannungswandler sind vom Netz des VNB der EWF aus gesehen hinter den Stromwandlern an- zuschließenanzuschließen. Die Wandler müssen mindestens folgenden Bedingungen genügen: Allgemein: • MID-Konformitätserklärung- ist dem VNB EWF zu übergeben (durch den Messstellenbe- treiberMessstellenbetreiber) • thermischer Kurzschlussstrom, Bemessungsstoßstrom und Isolationsspannung ent- sprechend entsprechend Kapitel 6.2.1; • Messkerne und Messwicklungen zum Anschluss von EZA-Reglern für die Blindleis- tungsregelung/statische Spannungshaltung müssen mindestens der Klasse 0,5 ge- nügen, bei Anschlussscheinleistungen der Kundenanlage SA > 1 MVA mindestens der Klasse 0,2 genügen; Spannungswandler: • Standard-Anforderung an die Zählwicklung der Spannungswandler: Klasse 0,5; 15 VA; mit Zustimmung des VNB der EWF darf abgewichen werden; • Spannungswandler sind als drei einpolig isolierte Spannungswandler auszuführen; • Die sekundäre Bemessungsspannung der Zähl- und Schutzwicklung der Span- 100 V nungswandler Zählwicklung des Spannungswandler beträgt 100; • Bemessungsspannungsfaktor der Spannungswandler: 1,9 x Un/8 h (6 A); • Schutzwicklungen der Spannungswandler für den übergeordneten Entkupplungs- schutz müssen der Klassengenauigkeit 3P genügen, typischerweise kombiniert aus Klasse 0,5 und 3P. Bis zum 30.06.2020 genügt für Schutzzwecke die Einhaltung der Genauigkeitsklasse 0,5. • In Netzen mit einer Versorgungsspannung von < 20 kV (z. B. 10 oder 15 kV) sind se- kundär umschaltbare 20-kV-Spannungswandler einzusetzen. Stromwandler: • Standard-Anforderung an die Zählkerne der Stromwandler: Klasse 0,5s; 10 20 VA, FS 5; mit Zustimmung des VNB der EWF darf abgewichen werden; • Der Primärstrom der Stromwandlerkerne für die Zählung ist den vertraglichen Leis- tungsanforderungen Leistungsanforderungen anzupassen; • Der sekundäre Bemessungsstrom der Stromwandler muss bei den Zählkernen bei ≤ 20 kV 5 A betragen; • thermischer Bemessungs-Dauerstrom der Stromwandler: 1,2 x IpnIn; • Schutzkerne der Stromwandler zum Anschluss von Kurzschlussschutzeinrichtungen müssen Kurzschlussströme von 6 kA im 10-kV-Netz und entsprechend der Genauig- keitsklasse 10P oder besser gemäß DIN EN 60044-1 übertragen; • Die erforderliche Nennleistung der Schutzkerne der Stromwandler für den Übergabe- schutz einschließlich der Bemessung der Auslösespule des Leistungsschalters ist in Abhängigkeit der angeschlossenen Sekundärtechnik im Rahmen der Projektierung durch den Kunden zu ermitteln und festzulegen. Die zugehörigen Berechnungsunter- lagen müssen Bestandteil der beim VNB einzureichenden Projektdokumentation sein; • Werden zusätzlich Messgeräte an den Schutzkern der Stromwandler angeschlossen, ist die Kurzschlussfestigkeit der zum Einsatz kommenden Messgeräte sicherzustellen und nachzuweisen; • Schutz- oder Messkerne der Stromwandler zum Anschluss von Q🡺 & U< -Schutz - einrichtungen müssen entsprechend der Genauigkeitsklasse 5P oder besser gemäß DIN EN 61869-2 (VDE 0414-9-2) übertragen und mindestens folgendem Verhältnis genügen: In EZA/In Wandler ≥ 0,33; • Schutz- oder Messkerne der Stromwandler zum Anschluss von Schutzeinrichtungen müssen der thermischen Kurzschlussfestigkeit der Schutzrelais am Strommessein- gang genügen. Es gilt im 10-kV-Netz: . Ansonsten muss die Berechnungsgrundlage ein Bestandteil der einzureichenden Projektdokumentation sein. • Messkerne und Messwicklungen zum Anschluss von EZA-Reglern für die Blindleis- tungsregelung/ statische Spannungshaltung müssen mindestens der Klasse 0,5, bei Anschlussscheinleistungen der Kundenanlage SA > 1 MVA mindestens der Klasse 0,2, genügen. Bereits im Zuge der Anlagenplanung ist eine rechtzeitige Abstimmung zwischen dem An- schlussnehmerAnschlussnehmer und dem VNBEWF über die bereitzustellenden Wicklungen und Kerne erforder- licerforderlichh. Die beim VNBbei EWF verfügbaren Strom- und Spannungswandler können beim VNB nachge- fragtbei EWF angefragt werden. Detailliertere Angaben zu derden geforderten Wandlerspezifikation sind auf Nach- frage bzw. auf der Internetseite des VNBNachfrage bei EWF verfügbar. Falls der Anschlussnehmer andere als die unten genannten Wandler einsetzt (z.B. für gas- isoliertegasisolierte Anlagen), so hat er im Störungsfall für die Ersatzbeschaffung selbst Sorge zu tra- getragenn. Weitere DetailsIst EWF der Messstellenbetreiber, so kommen bei 20-kV-Netzanschlüssen nicht kippschwingungsarme Wandler in schmaler Bauform nach DIN 42600 Teil 8 und Teil 9 zum Einsatz: 3 einpolige Spannungswandler (2 Wicklungen) Wicklung 1 Zählung Klasse 0,5; 15 VA; MID-Konformität Wicklung 2 Messwerte Klasse 0,2; min.15 VA (bis 30.06.2020 ggf. Klasse 0,2 oder 0,5 - ohne 3P) Die Wicklung 2 kommt zum Einsatz, wenn Schutz- und/oder Betriebsmessaufgaben zu erfüllen sind dem Anhang H "Wandlerverdrahtung" zu entnehme(z.B. bei allen Erzeugungsanlagen)n.

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Samples: www.ewf.de

Messwandler. Die Spannungswandler sind vom Netz des VNB Netzbetreibers aus gesehen hinter den Stromwandlern an- zuschließenanzuschließen. Die Wandler müssen mindestens folgenden Bedingungen genügen: Allgemein: MID-Konformitätserklärung- Konformitätserklärung ist dem VNB Netzbetreiber zu übergeben (durch den Messstellenbe- treiber) • Messstellenbetreiber), sofern es sich nicht um den Netzbetreiber selbst in der Funktion als grundzuständiger Messstellenbetreiber handelt.  thermischer Kurzschlussstrom, Bemessungsstoßstrom und Isolationsspannung ent- sprechend entsprechend Kapitel 6.2.1; Messkerne und Messwicklungen zum Anschluss von EZA-Reglern für die Blindleis- tungsregelungBlindleistungsregelung/statische Spannungshaltung müssen mindestens der Klasse 0,5 ge- nügengenügen, bei Anschlussscheinleistungen der Kundenanlage SA > 1 MVA mindestens der Klasse 0,2 genügen; Spannungswandler: Standard-Anforderung an die Zählwicklung der Spannungswandler: Klasse 0,5; 15 10 VA; mit Zustimmung des VNB Netzbetreiber darf abgewichen werden; Spannungswandler sind als drei einpolig isolierte Spannungswandler auszuführen; Die sekundäre Bemessungsspannung der Zähl- und Schutzwicklung der Span- 100 V nungswandler 100V Spannungswandler beträgt ; Bemessungsspannungsfaktor der Spannungswandler: 1,9 x Un/8 h (6 A); Schutzwicklungen der Spannungswandler für (nur) den übergeordneten Entkupplungs- schutz Entkupplungsschutz müssen der Klassengenauigkeit 3P genügen, typischerweise kombiniert aus Klasse 0,5 und 3P. Bis zum 30.06.2020 genügt für Schutzzwecke die Einhaltung der Genauigkeitsklasse 0,5genügen. In Netzen mit einer Versorgungsspannung von < 20 kV (z. B. 10 oder 15 kV) sind se- kundär sekundär umschaltbare 20-kV-Spannungswandler einzusetzen. einzusetzen Stromwandler: Standard-Anforderung an die Zählkerne der Stromwandler: Klasse 0,5s; 10 VA, FS 5; mit Zustimmung des VNB Netzbetreiber darf abgewichen werden; Der Primärstrom der Stromwandlerkerne für die Zählung ist den vertraglichen Leis- tungsanforderungen Leistungsanforderungen anzupassen; Der sekundäre Bemessungsstrom der Stromwandler muss bei den Zählkernen bei ≤ 20 kV 5 A, und bei den Schutzkernen 1 A betragen; thermischer Bemessungs-Dauerstrom der Stromwandler: 1,2 x Ipn; Schutzkerne der Stromwandler zum Anschluss von Kurzschlussschutzeinrichtungen müssen Kurzschlussströme von 6 kA im 10-kV-Netz und 3 kA im 20-kV-Netz entsprechend der Genauig- keitsklasse Genauigkeitsklasse 10P oder besser gemäß DIN EN 60044-1 übertragen; Die erforderliche Nennleistung der Schutzkerne der Stromwandler für den Übergabe- schutz Übergabeschutz einschließlich der Bemessung der Auslösespule des Leistungsschalters ist in Abhängigkeit der angeschlossenen Sekundärtechnik im Rahmen der Projektierung durch den Kunden zu ermitteln und festzulegen. Die zugehörigen Berechnungsunter- lagen müssen Bestandteil der beim VNB einzureichenden Projektdokumentation sein; • Werden zusätzlich Messgeräte an den Schutzkern der Stromwandler angeschlossen, ist die Kurzschlussfestigkeit der zum Einsatz kommenden Messgeräte sicherzustellen zu sichern und nachzuweisen;   Schutz- oder Messkerne der Stromwandler zum Anschluss von Q🡺Q & U< -Schutz - einrichtungen müssen entsprechend der Genauigkeitsklasse 5P oder besser gemäß DIN EN 61869-2 (VDE 0414-9-2) übertragen und mindestens folgendem Verhältnis genügen: In EZA/In Wandler ≥ 0,33; Schutz- oder Messkerne der Stromwandler zum Anschluss von Schutzeinrichtungen müssen der thermischen Kurzschlussfestigkeit der Schutzrelais am Strommessein- gangStrommesseingang genügen. Es gilt im 1-kV-Netz: , sowie im 20- und 300-kV-Netz: . Ansonsten muss die Berechnungsgrundlage ein Bestandteil der einzureichenden Projektdokumentation sein. Messkerne und Messwicklungen zum Anschluss von EZA-Reglern für die Blindleis- tungsregelung/Blindleistungsregelung/ statische Spannungshaltung müssen mindestens der Klasse 0,5, bei Anschlussscheinleistungen der Kundenanlage SA > 1 MVA mindestens der Klasse 0,2, genügen. Bereits im Zuge der Anlagenplanung ist eine rechtzeitige Abstimmung zwischen dem An- schlussnehmerAnschlussnehmer und dem VNBNetzbetreiber über die bereitzustellenden Wicklungen und Kerne erforder- licerforderlichh. Die beim VNBNetzbetreiber verfügbaren Strom- und Spannungswandler können beim VNB nachge- fragtNetzbetreiber nachgefragt werden. Detailliertere Angaben zu derden geforderten Wandlerspezifikation sind auf Nach- frageNachfrage bzw. auf der Internetseite des VNBNetzbetreiber verfügbar. Falls der Anschlussnehmer andere als die unten genannten Wandler einsetzt (z.B. für gas- isoliertegasisolierte Anlagen), so hat er im Störungsfall für die Ersatzbeschaffung selbst Sorge zu tra- getragenn. Weitere Details sind dem Anhang H "Wandlerverdrahtung" zu entnehmen.

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Samples: www.regionetz.de

Messwandler. Die Spannungswandler sind vom Netz des VNB der GGEW AG aus gesehen hinter den Stromwandlern an- zuschließenanzuschließen. Die Wandler müssen mindestens folgenden Bedingungen genügen: Allgemein: - MID-Konformitätserklärung- ist dem VNB der GGEW AG zu übergeben (durch den Messstellenbe- treiberMessstellenbetreiber) - thermischer Kurzschlussstrom, Bemessungsstoßstrom und Isolationsspannung ent- sprechend entsprechend Kapitel 6.2.1; - Messkerne und Messwicklungen zum Anschluss von EZA-Reglern für die Blindleis- tungsregelungBlindleistungsregelung/statische Spannungshaltung müssen mindestens der Klasse 0,5 ge- nügengenügen, bei Anschlussscheinleistungen der Kundenanlage SA > 1 MVA mindestens der Klasse 0,2 genügen; Spannungswandler: - Standard-Anforderung an die Zählwicklung der Spannungswandler: Klasse 0,5; 15 VA; mit Zustimmung des VNB der GGEW AG darf abgewichen werden; - Spannungswandler sind als drei einpolig isolierte Spannungswandler auszuführen; - Die sekundäre Bemessungsspannung der Zähl- und Schutzwicklung der Span- 100 V nungswandler beträgt Spannungswandler betragt 100; √3 - Bemessungsspannungsfaktor der Spannungswandler: 1,9 x Un/8 h (6 A); - Schutzwicklungen der Spannungswandler für den übergeordneten Entkupplungs- schutz Entkupplungsschutz müssen der Klassengenauigkeit 3P genügen, typischerweise kombiniert aus Klasse 0,5 und 3P. Bis zum 30.06.2020 genügt für Schutzzwecke die Einhaltung der Genauigkeitsklasse 0,5. • In Netzen mit einer Versorgungsspannung von < 20 kV (z. B. 10 oder 15 kV) sind se- kundär umschaltbare 20-kV-Spannungswandler einzusetzen. Stromwandler: - Standard-Anforderung an die Zählkerne der Stromwandler: Klasse 0,5s; 10 VA, FS 5; mit Zustimmung des VNB der GGEW AG darf abgewichen werden; - Der Primärstrom der Stromwandlerkerne für die Zählung ist den vertraglichen Leis- tungsanforderungen Leistungsanforderungen anzupassen; - Der sekundäre Bemessungsstrom der Stromwandler muss bei den Zählkernen bei ≤ 20 kV 5 A betragen; - thermischer Bemessungs-Dauerstrom der Stromwandler: 1,2 x Ipn; - Schutzkerne der Stromwandler zum Anschluss von Kurzschlussschutzeinrichtungen müssen Kurzschlussströme von 6 3 kA im 1020-kV-Netz und entsprechend der Genauig- keitsklasse Genauigkeitsklasse 10P oder besser gemäß DIN EN 60044-1 übertragen; • Die erforderliche Nennleistung der Schutzkerne der Stromwandler für den Übergabe- schutz einschließlich der Bemessung der Auslösespule des Leistungsschalters ist in Abhängigkeit der angeschlossenen Sekundärtechnik im Rahmen der Projektierung durch den Kunden zu ermitteln und festzulegen. Die zugehörigen Berechnungsunter- lagen müssen Bestandteil der beim VNB einzureichenden Projektdokumentation sein; • Werden zusätzlich Messgeräte an den Schutzkern der Stromwandler angeschlossen𝐵𝑒𝑚𝑒𝑠𝑠𝑢𝑛𝑔𝑠 − 𝐺𝑒𝑛𝑎𝑢𝑖𝑔𝑘𝑒𝑖𝑡𝑠𝑔𝑟𝑒𝑛𝑧𝑓𝑎𝑘𝑡𝑜𝑟 = 𝑔𝑒𝑓𝑜𝑟𝑑𝑒𝑟𝑡𝑒𝑟 𝑝𝑟𝑖𝑚ä𝑟𝑒𝑟 𝐾𝑢𝑟𝑧𝑠𝑐ℎ𝑙𝑢𝑠𝑠𝑠𝑡𝑟𝑜𝑚16 𝑘𝐴, ist die Kurzschlussfestigkeit der zum Einsatz kommenden Messgeräte sicherzustellen und nachzuweisen; • Schutz- oder Messkerne der Stromwandler zum Anschluss von Q🡺 & U< -Schutz - einrichtungen müssen entsprechend der Genauigkeitsklasse 5P oder besser gemäß DIN EN 61869-26 𝑘𝐴 𝑜𝑑𝑒𝑟 3 𝑘𝐴, 𝑠𝑖𝑒ℎ𝑒 𝑜𝑏𝑒𝑛 (VDE 0414-9-2) übertragen und mindestens folgendem Verhältnis genügen: In EZA/In Wandler ≥ 0,33; • Schutz- oder Messkerne der Stromwandler zum Anschluss von Schutzeinrichtungen müssen der thermischen Kurzschlussfestigkeit der Schutzrelais am Strommessein- gang genügen. Es gilt im 10-kV-Netz: . Ansonsten muss die Berechnungsgrundlage ein Bestandteil der einzureichenden Projektdokumentation sein. • Messkerne und Messwicklungen zum Anschluss von EZA-Reglern für die Blindleis- tungsregelung/ statische Spannungshaltung müssen mindestens der Klasse 0,5, bei Anschlussscheinleistungen der Kundenanlage SA > 1 MVA mindestens der Klasse 0,2, genügen. Bereits im Zuge der Anlagenplanung ist eine rechtzeitige Abstimmung zwischen dem An- schlussnehmer und dem VNB über die bereitzustellenden Wicklungen und Kerne erforder- lich. Die beim VNB verfügbaren Strom- und Spannungswandler können beim VNB nachge- fragt werden. Detailliertere Angaben zu der geforderten Wandlerspezifikation sind auf Nach- frage bzw. auf der Internetseite des VNB verfügbar. Falls der Anschlussnehmer andere als die unten genannten Wandler einsetzt (z.B. für gas- isolierte Anlagen), so hat er im Störungsfall für die Ersatzbeschaffung selbst Sorge zu tra- gen. Weitere Details sind dem Anhang H "Wandlerverdrahtung" zu entnehmen𝑝𝑟𝑖𝑚ä𝑟𝑒𝑟 𝑁𝑒𝑛𝑛𝑠𝑡𝑟𝑜𝑚 𝑑𝑒𝑠 𝑆𝑐ℎ𝑢𝑡𝑧𝑘𝑒𝑟𝑛𝑒𝑠.

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Samples: www.ggew.de

Messwandler. Die Spannungswandler sind vom Netz des VNB der Westnetz aus gesehen hinter den Stromwandlern an- zuschließenanzuschließen. Die Wandler müssen mindestens folgenden Bedingungen genügen: Allgemein: MID-Konformitätserklärung- ist dem VNB Westnetz zu übergeben (durch den Messstellenbe- treiberMessstellenbetreiber) thermischer Kurzschlussstrom, Bemessungsstoßstrom und Isolationsspannung ent- sprechend entsprechend Kapitel 6.2.1; Messkerne und Messwicklungen zum Anschluss von EZA-Reglern für die Blindleis- tungsregelungBlindleistungsregelung/statische Spannungshaltung müssen mindestens der Klasse 0,5 ge- nügengenügen, bei Anschlussscheinleistungen der Kundenanlage SA > 1 MVA mindestens der Klasse 0,2 genügen; Spannungswandler: Standard-Anforderung an die Zählwicklung der Spannungswandler: Klasse 0,5; 15 VA; mit Zustimmung des VNB der Westnetz darf abgewichen werden; Spannungswandler sind als drei einpolig isolierte Spannungswandler auszuführen; ; − Die sekundäre Bemessungsspannung der Zähl- und Schutzwicklung der Span- Spannungswandler beträgt 100 V nungswandler beträgt ; • Bemessungsspannungsfaktor der Spannungswandler: 1,9 x Un/8 h (6 A); Schutzwicklungen der Spannungswandler für den übergeordneten Entkupplungs- schutz Entkupplungsschutz müssen der Klassengenauigkeit 3P genügen, typischerweise kombiniert aus Klasse 0,5 und 3P. Bis zum 30.06.2020 genügt für Schutzzwecke die Einhaltung der Genauigkeitsklasse 0,5. • In Netzen mit einer Versorgungsspannung von < 20 kV (z. B. 10 oder 15 kV) sind se- kundär umschaltbare 20-kV-Spannungswandler einzusetzen. Stromwandler: Standard-Anforderung an die Zählkerne der Stromwandler: Klasse 0,5s; 10 VA, FS 5; mit Zustimmung des VNB der Westnetz darf abgewichen werden; Der Primärstrom der Stromwandlerkerne für die Zählung ist den vertraglichen Leis- tungsanforderungen Leistungsanforderungen anzupassen; Der sekundäre Bemessungsstrom der Stromwandler muss bei den Zählkernen bei ≤ 20 kV 5 A, bei den Zählkernen bei 30 kV 1 A und bei den Schutzkernen 1 A betragen; thermischer Bemessungs-Dauerstrom der Stromwandler: 1,2 x Ipn; Schutzkerne der Stromwandler zum Anschluss von Kurzschlussschutzeinrichtungen müssen Kurzschlussströme von 6 kA im 10-kV-Netz und 3 kA im 20-kV-Netz entsprechend der Genauig- keitsklasse Genauigkeitsklasse 10P sowie 16 kA im 30-kV-Netz entsprechend der Genauigkeitsklasse 5P oder besser gemäß DIN EN 60044-1 übertragen; Die erforderliche Nennleistung der Schutzkerne der Stromwandler für den Übergabe- schutz Übergabeschutz einschließlich der Bemessung der Auslösespule des Leistungsschalters ist in Abhängigkeit der angeschlossenen Sekundärtechnik im Rahmen der Projektierung durch den Kunden zu ermitteln und festzulegen. Die zugehörigen Berechnungsunter- lagen Berechnungsunterlagen müssen Bestandteil der beim VNB bei Westnetz einzureichenden Projektdokumentation sein; Werden zusätzlich Messgeräte an den Schutzkern der Stromwandler angeschlossen, ist die Kurzschlussfestigkeit der zum Einsatz kommenden Messgeräte sicherzustellen und nachzuweisen; Schutz- oder Messkerne der Stromwandler zum Anschluss von Q🡺 & U< -Schutz - einrichtungen-einrichtungen müssen entsprechend der Genauigkeitsklasse 5P oder besser gemäß DIN EN 61869-2 (VDE 0414-9-2) übertragen und mindestens folgendem Verhältnis genügen: In EZA/In Wandler ≥ 0,33; Schutz- oder Messkerne der Stromwandler zum Anschluss von Schutzeinrichtungen müssen der thermischen Kurzschlussfestigkeit der Schutzrelais am Strommessein- gangStrommesseingang genügen. Es gilt im 1-kV- Netz: , sowie im 20- und 300-kV-Netz: . Ansonsten muss die Berechnungsgrundlage ein Bestandteil der einzureichenden Projektdokumentation sein. Messkerne und Messwicklungen zum Anschluss von EZA-Reglern für die Blindleis- tungsregelung/Blindleistungsregelung/ statische Spannungshaltung müssen mindestens der Klasse 0,5, bei Anschlussscheinleistungen der Kundenanlage SA > 1 MVA mindestens der Klasse 0,2, genügen. Bereits im Zuge der Anlagenplanung ist eine rechtzeitige Abstimmung zwischen dem An- schlussnehmerAnschlussnehmer und dem VNBWestnetz über die bereitzustellenden Wicklungen und Kerne erforder- licerforderlichh. Die beim VNBbei Westnetz verfügbaren Strom- und Spannungswandler können beim VNB nachge- fragtbei Westnetz nachgefragt werden. Detailliertere Angaben zu derden geforderten Wandlerspezifikation sind auf Nach- frageNachfrage bzw. auf der Internetseite des VNBder Westnetz verfügbar. Falls der Anschlussnehmer andere als die unten genannten Wandler einsetzt (z.B. für gas- isoliertegasisolierte Anlagen), so hat er im Störungsfall für die Ersatzbeschaffung selbst Sorge zu tra- getragenn. Weitere Details sind dem Anhang H "Wandlerverdrahtung" zu entnehme. Beistellung der Wandler durch Westnetz Ist Westnetz der Messstellenbetreiber, so kommen bei 10-kV- und 20-kV-Netzanschlüssen nicht kippschwingungsarme Wandler in schmaler Bauform nach DIN 42600 Teil 8 und Teil 9 und bei 30-kV-Netzanschlüssen nicht kippschwingungsarme Wandler in großer Bauform nach DIN 42600 Teil 3 und Teil 5 mit folgenden Kenndaten zum Einsatz: 3 einpolige Spannungswandler (3 Wicklungen) Wicklung 1 Zählung Klasse 0,5; 15 VA; MID-Konformität Wicklung 2 Schutz Klasse 0,2/3P; min.15 VA (bis 30.06.2020 ggf. Klasse 0,2 oder 0,5 - ohne 3P) Wicklung 3 Erdschlussmessung, Bedämpfung (da-dn) Klasse 3P; 100 VA Die Wicklung 2 kommt zum Einsatz, wenn Schutz- und/oder Betriebsmessaufgaben zu erfüllen sind (z.B. bei allen Erzeugungsanlagen). Die Wicklung 3 kann zur Bedämpfung von Kippschwingungen oder auch zur Erdschluss(richtungs)erfassung genutzt werden. Bei Entfall der Wicklungen 2 und 3 kann Westnetz an Stelle von drei einpoligen Spannungswandlern zwei zweipolige Wandler einsetzenn.

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Samples: www.westnetz.de

Messwandler. Die Spannungswandler sind vom Netz des VNB aus gesehen hinter den Stromwandlern an- zuschließen. Die Wandler müssen mindestens folgenden Bedingungen genügen: Allgemein: • MID-Konformitätserklärung- − Die Konformitätserklärung ist dem VNB Xxxxxxxx durch den Messstellenbetreiber zu übergeben (durch den Messstellenbe- treiber) • thermischer Kurzschlussstrom, Bemessungsstoßstrom und Isolationsspannung ent- sprechend entsprechend Kapitel 6.2.1; Messkerne und Messwicklungen zum Anschluss von EZA-Reglern für die Blindleis- tungsregelungBlindleistungsregelung/statische Spannungshaltung müssen mindestens der Klasse 0,5 ge- nügengenügen, bei Anschlussscheinleistungen der Kundenanlage SA > 1 MVA mindestens der Klasse 0,2 genügen; − Die Spannungswandler sind vom Netz der Westnetz aus gesehen hinter den Stromwandlern anzuschließen. Spannungswandler: • Standard-Anforderung an die Zählwicklung der Spannungswandler: Klasse 0,5; 15 VA; mit Zustimmung des VNB darf abgewichen werden; • Spannungswandler − Es sind als drei einpolig isolierte Spannungswandler auszuführenzu verwenden. Die Zählwicklung müssen den Anforderungen der VDE-AR-N 4400 (Metering Code) genügen. Die Bemessungsleistung der Zählwicklung der Spannungswandler ist mit 15 VA zu dimensionieren. ; Die sekundäre Bemessungsspannung der Zähl- und Schutzwicklung der Span- Spannungswandler beträgt 100 V nungswandler beträgt ; • Bemessungsspannungsfaktor der Spannungswandler: 1,9 x Un/8 h (6 A); Schutzwicklungen der Spannungswandler für den übergeordneten Entkupplungs- schutz Entkupplungsschutz müssen der Klassengenauigkeit 3P genügen, typischerweise kombiniert aus Klasse 0,5 (bei Anschlussscheinleistungen der Kundenanlage SA > 1 MVA min. 0,2) und 3P. Bis zum 30.06.2020 genügt für Schutzzwecke die Einhaltung der Genauigkeitsklasse 0,5. • In Netzen 3P mit einer Versorgungsspannung Bemessungsleistung von < 20 kV min. 2,5 VA*1 (z. B. 10 oder 15 kVpf1)*2 − da-dn-Wicklungen sind wie Folgt auszuführen: Sekundäre Bemessungsspannung 100 V/3; Bemessungsleistung 100 VA (8h); Genauigkeitsklasse 3P; Thermische Grenzleistung 100 VA (8h). − Die thermische Grenzleistung des Wandlers ist so zu bemessen, dass bei einem Kurzschluss im Wandlersekundärkreis das Schutzorgan sicher auslöst. *1 Wird die angegebene Bemessungsleistung der Mess- und Schutzwicklung unterschritten, ist grundsätzlich ein rechnerischer Nachweis zur angeschlossenen Bürde erforderlich. *2 Die Ergänzung (pf1) sind se- kundär umschaltbare 20bedeutet Bürdenbereich I gemäß Norm EN 61869-kV-Spannungswandler einzusetzen3: Genauigkeit für jeden Wert von 0 VA bis 100 % der Bemessungsbürde bei einem Leistungsfaktor von 1. Stromwandler: • Standard− Es sind drei einpolig isolierte Stromwandler zu verwenden. Die Zählkerne müssen den Anforderungen der Genauigkeitsklasse VDE-Anforderung an die AR-N 4400 (Metering Code) genügen. Die Bemessungsleistung der Zählkerne der Stromwandler: Klasse 0,5s; Stromwandler ist mit 10 VA, FS 5; mit Zustimmung des VNB darf abgewichen werden; • VA zu dimensionieren − Der Primärstrom der Stromwandlerkerne für die Zählung ist den vertraglichen Leis- tungsanforderungen Leistungsanforderungen anzupassen; Der sekundäre Bemessungsstrom der Stromwandler muss bei den Zählkernen 5 A und bei ≤ 20 kV 5 den Mess/-Schutzkernen 1 A betragen; thermischer Bemessungs-Dauerstrom der Stromwandler: 1,2 x Ipn; Schutzkerne der Stromwandler zum Anschluss von Kurzschlussschutzeinrichtungen müssen Kurzschlussströme von 6 kA der Distanzschutzeinrichtungen im 1030-kV-Netz und müssen 16 kA entsprechend der Genauig- keitsklasse 10P Genauigkeitsklasse 5P oder besser gemäß DIN EN 60044-1 übertragen; Die erforderliche Nennleistung Bemessungsleistung der Schutzkerne Mess*1- und Schutzkerne*2 der Stromwandler für den Übergabe- schutz einschließlich der Bemessung der Auslösespule des Leistungsschalters ist in Abhängigkeit der angeschlossenen Sekundärtechnik im Rahmen der Projektierung durch den Kunden zu ermitteln und festzulegenmuss min. Die zugehörigen Berechnungsunter- lagen müssen Bestandteil der beim VNB einzureichenden Projektdokumentation sein; • 2,5 VA betragen. − Werden zusätzlich Messgeräte an den Schutzkern der Stromwandler angeschlossen, ist die Kurzschlussfestigkeit der zum Einsatz kommenden Messgeräte sicherzustellen und nachzuweisen; Schutz- oder Messkerne der Stromwandler zum Anschluss von Q🡺 & U< -Schutz - einrichtungen-einrichtungen müssen entsprechend der Genauigkeitsklasse 5Pund Klasse 1*3 oder besser gemäß DIN EN 61869-2 (VDE 0414-9-2) übertragen und mindestens folgendem Verhältnis genügen: In EZA/In Wandler ≥ 0,33;− Die erforderliche Nennleistung der Schutzkerne der Stromwandler für den Übergabeschutz einschließlich der Bemessung der Auslösespule des Leistungsschalters ist in Abhängigkeit der angeschlossenen Sekundärtechnik im Rahmen der Projektierung durch den Kunden zu ermitteln und festzulegen. Die zugehörigen Berechnungsunterlagen müssen Bestandteil der bei Westnetz einzureichenden Projektdokumentation sein; − Schutz- oder Messkerne der Stromwandler zum Anschluss von Schutzeinrichtungen müssen der thermischen Kurzschlussfestigkeit der Schutzrelais am Strommessein- gangStrommesseingang genügen. Es gilt im 1-kV- Netz: , sowie im 20- und 300-kV-Netz: . Ansonsten muss die Berechnungsgrundlage ein Bestandteil der einzureichenden Projektdokumentation sein. • Messkerne und Messwicklungen zum Anschluss*1 Wird die angegebene Bemessungsleistung des Messkerns unterschritten, ist grundsätzlich ein rechnerischer Nachweis zur angeschlossenen Bürde erforderlich. *2 Die Bemessungsleistung von EZA-Reglern2,5 VA des Schutzkerns (Stromwandler) darf nicht unterschritten werden. *3 Klasse 1, wenn Messwerte für die Blindleis- tungsregelung/ statische Spannungshaltung müssen mindestens der Klasse 0,5, bei Anschlussscheinleistungen der Kundenanlage SA > 1 MVA mindestens der Klasse 0,2, genügeFernwirktechnik oder Leistungsüberwachungen (PAV,E) über den Schutzkern abgebildet werdenn. Bereits im Zuge der Anlagenplanung ist eine rechtzeitige Abstimmung zwischen dem An- schlussnehmerAnschlussnehmer und dem VNBWestnetz über die bereitzustellenden Wicklungen und Kerne erforder- licerforderlichh. Die beim VNBbei Westnetz verfügbaren Strom- und Spannungswandler können beim VNB nachge- fragtbei Westnetz nachgefragt werden. Detailliertere Angaben zu derden geforderten Wandlerspezifikation sind auf Nach- frageNachfrage bzw. auf der Internetseite des VNBder Westnetz verfügbar. Falls der Anschlussnehmer andere als die unten genannten Wandler einsetzt (z.B. für gas- isoliertegasisolierte Anlagen), so hat er im Störungsfall für die Ersatzbeschaffung selbst Sorge zu tra- getragenn. Weitere Details sind dem Anhang H "Wandlerverdrahtung" zu entnehme. Spezifikation der Wandler, wenn diese durch Westnetz beigestellt werden Ist Westnetz der Messstellenbetreiber, so kommen bei 10-kV- und 20-kV-Netzanschlüssen nicht kippschwingungsarme Wandler in schmaler Bauform nach DIN 42600 Teil 8 und Teil 9 und bei 30-kV-Netzanschlüssen nicht kippschwingungsarme Wandler in großer Bauform nach DIN 42600 Teil 3 und Teil 5 mit folgenden Kenndaten zum Einsatz: 3 einpolige Spannungswandler (3 Wicklungen) Wicklung 1 Zählung Klasse 0,2; 15 VA; Konformitätserklärung nach den gesetzlichen Bestimmungen (bis 12 Monate nach Inkraftsetzung dieser TAB-Mittelspannung auch Klasse 0,5 möglich) Wicklung 2 Zählung (kombinierte Mess- und Schutzwicklung) Klasse 0,2; 15 VA Klasse 0,2/3P; 2,5 VA (pf1) Wicklung 3 Erdschlussmessung, Bedämpfung (da-dn) Klasse 3P; 100 VA (8h) Die Wicklung 2 kommt zum Einsatz, wenn Schutz- und/oder Betriebsmessaufgaben zu erfüllen sind (z.B. bei allen Erzeugungsanlagen). Die Ergänzung (pf1) bedeutet Bürdenbereich I gemäß Norm EN 61869-3: Genauigkeit für jeden Wert von 0 VA bis 100 % der Bemessungsbürde bei einem Leistungsfaktor von 1. Die Wicklung 3 kann zur Bedämpfung von Kippschwingungen und auch zur Erdschluss(richtungs)erfassung genutzt werden. Bei Entfall der Wicklungen 2 und 3 bei reinen Bezugsanlagen kann Westnetz an Stelle von drei einpoligen Spannungswandlern zwei zweipolige Wandler einsetzen, wobei die technische Ausprägung der Zählwicklung der von einpoligen Wandlern entsprechen mussn.

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Messwandler. Die Spannungswandler sind vom Netz des VNB der SWTE Netz aus gesehen hinter den Stromwandlern an- zuschließenanzuschließen. Die Wandler müssen mindestens folgenden Bedingungen genügen: Allgemein: - MID-Konformitätserklärung- ist dem VNB SWTE Netz zu übergeben (durch den Messstellenbe- treiberMessstellenbetreiber) - thermischer Kurzschlussstrom, Bemessungsstoßstrom und Isolationsspannung ent- sprechend entsprechend Kapitel 6.2.1; - Messkerne und Messwicklungen zum Anschluss von EZA-Reglern für die Blindleis- tungsregelungBlindleistungsregelung/statische Spannungshaltung müssen mindestens der Klasse 0,5 ge- nügengenügen, bei Anschlussscheinleistungen der Kundenanlage SA > 1 MVA mindestens der Klasse 0,2 genügen; Spannungswandler: - Standard-Anforderung an die Zählwicklung der Spannungswandler: Klasse 0,5; 15 VA; mit Zustimmung des VNB der SWTE Netz darf abgewichen werden; - Spannungswandler sind als drei einpolig isolierte Spannungswandler auszuführen; - Die sekundäre Bemessungsspannung der Zähl- und Schutzwicklung der Span- 100 V nungswandler Spannungswandler beträgt 100√3; - Bemessungsspannungsfaktor der Spannungswandler: 1,9 x Un/8 h (6 A); - Schutzwicklungen der Spannungswandler für den übergeordneten Entkupplungs- schutz Entkupplungsschutz müssen der Klassengenauigkeit 3P genügen, typischerweise kombiniert aus Klasse 0,5 und 3P. Bis zum 30.06.2020 genügt für Schutzzwecke die Einhaltung der Genauigkeitsklasse 0,5. • In Netzen mit einer Versorgungsspannung von < 20 kV (z. B. 10 oder 15 kV) sind se- kundär umschaltbare 20-kV-Spannungswandler einzusetzen. Stromwandler: - Standard-Anforderung an die Zählkerne der Stromwandler: Klasse 0,5s; 10 VA, FS 5; mit Zustimmung des VNB der SWTE Netz darf abgewichen werden; - Der Primärstrom der Stromwandlerkerne für die Zählung ist den vertraglichen Leis- tungsanforderungen Leistungsanforderungen anzupassen; - Der sekundäre Bemessungsstrom der Stromwandler muss bei den Zählkernen 5 A, und bei ≤ 20 kV 5 den Schutzkernen 1 A betragen; - thermischer Bemessungs-Dauerstrom der Stromwandler: 1,2 x Ipn; - Schutzkerne der Stromwandler zum Anschluss von Kurzschlussschutzeinrichtungen müssen Kurzschlussströme von 6 kA im 10-kV-Netz und entsprechend der Genauig- keitsklasse Genauigkeitsklasse 10P oder besser gemäß DIN EN 60044-1 übertragen; Bemessungs − Genauigkeitsgrenzfaktor = - Die erforderliche Nennleistung der Schutzkerne der Stromwandler für den Übergabe- schutz Übergabeschutz einschließlich der Bemessung der Auslösespule des Leistungsschalters ist in Abhängigkeit der angeschlossenen Sekundärtechnik im Rahmen der Projektierung durch den Kunden zu ermitteln und festzulegen. Die zugehörigen Berechnungsunter- lagen Berechnungsunterlagen müssen Bestandteil der beim VNB bei SWTE Netz einzureichenden Projektdokumentation sein; - Werden zusätzlich Messgeräte an den Schutzkern der Stromwandler angeschlossen, ist die Kurzschlussfestigkeit der zum Einsatz kommenden Messgeräte sicherzustellen und nachzuweisen; - Schutz- oder Messkerne der Stromwandler zum Anschluss von Q🡺 & U< -Schutz - einrichtungen-einrichtungen müssen entsprechend der Genauigkeitsklasse 5P oder besser gemäß DIN EN 61869-2 (VDE 0414-9-2) übertragen und mindestens folgendem Verhältnis genügen: In EZA/In Wandler ≥ 0,33;- Schutz- oder Messkerne der Stromwandler zum Anschluss von Schutzeinrichtungen müssen der thermischen Kurzschlussfestigkeit der Schutzrelais am Strommessein- gangStrommesseingang genügen. Es gilt im 10-kV-Netz: .Ü𝑏𝑒𝑟𝑠𝑒𝑡𝑧𝑢𝑛𝑔𝑠𝑣𝑒𝑟ℎä𝑙𝑡𝑛𝑖𝑠 𝑑𝑒𝑟 𝑆𝑡𝑟𝑜𝑚𝑤𝑎𝑛𝑑𝑙𝑒𝑟 ≤ 𝐼𝑡ℎ (𝑆𝑐ℎ𝑢𝑡𝑧, 1𝑠) Ansonsten muss die Berechnungsgrundlage ein Bestandteil der einzureichenden Projektdokumentation sein.- Messkerne und Messwicklungen zum Anschluss von EZA-Reglern für die Blindleis- tungsregelung/Blindleistungsregelung/ statische Spannungshaltung müssen mindestens der Klasse 0,5, bei Anschlussscheinleistungen der Kundenanlage SA > 1 MVA mindestens der Klasse 0,2, genügen. Bereits im Zuge der Anlagenplanung ist eine rechtzeitige Abstimmung zwischen dem An- schlussnehmerAnschlussnehmer und dem VNBSWTE Netz über die bereitzustellenden Wicklungen und Kerne erforder- licerforderlichh. Die beim VNBbei SWTE Netz verfügbaren Strom- und Spannungswandler können beim VNB nachge- fragtbei SWTE Netz nachgefragt werden. Detailliertere Angaben zu derden geforderten Wandlerspezifikation sind auf Nach- frageNachfrage bzw. auf der Internetseite des VNBder SWTE Netz verfügbar. Falls der Anschlussnehmer andere als die unten genannten Wandler einsetzt (z.B. für gas- isoliertegasisolierte Anlagen), so hat er im Störungsfall für die Ersatzbeschaffung selbst Sorge zu tra- getragenn. Weitere Details sind dem Anhang H "Wandlerverdrahtung" zu entnehmen.

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