Mieten. Großer Saal: Mietgruppe A 104,00 €, Mietgruppe B 52,00 €, Mietgruppe C 34,00 € Kleiner Saal: Mietgruppe A 48,00 €, Mietgruppe B 32,00 €, Mietgruppe C 19,00 € Küche: Mietgruppe A 22,00 €, Mietgruppe B 10,00 €, Mietgruppe C 7,00 €
Mieten. Saal: Mietgruppe A 97,00 €, Mietgruppe B 68,00 €, Mietgruppe C 30,00 € Nebenzimmer: Mietgruppe A 40,00 €, Mietgruppe B 30,00 €, Mietgruppe C 17,00 € Gymnastikraum: Mietgruppe C 4,00 € Küche: Mietgruppe A: 19,00 €, Mietgruppe B: 11,00 €, Mietgruppe C: 6,00 €
Mieten. 5.1.1 Die Miete für den Mietgegenstand bestimmt sich nach dem Umsatz des Mieters (Umsatzmiete); maßgebend ist der in Teil A festgelegte Prozentsatz des für die Mietzeit getätigten Umsatzes. Mindestens ist jedoch für den Mietgegenstand die in Teil A bezeichnete Miete (Mindestmiete) zzgl. der in Teil A genannten Pauschalen zu entrichten.
5.1.2 Umsatz im Sinne dieses Mietvertrages sind die gesamten Einnahmen (ausschließlich Umsatz- steuer) aus sämtlichen Warenverkäufen und Dienstleistungen und alle sonstigen Einnahmen, die ein Mieter oder Dritte aus den auf dem vermieteten Mietgegenstand betriebenen Geschäf- ten jeglicher Art für sich selbst und/oder für andere erzielt. Zum Umsatz des Mieters zählen ferner Einnahmen aus elektronisch übermittelten Bestellungen von Kunden (E-Commerce), wenn die Bestellung mittels im Mietgegenstand bereitgestellter In- ternetzugänge erfolgt, und zwar unabhängig davon, ob die Übergabe der Ware bzw. die Erbrin- gung der Dienstleistung im Mietgegenstand oder an einem anderen Ort geschieht und ferner Einnahmen aus Bestellungen, die zwar außerhalb des Mietgegenstandes erfolgt sind, die Übergabe der Ware bzw. die Erbringung der Dienstleistung jedoch im Mietgegenstand ge- schieht. Werden die in vorbezeichneter Weise erzielten Umsätze über ein Internetportal eines Unternehmens generiert, an dem der Mieter nicht direkt oder indirekt sämtliche Anteile hält, so werden lediglich die auf den Mieter entfallenden Einnahmen berücksichtigt.
5.1.3 Der Mieter wird detaillierte Aufzeichnungen über alle Einnahmen aus Warenverkäufen und Dienstleistungen sowie alle sonstigen Einnahmen im Sinne von Ziffer 5.1.2 Teil B führen. Spä- testens 10 Kalendertage nach Beendigung des Mietvertrages wird der Mieter dem Vermieter ei- ne Aufstellung über den Umsatz, welchen den Umsatz während der Vertragslaufzeit ausweist, übermitteln. Sofern der Vermieter ein entsprechendes Online-Portal eingerichtet hat, wird der Mieter auf Verlangen des Vermieters dieses für die Übermittlung seiner Umsätze nutzen.
5.1.4 Der Vermieter verpflichtet sich zum Stillschweigen über alle Zahlen und anderen Informationen aus den Büchern und Unterlagen des Mieters, ebenso wie über die Höhe der Umsatzmiete und der Umsätze des Mieters.
5.1.5 Die Mindestmiete und die in Teil A vereinbarten Pauschalen sind spätestens 30 Kalendertage vor Mietbeginn zu zahlen. Sollte der Zeitraum zwischen Abschluss des Mietvertrages und Mietbeginn weniger als 30 Ka- lendertage betragen, hat der Mieter die Mindes...
Mieten. Die Miete und die sonstigen nach dem Mietvertrag zu leistenden Pauschalen sind spätestens 30 Kalen- dertage vor Mietbeginn zu zahlen. Sollte der Zeitraum zwischen Abschluss des Mietvertrages und Mietbeginn weniger als 30 Kalendertage betragen, hat der Mieter sämtliche nach dem Mietvertrag zu leistenden Beträge innerhalb von 5 Werktagen nach Abschluss des Mietvertrages, spätestens jedoch bis zum Mietbeginn zu leisten.
Mieten. Halle: Mietgruppe A 308,00 €, Mietgruppe B 206,00 €, Mietgruppe C 104,00 € Gemeinschaftsraum: Mietgruppe A 130,00 €, Mietgruppe B 57,00 €, Mietgruppe C 33,00 € Küche: Mietgruppe A 21,00 €, Mietgruppe B 11,00 €, Mietgruppe C 6,00 €
Mieten. Räumlichkeit inkl. Betriebsvorrichtungen (s. A.) u. Einrichtungsgegenständen Gruppe A Gruppe B Gruppe C
a) Saal 104,00 € 65,00 € 30,00 €
b) Gewölbekeller 42,00 € 27,00 € 15,00 €
c) Vereinsraum 42,00 € 27,00 € 15,00 €
d) Küche 21,00 € 11,00 € 6,00 €
Mieten. Die Miete schließt die Kosten für Heizung, Lüftung, übliche Reinigung, allgemeine Beleuchtung, Bühne und eine Bestuhlungsart ein. Bei der Raummiete wird jede an- gefangene Stunde als volle Stunde berechnet.
Mieten. Die Festsetzung der Mieten erfolgt entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Verein und der Gemeinde Öhningen.
Mieten. Der Vermieter vermietet hiermit dem Mieter, und der Mieter mietet hiermit vom Vermieter die nachfolgend beschriebene Ausstattung ("Ausstattung"): Liste im Anhang zu diesem Mietvertrag.
Mieten. Großer Saal mit Bühnenraum: Mietgruppe A 117,00 €, Mietgruppe B 78,00 €, Mietgruppe C 30,00 € Mittlerer Saal ohne Bühnenraum: Mietgruppe A 89,00 €, Mietgruppe B 60,00 €, Mietgruppe C 27,00 € Kleiner Saal: Mietgruppe A 47,00 €, Mietgruppe B 37,00 €, Mietgruppe C 22,00 € Küche: Mietgruppe A 21,00 €, Mietgruppe B 11,00 €, Mietgruppe C 6,00 €