Beendigung des Mietvertrages Musterklauseln

Beendigung des Mietvertrages. 5.1 Bei Beendigung des Mietvertrages hat der Mieter unaufgefordert, selbst oder ein von ihm Bevollmächtigter, dem Vermieter sämtliche Schlüssel zum Schließfach, sowie die zum Schließfach gehörendeKassette geleert und im gebrauchsfähigen Zustand innerhalb der Geschäftszeiten des Vermieters zum Vertragsende zurückzugeben. 5.2 Kommt der Mieter seiner Pflicht zur Räumung des Schließfachs und Rückgabe der Schlüssel auch nach einer schriftlichen Aufforderung des Vermieters innerhalb gesetzter Frist nicht nach ist der Vermieter berech- tigt, vier Wochen nach Absendung der Aufforderung ohne Hinzuziehung des Mieters und ohne gerichtliches Verfahren das Schließfach öffnen zu lassen. Die Öffnung erfolgt in Gegenwart von 2 Beauftragten des Ver- mieters unter Aufnahme eines Protokolls über den Inhalt des Schließ- fachs. Die durch die Öffnung des Schließfachs entstehenden Kosten trägt der Mieter. Bis zur Öffnung des Schließfachs ist der Mieter zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Der Vermieter kann sich aus dem Inhalt des Schließfachs wegen aller Ansprüche aus dem Mietvertrag und dessen Beendigung befriedigen. Er ist befugt die Sachen auszuwählen, aus denen er Befriedigung suchen will. Im Übrigen werden die Sachen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs verkauft. Die nichtveräußerten Sachen, sowie einen etwa verbleibenden Überschuss kann der Vermieter anderweitig gesichert aufbewahren oder einer staatlichen Hinterlegungsstelle übergeben. Soweit die gerichtliche Hinterlegung des Schließfachinhalts unzulässig und deren Verwertung nicht möglich ist, darf der Vermieter diesen nach vorheriger Androhung unter Aufnahme eines Protokolls vernichten.
Beendigung des Mietvertrages. 12.1 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag sofort zu kündigen, wenn der Mieter: - die Zahlung eines fälligen Betrages aus dem Mietvertrag, dem Versicherungsvertrag oder einem anderen Mietvertrag oder sonstigen Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter unterlässt. - eine seiner Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, dem Versicherungsvertrag oder einem anderen Mietvertrag oder sonstigen Vertrag zwischen Mieter und Vermieter nicht einhält. - die Rechte oder Interessen des Vermieters aus dem Mietvertrag, dem Versicherungsvertrag oder einem anderen Mietvertrag oder sonstigen Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter in irgendeiner Weise einschränkt oder gefährdet. - einen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt oder wenn gegen den Mieter ein Konkurs- oder Sanierungsverfahren eröffnet wird, vorausgesetzt, dass die Insolvenzverwaltung - auf Antrag des Vermieters - den Mietvertrag nicht innerhalb von 5 Kalendertagen nach Antrag des Vermieters bestätigt, da der Mietvertrag nach Ablauf der 5-Tages-Frist als beendet gilt, wenn er nicht von der Insolvenzverwaltung bestätigt wird. Wird der Mietvertrag durch den Vermieter bestätigt, umfasst die Bestätigung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Versicherungsvertrag (falls vereinbart). Wenn die Insolvenzverwaltung den Anhänger nach der Eröffnung des Konkurs- oder Sanierungsverfahrens nutzt oder anderweitig darüber verfügt, wird davon ausgegangen, dass die Insolvenzverwaltung den Mietvertrag bestätigt hat. 12.2 Bei Beendigung des Mietvertrages gemäß Klausel 12.1 hat der Mieter den Anhänger unverzüglich an die Adresse des Vermieters oder an einen anderen vereinbarten oder vom Vermieter benannten Ort zurückzugeben. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, den Anhänger auf Kosten des Mieters in Besitz zu nehmen. Der Mieter erstattet dem Vermieter alle Kosten, die durch die Abstellung und Einlagerung des Anhängers entstehen. Gegebenenfalls ist eine Entschädigung gemäß nachstehender Klausel 16 zu leisten. 12.3 Der Mietvertrag ist für den Mieter bis zum Ablaufdatum unkündbar, vgl. Klausel 3 einschließlich der entsprechenden Unterklauseln. Bei D2D- Verträgen kann der Vertrag unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist gekündigt werden, vgl. Klausel 3.6.
Beendigung des Mietvertrages. Bei Beendigung des Mietvertrages hat der Mieter unverzüglich das Schrankfach zu räumen und der Bank die beiden Schlüssel sowie alle Schrankfach-Karten (sofern von der Bank erhalten) in unbeschädigtem Zustand zurückzugeben. Kommen der Mieter oder dessen Erben dieser Verpflichtung trotz Aufforderung mit eingeschriebenem Brief nicht nach, so ist die Bank ohne Beschreitung des Rechtsweges oder Zuziehung einer Urkundsperson berechtigt, das Fach gewaltsam zu öffnen und sich aus der freihändigen Verwertung des Inhalts für ihre Ansprü- che bezahlt zu machen. Die nicht beanspruchten Vermögens- werte werden dem Mieter zur Verfügung gehalten oder allenfalls gerichtlich hinterlegt. Der Mieter haftet für alle im Zusammen- hang mit der Öffnung und der Wiederherstellung des Schrank- fachs entstehenden Kosten, die Aufbewahrungskosten sowie für eine allfällige Einbusse der Bank an Mietgebühren.
Beendigung des Mietvertrages. 1. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der Mietzeit. 2. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund, der zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Mieter den Mietgegenstand nicht bestimmungsgemäß mit seiner obliegenden Sorgfalt bedient/verwendet oder außerhalb des Vertragsgebietes verbringt, b. oder für den Fall, dass der Mieter seiner Wartungs- und Instandhaltungsverpflichtung hinsichtlich der Mietsache trotz erfolgter Abmahnung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, c. oder die Servicearbeiten von einem anderen als dem Vermieter durchgeführt werden, d. oder der Mietgegenstand einem Dritten überlassen wird, e. oder der Mieter mit einer Mietzahlung in Verzug ist. Die aufgeführten Kündigungsgründe sind nicht abschließend. 3. Wird der Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Termin zurückgebracht, wird jeder angefangene Zusatztag mit der Höhe des Tagessatzes berechnet.
Beendigung des Mietvertrages. 13.1 Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt, falls der Mieter: - Einen gemäß dem Mietvertrag, dem Deckungsvertrag oder jeder anderen Mietvereinbarung oder einem sonstigen Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter schuldigen Betrag nicht zahlt. - Eine Verpflichtung gemäß dem Mietvertrag, dem Deckungsvertrag oder jeder anderen Mietvereinbarung oder einem sonstigen Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter nicht erfüllt. - In irgendeiner Weise die Rechte oder Interessen des Vermieters gemäß dem Mietvertrag, dem Deckungsvertrag oder jeder anderen Mietvereinbarung oder einem sonstigen Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter begrenzt oder gefährdet. - Einen Vergleich mit seinen Gläubigern schließt, oder falls ein Insolvenz- oder Rekonstruktionsverfahren über sein Vermögen eröffnet wird, jedoch unter der Voraussetzung, dass die Insolvenzverwaltung – auf Anfrage des Vermieters – den Mietvertrag binnen 5 Kalendertagen nach der Anfrage des Vermieters nicht bestätigt, indem der Mietvertrag nach Ablauf des Zeitraums von 5 Tagen als beendet gilt, falls er nicht von der Insolvenzverwaltung bestätigt wird. Wird der Mietvertrag von der Insolvenzverwaltung bestätigt, muss diese Bestätigung auch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und auch den Deckungsvertrag (falls vereinbart) umfassen. Falls die Insolvenzverwaltung nach dem Insolvenz- oder Rekonstruktionsverfahren den Auflieger verwendet oder in sonstiger Weise darüber verfügt, gilt dies als Bestätigung des Mietvertrags durch die Insolvenzverwaltung. 13.2 Bei einer Beendigung des Mietvertrages gemäß Abs. 13.1 muss der Mieter den Auflieger sofort an die Adresse des Vermieters oder an einen anderen vom Vermieter benannten Ort zurückgeben. In dem Fall ist der Vermieter berechtigt auf Kosten des Mieters, den Auflieger in Besitz zu nehmen. Der Mieter muss dem Vermieter die alle Arten von Kosten vergüten, die durch die Betriebseinstellung und die Aufbewahrung des Aufliegers entstehen. Kompensatorischer Schadensersatz entsprechend Artikel 16 so weit relevant ist zu zahlen. 13.3 Der Mietvertrag ist für den Mieter unkündbar.
Beendigung des Mietvertrages. 1. Der Kunde kann einen Einzelmietvertrag jederzeit mit Wirkung auf den auf die Kündigung folgenden Tag kündigen. Die Kündi- gungserklärung hat elektronisch auf der Plattform myApps und objektbezogen durch Anklicken eines Buttons („Miete beenden“) zu erfolgen; das Absenden der elektronischen Erklärung gilt als Kündigung auf den nächsten Tag.
Beendigung des Mietvertrages. Der Mietvertrag endet grundsätzlich bei Ablauf der vereinbarten Mietperiode. Nur Jahresmietverträge verlängern sich automatisch um 1 Jahr, wenn nicht 60 Tage vor Ablauf des bestehenden Mietvertrages der Platz ordentlich in Schriftform auch ohne Angaben von Gründen durch den Mieter oder Vermieter gekündigt wird. Jedoch ist eine automatische Verlängerung bei einem während des Mietzeitraumes aufgetretenen Zahlungsrückstand immer ausgeschlossen. Der Mietpreis darf von Seiten des Vermieters bei automatischer Verlängerung ohne vorherige Ankündigung max. um 3% angehoben werden. Darüber hinaus gehende Anpassungen sind 90 Tage vor Ablauf des Mietvertrages anzukündigen. Nebenkosten werden anhand der Aushänge berechnet.
Beendigung des Mietvertrages. Das Mietverhältnis ist während der Mietdauer nicht ordentlich kündbar.
Beendigung des Mietvertrages. 1. Sofern das Fahrzeug am Ende der Mietzeit nicht direkt beim Mieter durch den Vermieter oder dessen Beauftragten abgeholt wird, hat der Mieter das Fahrzeug nach Vorgabe durch den Vermieter, das die Interessen des Mieters, insbesondere den Standort des Fahrzeuges berücksichtigt bei einem vom Vermieter anerkannten BMW / MINI Servicebetrieb und oder Handelsbetrieb in Deutschland während dessen Geschäftszeit in gereinigtem Zustand zurückzugeben. 2. Der Vermieter kann für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. 3. Über den Zustand des Fahrzeuges und die Höhe eines etwaigen Minderwertes infolge nicht vertragsgemäßen Zustandes wird bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll zwischen dem Vermieter oder dessen Bevollmächtigten und dem Mieter oder dessen Bevollmächtigten erstellt und von beiden Seiten unterschrieben. 4. Können sich die Vertragspartner über einen vom Mieter auszugleichenden Minderwert nicht einigen oder sollte der Mieter das Rücknahmeprotokoll nicht unterschreiben, wird der Minderwert auf Veranlassung des Vermieters durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen ermittelt. Die Kosten dieses Gutachtens trägt der Mieter. Diese Schätzung ist für beide Vertragspartner als Schiedsgutachten verbindlich. Durch das Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. 5. Der einvernehmlich (Ziff. 2) bzw. der durch das Sachverständigengutachten (Ziff. 3) festgestellte Minderwert ist dem Vermieter vom Mieter zuzüglich Mehrwertsteuer zu erstatten. 6. Jeder Vertragspartner kann den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Der Vermieter ist insbesondere berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter mit zwei Mietraten in Verzug ist oder sich seine Vermögensverhältnisse erheblich verschlechtern. 7. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich zurückzugeben. Die Ziffern 1. – 4. dieses Abschnitts gelten entsprechend.

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  • Beendigung des Vertrages Der Versicherungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist zum vereinbarten Ablauf gekündigt werden. Bei kurzfristigen Verträgen bzw. Verträgen mit einem Einmalbeitrag endet der Vertrag mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Ansonsten verlängert er sich jeweils um ein Jahr. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des 3. Jahres und jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate, in der Kraftfahrzeugversicherung spätestens 1 Monat, vor dem jeweiligen Ablauf erklärt werden. Der Versicherungsvertrag kann beendet/gekündigt werden u. a.:

  • Kündigung des Vertrages Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht, b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat, c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Textform der Kündigung Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.

  • Beendigung des Vertrags (1) Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. (2) Der Vertrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen, § 627 Abs. 1 BGB; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung, die zwischen Steuerberater und Auftraggeber auszuhandeln ist. (3) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsnachteilen des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen durch den Steuerberater vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). (4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. (5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die beim Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. sie von der Festplatte zu löschen. (6) Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen. (7) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

  • Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Kündigung des Vertrags G.7.5 Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.