Metall Musterklauseln

Metall. ➝ Fahrradmonteur/-in (C) 40 Steuern und Verwaltung ➝ Fachkraft für Rechnungswesen** (C) 41 ➝ Fachkraft für Sachbearbeitung in der Buchhaltung** (C) 42 ➝ Sozialversicherungsfachangestellte/-r FR* Rentenversicherung (C) 43 ➝ Steuerfachangestellte/-r (C), Steuerfachangestellte/-r – Wiedereingliederung (C) 44 ➝ Verwaltungsfachangestellte/-r FR* Bundesverwaltung (C, M) 45 ➝ Verwaltungsfachangestellte/-r FR* Kommunalverwaltung (M) 46 Wirtschaft ➝ Fachkraft für Immobilienwirtschaft** (C) 47 ➝ Immobilienkaufmann/-frau (C) 48 ➝ Industriekaufmann/-frau (C) 49 Zusätzliche Qualifizierungen ➝ ICDL – Internationaler Computer Führerschein
Metall. Fahrradmonteur/-in ● ●
Metall. A. Statuen/Statuetten/Büsten: aus Buntmetall, seltener aus Edelmetall. Tier-, Men- schen- und Götterdarstellungen, Porträtbüsten usw. B. Gefässe: aus Buntmetall, seltener aus Edelmetall und Eisen. Kessel, Eimer, Becher, Töpfe, Siebe usw. X. Xxxxxx: aus Buntmetall und Eisen. Lampen und Leuchterfragmente usw. X. Xxxxxxx/Tracht: aus Buntmetall, Eisen, seltener aus Edelmetall. Bein-, Hals-, Arm- und Fingerringe, Perlen, Nadeln, Fibeln (Gewandschliessen), Gürtelschnallen und -garnituren, Anhänger. E. Werkzeuge/Geräte: aus Eisen und Buntmetall, seltener aus Edelmetall. Beile, Äxte, Sicheln, Messer, Zangen, Hammer, Bohrer, Schreibutensilien, Löffel, Schlüs- sel, Schlösser, Wagenbestandteile, Pferdegeschirr, Zaumzeug, Hufeisen, Fesseln, Glocken usw. F. Waffen: aus Eisen und Buntmetall, seltener aus Edelmetall. Dolche, Schwerter, Lanzenspitzen, Pfeilspitzen, Messer, Schildbuckel, Kanonenkugeln, Helme, Harni- sche.
Metall. ^rische Verwirk- schen Klassengenossen hörte er die Xxxxxx Xxxxxxxxxxx kam direkt aus 1949 ssi ^*°risberatungen, über den Befreiungskampf des So­ arbeiter", der so leidenschaftlich für Ein Ausdruck der guten freund­ r. °h und Realisie- wjetvolkes und seiner Bedeutung für die Sowjetunion Partei ergreifen schaftlichen Zusammenarbeit mit Arbeitsplatzgestaltung und betfieb- die Xxxxxx Europas diskutiert: konnte wiederzusehen. der UdSSR sind die ständig wach­ normung wird auch hier Dami. ....t ....tra....gen. .. Da gab es ein großes Erstaunen bei senden Außenwirtschaftsbeziehun­ Wirkung gesichert. m bretrieblichen "Re- Xxxx hatte sich bald das Vertrauen Xxxx, dem Berliner Arbeiter, daß gen. Charakteristisch ist, daß sie Die weitere Qualifizierung , L und sie für der jungen Menschen aus Prag und unter seinen französischen Schütz- immer mehr von der Arbeitsteilung Kollegen t 6pielt dabei eineiig Produktions- Amsterdam, aus Lütt'ch und woher imgen ein Sowjetbürger gewesen zwischen beiden Staaten bestimmt liehe Rolle.x. XxxxxxxxXxxxxxxxxxxx ^%b]- y W sie auch kamen, erworben. Emer von war. werden. Grafik: ZB wir auf eine gute fachliche 'k zu nutzer ihnen hatte bis zu seiner Verschlep- schafapolitische Bildung utA! üL-Vprsitzender TROJugend SCHRfTTMACk ist das Jugendobjekt' 'is rüstet zur rxi Ur ; St MMM 1969 Ni Koffege Erbe Mb f, $' Beteifigung gegenüber 1968 verdoppel Sie kämpfen um die verkürzte Einführung der EDV 350 Jugendfiche unseres Werkes arbeiten an der kom- serem Betrieb (ir? ( < pfexen Lösung von 59 Exponaten, die einen vofkswirt- t, (le schaftfichen Nutzen von 2 100 000 Mark bringen werden !** (in < XXXXxXXXXXXXX sind die Jugendfichen des SCHRfTTMACHER nafisierung und Schafterbetriebes gu"g k Sie kämpfen durch Rationaii* Durch sierungsmaßnahmen um die pfexe K" Einführung des D3AF7 in die nafisiet^ Produktion maßna^ werden gung werkstÖ! Koffege Hahn (rechts) überwi Koffege Tesmar (unten) < Koffege i Rettschf^ Transformatorenbetrieb Sie fösen Teifaufga^ j einen wichtigen Jugos^ W fm Aprif wird auf den Vormessen in affen Betriebsteifen darüber Rechenschaft abgefegt Export für materiafar^^ fos $ So bereiten sich die Jugendiichen auf den 20. Geburtstag unserer Repubtik vor 3 Vorwärts zum 1. Mai! <'e $ Sie sehen es afs eine Ehre an, geschlossen an der Demon­ .11 .1 xxxxxxxx teiizunehmen Koffege Xxxxxxxx t! 4gg^ u" ist das Studium des Marxismus-Leninismus heute so aktue))? fxismus-Leninismus ist all­ der wissenschaftlichen Welt­ nistischer Parteien den Mensche...
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Related to Metall

  • Umwelt Soziales Scope ESG-Rating Unternehmensführung Welche Nachhaltigkeitskriterien werden mit einbezogen? Sind bestimmte Investitionen ausgeschlossen? Umwelt Soziales

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden. F.2 Brandschutzanlagen dürfen nicht beschädigt oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. F.3 Die missbräuchliche Benutzung von Feuerlöschern ist untersagt. F.4 Das Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollern, Bierkästen und anderen Gegenständen in den Fluren, den Treppenhäusern oder auf den Vorplätzen der Wohnung ist nicht gestattet.

  • Risikohinweise Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfol- genden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit an- deren Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- gegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert aus- wirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler- werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Ri- siko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahr- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Lastprofilverfahren 1Der Netzbetreiber bestimmt, welches Standardlastprofilverfahren und welche Standardlastprofile zur Anwendung kommen. 2Die Standardlastprofile setzt der Netzbetreiber auf der Grundlage des synthetischen oder des erweiterten analytischen Verfahrens ein. 3Der Netzbetreiber ordnet jeder Marktlokation ein dem Abnahmeverhalten entsprechendes Standardlastprofil zu und stellt eine Jahresverbrauchsprognose auf, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. 4Hierbei sind die berechtigten Interessen des Lieferanten zu wahren. 5Dem Lieferanten steht das Recht zu, unplausiblen Prognosen und Lastprofilzuordnungen zu widersprechen und dem Netzbetreiber einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. 6Kommt keine Einigung zustande, legt der Netzbetreiber die Prognose über den Jahresverbrauch und das Standardlastprofil fest. 7Die Zuordnung und Prognose teilt er dem Lieferanten nach erstmaliger Festlegung sowie im Falle jeglicher Änderung unverzüglich unter Beachtung der unter § 4 Abs. 1 genannten Festlegungen mit. 8Aus gegebenem Anlass, insbesondere nach Durchführung der Turnusablesung, erfolgt durch den Netzbetreiber unverzüglich eine Überprüfung auf Richtigkeit der geltenden Jahresverbrauchsprognose und erforderlichenfalls eine Anpassung an die veränderten Umstände.

  • Qualitätsmanagement Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitätsmanage- mentsystems, das entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Re- vision von IATF 16949/ VDA 6.1 oder vergleichbar aufgebaut und zumindest gem. DIN EN ISO 9001 in der gültigen Ausgabe zertifiziert wurde. Die Anforderungen des Zertifizierungsstandards, erweitert um die Forderungen dieser QSV, müssen in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Lieferan- ten implementiert werden. Inhalte dieser QSV widerspiegeln die Ansprüche des Bestellers, der IATF 16949 und die kunden- spezifischen Zusatzanforderungen der Kunden des Bestellers (CSR) an das Qualitätsmanagement- system der Lieferanten (s. Anlage 1 zur Information). Der Lieferant verpflichtet sich das Bewusstsein seiner Mitarbeiter in Bezug auf Produktkonformität, Produktsicherheit, sowie auch das ethische Verhalten zu fördern. Die notwendige Qualifikation des Fach- und Prüfpersonals ist durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Die not- wendigen Arbeitsanweisungen und Vorgabedokumente müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der Lieferant muss die Anforderungen des VDA-Bandes Produktintegrität einhalten und umsetzen. Die Benennung und Qualifizierung eines Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (Product Safety and Conformity Representative = PSCR) ist verpflichtend. Die Wirksamkeit seines Herstellprozesses überprüft der Lieferant in einem jährlichen Selbstaudit gemäß der Richtlinie VDA 6.3 (Prozessaudit) und VDA 6.5 (Produktaudit) bzw. nach der jeweiligen kundenspezifischen Vorgabe (s. Anlage 1). Der Besteller behält sich das Recht vor, Nachweise zu den durchgeführten Audits einzufordern.

  • Präambel Der Lizenzgeber (die DTV Service GmbH, kurz: DTVS) hat unter den Marken „DTV-Klas- sifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern“ ein Klassifizierungs- system zur Qualitätsverbesserung und -sicherung des touristischen Angebots im Bereich Privatzimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Deutschland entwickelt. Die DTV Service GmbH ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „DTV-Klassifizierung“ eingetra- gen beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 302012063945. Die DTV- Klassifizierung wird bundesweit auf Lizenzbasis angeboten und ist folgendermaßen struk- turiert: Gastgeber von Ferienwohnungen, -häusern und/oder -zimmern wenden sich mit der Ab- sicht, ihr (Ferien-)Objekt bzw. ihre Unterkunft klassifizieren zu lassen, an den in ihrer Re- gion zuständigen Lizenznehmer. In Abgrenzung zur „Deutschen Hotelklassifizierung“ und der „Deutschen Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen“ des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) richtet sich die DTV-Klassifizierung an Anbieter von Zimmern bis einschließlich neun Betten (Ferienzimmer), von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie Unterkünf- ten aus dem Segment Landtourismus der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die DTV-Klassifizierung basiert auf vom Li- zenzgeber gemeinsam mit Praktikern entwickelten Qualitätskriterien. Die verschiedenen Qualitätsstufen werden durch achtzackige Sterne gekennzeichnet. Die DTV-Klassifizie- rung trägt damit zu einer größeren Transparenz und zur bundesweiten Vergleichbarkeit des Beherbergungsangebotes im Bereich Ferienzimmer, Ferienwohnungen und Ferien- häuser bei. Sie bietet dem Xxxx eine gezielte Auswahlmöglichkeit und Entscheidungshilfe. Auf der Anbieterseite trifft die Klassifizierung verlässliche Aussagen zur Verbesserung der Angebotsqualität und sorgt für eine dauerhafte Qualitätsentwicklung. Lizenznehmer sind offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betraute Orga- nisationen (z.B. Tourismusverband, Touristinformation, Kurverwaltung, Verkehrsamt, Ver- kehrsverein) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. (BAG) und der Deut- schen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG). Sie schließen mit der DTV Service GmbH einen Lizenzvertrag zur Durchführung der Klassifizierung ab. Für die Klassifizierung der Objekte ist ein von dem Lizenzgeber geschulter Prüfer einzu- setzen. Der Lizenznehmer kann dafür einen internen Mitarbeiter einsetzen oder alternativ einen zertifizierten DTV-Prüfer engagieren, der die Klassifizierung im Auftrag des Lizenz- nehmers übernimmt. Um die Klassifizierung vornehmen zu können, müssen alle Prüfer im 3-Jahres-Turnus eine Pflichtschulung besuchen. Prüfer mit entsprechendem Erfahrungs- hintergrund können die Expertenschulung, eine erweiterte Pflichtschulung, besuchen. Sollte sich der Lizenznehmer dazu entscheiden, die Klassifizierung nicht selbst vorzuneh- men, sondern einen DTV-Prüfer zu beauftragen, muss zur Sicherung der Beratungsquali- tät mindestens ein Mitarbeiter des Lizenznehmers mindestens einmalig an einer Pflicht- schulung teilgenommen haben. Scheidet der entsprechende Mitarbeiter aus dem Unter- nehmen aus, muss ein anderer Mitarbeiter eine Pflichtschulung besuchen. Die Pflichtschulungen werden von der DTV Service GmbH angeboten. Durch die Pflicht- schulungen soll die einheitliche Anwendung der DTV-Klassifizierungskriterien in der Be- wertung der Ferienobjekte gesichert und die Qualität der Klassifizierung insgesamt ge- währleistet werden. Die Durchführung der Klassifizierung kann der Lizenzgeber auf Antrag den im jeweiligen Zuständigkeitsbereich offiziell mit der Wahrnehmung von Tourismusaufgaben betrauten Organisationen (z.B. Kurverwaltung, Verkehrsamt, Touristinformation, Tourismusver- band), eingetragenen Verkehrsvereinen sowie Einrichtungen, die in ihrem Aufgabenbe- reich den Qualitätstourismus fördern und durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Li- zenzgeber ausdrücklich dazu berechtigt sind, übertragen.

  • Krankenrücktransport Wenn Sie infolge einer Erkrankung an Ihren ständigen Wohnsitz zurückgebracht werden müssen, organisieren wir den Rücktransport und übernehmen die Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben oder medizinisch notwendig ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten auch für die nicht erkrankten mitversicherten Personen. Voraussetzung ist, dass die Übernachtungskosten durch die Erkrankung bedingt sind. Wir zahlen für höchstens drei Übernachtungen bis zu je 100 EUR pro Person.